ITV Einführung: Parallelen ausgeschlossen

Asunción: Wie schon im letzten E-Paper berichtet ist nach jetzigem Sachstand der 1. Juli 2013 der erste Tag, an dem durch Polizisten Fahrzeugkontrollen bezüglich des ITV durchgeführt werden können. Die Uniformierten überprüfen dann ob ein jeden Fahrzeugeigentümer sein Wagen bzw. Motorrad bei einer zugelassenen Werkstatt vorgestellt hat.

Der Gesetzesentwurf der den ITV „Stein“ zum Rollen brachte kam 2009 ins Parlament, wo er auch beschlossen wurde. Ohne direkt mit dem Finger auf einen oder mehrere Angehörige zu zeigen stellte man sich immer die Frage, ob und wenn ja wer den Werkstattbetreibern zugearbeitet haben könnte. Da sich mit der Kontrolle durchaus Geld verdienen lässt, war der Gedanke oftmals von der Presse aufgegriffen worden.

Pünktlich ein Tag nachdem die Legislaturperiode ausläuft, nachdem die in der Verantwortung stehenden Volksvertreter aus dem Sichtfeld verschwinden, tritt die Norm in Kraft.

Eine TÜV ähnliche Untersuchung ist ein notwendiges Übel für das Land, welches jedoch noch vieler Änderungen erfahren wird, da nach wie vor das Inland auf ein solches Gesetz nicht vorbereitet ist. Entweder die Uniformierten schauen absichtlich weg oder es gibt bald gar keine Fahrzeuge mehr im Inland.

(Wochenblatt)

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10 Kommentare zu “ITV Einführung: Parallelen ausgeschlossen

  1. Ja Ja, so wird es einem eingeredet:
    “Eine TÜV ähnliche Untersuchung ist ein notwendiges Übel”

    Klar “notwendig”, aber die Frage ist für wen!
    Eine “technische Überwachung” dient doch nur dem Geldeintreibern und indirekt dem Fahrzeughandel.
    Warum gibt es in D-Land kaum chinesische Autos? Mit Auflagen zum Schadstoffausstoss oder zur Crashsicherheit kann man unliebsame Konkurrenten vom Markt halten. Und einer Merkt es…

    Die ITV bringt nichts für das Volk! Und die ITV wird von Politikern im Auftrag der Geschäftswelt gewünscht, obwohl sie eigentlich “zum Wohle des Volkes” agieren sollten.
    Gruss, Miha

    1. Die wenigen Politiker, die zum Wohle des Volkes (des eigenen) sich agieren getraut haben, die hatten das Pech entweder in der Badewanne zu ertrinken oder einen Autounfall zu erleiden.

  2. Bleibt’s denn jetzt bei der Fälligkeitsreihenfolge wie angekündigt nach letzter Zahl des Kennzeichens?
    Und wenn ja,ab welchem Monat fangen die an zu zählen?
    Wie war das mit der gültigen Habilitation bis 2014?
    Wer eine hat braucht noch nicht?
    Gelten diese ganzen Angaben,oder sollte man lieber “Annahmen”sagen,überhaupt noch?
    Fragen über Fragen,langsam nervt’s echt!

  3. Es ist sowieso ein Unding, dass sich Privatunternehmen an einem hoheitlichen Job bereichern koennen.
    Ob die eigentlich wissen, das sie mit der technischen Untersuchung einen verantwortlichen Job uebernehmen und unter Umstaenden fuer Tote und Verletzte Verkehrsopfer herangezogen werden koennen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall auf einen “uebersehenden” Mangel zurueckzufuehren ist? Eine eventuelle Pflichtversicherung (Haftplicht und nicht solch einen Nonsens wie eine Versicherung fuer Personenschaden) wuerde es sehr wohl interessieren, wer fuer den Unfall aufzukommen hat und worin die Ursache lag. Die Verkehrsunfallsachverstaendigen sollten vielleicht schon mal einen Lehrgang belegen.

    1. Hallo Klaus,

      Eine Prüfstelle wegen einem Unfall, der durch einen übersehenem Fehler verursacht wurde, zur Rechenschaft zu ziehen?

      Wir sind hier in Paraguay! Die Prüfstelle bekommt ihr Geld für die Unterschrift und nicht für die Prüfung.

      Und jetzt noch Dein Wunsch nach einer Haftpflichtversicherung?
      Ich muss doch wirklich in Frage stellen, ob Du hier in Paraguay lebst.
      Gruss, Miha

    2. Hallo Klaus,
      habs im anderen Kommentar vergessen:
      Von welchem “hoheitlichen Job” sprichst Du hier? Die Leute hier mit einer willkürlichen Prüfung, zum Wohle der Autohändler und Werkstätten, abzukassieren? Das soll Hoheitlich sein?
      Also nee, da hast Du das Prinzip mit der Prüferei noch nicht verstanden.
      Gruss, Miha

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