Klage vor Interamerikanischem Gerichtshof für Menschenrechte gegen Paraguay abgewiesen

San José: In einem historischen Urteil wurde gestern die Klage von Juan Arrom und Anuncio Martí abgeweisen, die angaben gefoltert worden zu sein, im Zusammenhang mit der Entführung von Maria Edith Bordón de Debernardi.

Damit gehen beide Kläger leer aus und müssen neben den entstandenen Anwaltskosten auch auf den eingeforderten Schadensersatz in Höhe von 123 Millionen US-Dollar verzichten sowie auf ein Museum, einen Platz und eine Straße in Asunción mit ihrem Name. Dieses Urteil wird sicherlich Grundlage für die Ausweisung beiden aus Brasilien mit Ziel Paraguay, damit diese dem Prozess entgegenblicken können, vor dem sie vor 18 Jahren geflohen sind.

Historisch ist das Urteil deswegen, weil in 40 Jahren Bestehens des Gerichtshofes niemals ein so klares Urteil zu Gunsten Paraguays abgegeben wurde. Bis jetzt bereitete sich Die Regierung noch auf den Worst Case vor.

Nach Ansicht der Richter hätten beide nicht vor der paraguayischen Justiz fliehen sollen. Medizinische Gutachten, die die Verletzungen hätten untermauern können, wurden nicht von unabhängigen Stellen angefertigt, womit die Grundlage für die Folter nicht vorhanden war.

Wochenblatt

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3 Kommentare zu “Klage vor Interamerikanischem Gerichtshof für Menschenrechte gegen Paraguay abgewiesen

      1. Im Beitrag steht, dass die beiden, quasi als Entschädigung einen Platz und eine Straße nach ihren Namen benannt haben wollten. Desweiteren wollten sie auch noch ein Museum, wo ihre “ungerechte” Behandlung ausgestellt werden sollte.
        Was ist denn daran nicht zu verstehen?

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