Óscar Tuma legt die Verteidigung von Juliettes Vater nieder

Asunción: Der Anwalt Óscar Tuma, der unentgeltlich den leiblichen Vater von Juliette vertrat, erklärte sich zu nichts zwingen zu lassen was unlogisch und absurd ist. Aus diesem Grund lege er die Verteidigung nieder.

Stephan Le Droumaguet “kann mich nicht zwingen etwas zu tun was gegen meine Überzeugung ist und davon ausgehen, dass ich das nicht was nicht verteidigt werden kann verteidige. Juliettes Vater möchte nicht seine Ex-Frau und Mutter der beiden Töchter verklagen.

„Seine Forderung nur den Stiefvater zu verklagen (in einer Zusatzklage zu der schon existierenden von der Staatsanwaltschaft) ist total absurd und unlogisch. Beide sind inhaftiert und beide wegen den gleichen Delikten“, sagte Tuma. Bei einer Zusatzklage macht eine Auswahl keinen Sinn.

„Nachdem ich alle Elemente der Untersuchung kenne bin ich fest davon überzeugt, dass die Verantwortlichkeit des Verschwindens von Juliette bei der Mutter und dem Stiefvater liegt. Sie sind nicht grundlos angeklagt”, fügte Tuma hinzu.

Juliette Le Droumaguet verschwand am 15. April auf dem Grundstück von Reiner Oberüber, nachdem sie mit zwei Ziegen spielte, die zehn Tage später wohlgenährt 10 km vom Grundstück gefunden wurden.

Wochenblatt / Abc Color

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12 Kommentare zu “Óscar Tuma legt die Verteidigung von Juliettes Vater nieder

  1. Derzeit ist der einzig mögliche Anklagepunkt lediglich , das die Mutter nicht gut genug auf ihr Kind aufgepasst hat, so das es verschwinden konnte. Im Rahmen des Deutschen Hass wird der neue Freund der Mutter Reiner Oberüber gleich mit angeklagt, obwohl er noch nicht einmal ein Sorge Recht geschweige eine Sorgepflicht für das fremde Kind hatte.
    Der glueckliche leibliche Vater hat seine gesunde Tochter bei sich in der Schweiz, keine Unterhaltspflicht mehr für seine kranke Tochter und möchte nun den Freund der Mutter aus dem Weg räumen, so das auch seine nun mittellose Frau zu ihm zurück kehren muss.
    Der zweiten glückliche Gewinner sind die Eltern der Frau. Der ungeliebte deutsche Freund Reiner Oberüber ist weggesperrt und ihre Tochter hat ohne das behinderte Kind wieder Chancen auf dem Partnerschafts Markt. Dort war sie mit behinderter Tochter zuvor nahezu chancenlos.
    Das der Anwalt froh ist einen Grund gefunden zu haben seinen Mandanten im Stich zu lassen ist nachvollziehbar.

  2. Aegir Edler von Schanderhasy

    Das ist eventuell ein Motiv wenn das Sorgerecht fuer das kranke Kind entfaellt und der Sozialstatus im Heiratsmarkt unter dem kranken Kind als “Klotz am Bein” leidet so dass die Freier ausbleiben. Der Haken ist ja nur dass Oberueber als Betthase durchaus noch fungierte und als Financier auch.
    Die ganze Sache ist durchaus undurchsichtig und auf Vermutungen duerfte man keinen Prozess gruenden.
    Sicherlich weiss Oberueber und die Mutter genau was vorgefallen ist, sagen aber nichts entweder weil sie es selber begangen haben oder “angst vor der Mafia” haben.
    Handfeste wirtschaftliche Interessen duerften hinter den geplanten “Reichsaltenheimen” gesteckt haben.
    Irgendwann haette dann eine Situation wie der bei Colonia Dignidad gedroht mit Koenig Fitzek I als “Messias” und Oberueber als “Reichsmarschall”.
    Colonia Dignidad – Aus dem Innern einer deutschen Sekte (1) https://www.youtube.com/watch?v=iPKT6IHPiJA&t=11s
    Erstaunlich dass Paul Schaefer schon in der BRD damals Gerichtsklagen am Hals hatte wegen Kindesmissbrauch und die gutglaeubigen Chilenen diesen als den Heiland einluden nach Chile auszuwandern. Demnach ist es immer befremdlicher warum die Deutsche Botschaft in Chile damals so reagiert hat da sie genau Bescheid gewusst haben muesste ueber existierende Polizeiakten gegen Schaefer. Leider ist Norbert Bluem kuerzlich verstorben so dass er darauf nicht mehr antworten kann – einer der wenigen wenn nicht der einzige aufrichtige deutsche Politiker.
    Dasselbe Resultat wie bei Schaefer der sich als “Ersatz Gottes und dessen Sprachrohr” bezeichnete, kann man ueberall bei den heutigen pfingstlerischen Evangelikalen sehen (auch unter Mennoniten breitet sich die Seuche aus). Allerdings muss es unter mennonitischen Doerfern damals auch genuegend Kindesmissbrauch gegeben haben da die Colonia Dignidad aehnlich schwere Zeiten durchmachte wie die Mennoniten des Chaco.
    In Nigeria mischt sich das Pfingstlertum mit lokalem JuJu und anderem esoterischen Zauber wie Blutbund, etc wie die neue Nigeriamafia in Sizilien es praktiziert gepaart mit Prostitution.
    Investigating the Dangerous New Mafia taking control in Italy | Foreign Correspondent https://www.youtube.com/watch?v=0rSCndxoZ4U&t=457s
    Diese Versklavung der Nigerianer in die Prostitution und Menschenhandel wird meist von Nigerianerinnen, also Frauen aus Nigeria, gemanaged wo diese das Oberhaupt der Mafia sind. Das ist wieder eine Folge dessen dass die Frau “herrschen” darf – die Dinge ufern halt aus.

  3. Behauptungen, dass der “glueckliche leibliche Vater hat … keine Unterhaltspflicht mehr für seine kranke Tochter” hat sind bei den Haaren herbeigezogen und dienen lediglich dazu Verwirrung zu stiften um einen mutmaßlichen Straftäter als Opfer darzustellen. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt erlischt aber nicht mit dem Verschwinden eines unterhaltspflichtigen Kindes. Solange das Ableben dieser hilflosen kleinen Kreatur nicht offiziell bestätigt wurde, laufen Unterhaltszahlungen natürlich weiter. So ein Sümmchen, welches sich in diesem Fall nach französischem Unterhaltsrecht richtet, kann schon eine große Hilfe sein und hier zu ein angenehmes Leben für eine Frau ohne Kindsverpfichtung nebst wirtschaftlich gescheiterten Liebhaber beitragen. “Folge dem Geld”! Wie von Anhängern der Reichsbürgerszene zu erfahren, wird auch in Erwägung gezogen, dass “der König von Deutschland Fitzek I ” oder/und andere bekannte Rädelsführer dieser Bewegung, den Menschensohn Oberueber zum Rittmeister zu ernennen und in den “diplomatischen Dienst” zu erheben um eine Immunität gegen strafbare Handlungen zu erreichen. Notfalls könnte auch eine “Kriegserklärung” dafür Sorge tragen, den “Offizier des Königs” Rittmeister Oberueber als Kriegsgefangenen zu behandeln, ihn nach Europa zu überstellen, wo ihm nach Haager Konvention keine Aburteilung droht, da ihm ja kein Kriegsverbrechen nachzuweisen ist. Es bleibt spannend, was sich diese Figuren noch alles einfallen lassen.

  4. Der Vater hatte nie eine wie auch immer geartete juristische Unterhaltspflicht. Es ist nicht moeglich, dass die paraguayische Justiz irgendwo auf der Welt Unterhaltstitel zustellen oder Gelder einfordern kann.

    1. Hier wieder ein typischer Fall der den Unterschied zwischen Meinung und Wissen widerspiegelt. Die Ansprüche müssen im Land des Erzeugers geltend gemacht werden und dort wird die Exekutive für regelmäßigen Geldfluß mit allen Konsequenzen sorgen.. Die Justiz von Paraguay hat in der Tat damit nichts zu tun. Nach paraguayischer und internationaler Rechtsprechung bleiben aber für Nachkommen Erbansprüche bestehen.

      1. @Wolfgang Den bisherigen Berichten nach ist das Kind Franzose. Dieses französische Kind, vertreten durch seine Mutter macht problemlos in Frankreich mit einem franzoesischen Anwalt nach französischem Recht seine Ansprüche geltend und laest diese weltweit und somit auch in der Schweiz gegen den Vater vollstrecken.
        Sobald nicht mehr mittels Lebensbescheinigung nachgewiesen werden kann das das Kind lebt, kann das Kind nichts mehr fordern…. Daher gibt es hier fuer mich zweifelsfrei einen gluecklichen Vater

  5. Kaneshapillai Kanagasuntharam

    Ich denke mal, dass es selbstverständlich für jeden Paragauyer oder -in doch möglich ist, auf die entsprechende Botschaft zu rennen und Unterhaltspflichten einzufordern, wenn der Ausländer wieder (endlich) abgehauen ist. Dann gilt das Recht dieses Staates, vor alle wenn Indianer oder -in belegen kann, dass das Kind von ihm ist. Eine einheimische Mutter als erstes nach der Geburt des Kindes eine hiesige Anerkennung (Reconeccion oder so ähnlich) machen lassen. Dazu gehört glaub ich die Geburtsurkunde, dann muss das Kind anerkannt werden von beiden Eltern. Nur so kann das Kind weitere Dokumente erhalten wie bspw. die Cedula.
    Wenn das Kind also Anerkannt ist, sogar vom Vater auf der Botschaft anerkannt wurde, zB. für eine Doppelbürgerschaft, und er nachdem er wieder abgehauen ist, auf seiner Botschaft auf Unterhaltspflicht “eingeklagt” wurde, so müsste dann auch das Recht dieses Staates gelten. Also da würde man die Eingeborenen schon für dumm halten, wenn man nicht weiß, dass jeder Eingeborene das auch weiß.
    Demnach müssten dann schon Unterhaltsleistungen im Heimatland eingefordert werden können. Wobei das Kind dann nicht die Höhe der Unterhaltsleistung von dem europäischen Land erhält. Vermutlich gibt es da eine Liste, in der der Unterhalt für das im Paragauy lebende Kind geregelt ist.

    1. “Wobei das Kind dann nicht die Höhe der Unterhaltsleistung … eine Liste, in der der Unterhalt für das im Paraguay lebende Kind geregelt ist.” NEIN! So ein Vorgehen würde gegen das Menschenrecht auf Gleichbehandlung verstoßen.

    2. Kaneshapillai Kanagasuntharam

      @Garfield. Echt jetzt. Das heißt, wenn in einem gleich gelagerter Fall ein Kind wohnhaft in Deutschland 1000 Euro monatlich zugesprochen wird, dann bekommt ein im Paragauy lebhaftes Kind auch 1000 Euro monatlich ?! Das wären ja dann ca. 7 Millionen Guaranies. Damit lebt hierzulande nicht nur das Kind, sondern die ganze Sippschaft sehr gut. Sehr gut für hiesig Verhältnisse sogar.

      1. Kaneshapillai Kanagasuntharam

        @Garfield. Ich glaube Ihnen. Trotzdem kann ich es nicht glauben.
        Nun gut, die Lebenserhaltungskosten sind hier auch nicht viel tiefer, wenn man so leben will wie in der EU. Dann müsste Frankreich aber auch kontrollieren, dass hier lebende französische Kinder auch eine äquivalente Schule besuchen können, welche es hierzulande durchaus gibt (ein paar exklusive Privatschulen), sie so verpflegt und gekleidet werden, ein dem französischen entsprechenden Gesundheitssystems erreicht und vieles mehr. Selbstverständlich auch die Auslagen für die Mutter.
        Jedoch hat die Realität doch anders ausgesehen? Hier kann man Bus fahren für 50 Cents und muss dafür nicht mehrere Euro aufwenden. Bei Behinderung sicher auch ein teures, privates Gesundheitssystem (Privatklinik), jedoch bei Pfnüsel ein grati Gesundheitssystem. Und so weiter.
        Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein im Ausland lebendes Kind die gleiche Unterhaltspflicht zusteht, wie wenn es in der Heimat lebt. Vor allem dann, wenn das Kind in einem 8. Weltland lebt.
        Aber nun gut, damit kenne ich mich nicht aus. 🙂

  6. Es gibt ein Papier, das eine Lebendgeburt bescheinigt, bei Hausgeburten muessen 2 Zeugen unterschreiben. Mit diesem Zettel kann man im Standesamt die Geburtsurkunde beantragen. Es spielt keine Rolle ob da ein Vater eingetragen ist (wird). Sogar der umgekehrte Fall ist moeglich. Mit dieser Urkunde gibt es spaeter auch den Personalausweis. Solche Leute erkennt man hier daran, dass sie nur einen Zunamen fuehren.
    Sollte der Vater die Vaterschaft negieren, dann muss die Dame auch den Klageweg beschreiten, kommt aber wegen klammer Kasse nicht so haeufig vor.
    Bei der Botschaft kann man gar nichts einklagen oder einfordern. Vielleicht legen sich die Franzosen da etwas mehr ins Zeug, weil es um ihre Staatsbuergerin geht, aber immer sind fuer solche Unterhaltszahlungen die Familiengerichte zustaendig, also in Frankreich. Dafuer braucht man einen Anwalt in FR und natuerlich Geld, daran scheidert es dann.
    Hier kommt noch dazu, dass der Franzose in der Ch lebt. Da muesste man dazu wissen, welche Abkommen es zwischen beiden Staaten gibt.

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