Paraguayische Wahljustiz lehnt EU-Empfehlungen zur Bekämpfung von „schmutzigem Geld“ in der Politik ab

Asunción: Das Oberste Wahlgericht hat seinen Standpunkt gegenüber dem Bericht der EU-Mission deutlich gemacht und darauf hingewiesen, dass die abgegebenen Vorschläge keinen bindenden Charakter haben. Etwaige Anpassungen würden nach eigenen Kriterien analysiert, ohne die institutionelle Autonomie oder verfassungsmäßige Garantien zu gefährden.

Seitens der Wahlbehörde wurde betont, dass Paraguay seine Selbstbestimmung „über schmutziges Geld“ uneingeschränkt ausübt. Auch wenn die Beobachtungen der europäischen Delegation berücksichtigt würden, bestehe keinerlei Verpflichtung zu deren Umsetzung. In diesem Zusammenhang erklärte der Direktor für Wahlprozesse, Carlos María Ljubetic, dass jede Empfehlung auf ihre Durchführbarkeit und Übereinstimmung mit dem geltenden Rechtsrahmen geprüft werde. Er stellte klar, dass viele der Empfehlungen sogar die Kompetenzen des TSJE überschritten.

Einer der sensibelsten Punkte des Berichts betrifft die Finanzierung politischer Kampagnen, bei der die internationale Mission vor Risiken im Zusammenhang mit dem Eingang illegaler Mittel warnte. Die Wahljustiz beharrt jedoch darauf, dass die Behandlung dieses Themas im Einklang mit den bereits im Land etablierten Instrumenten und Mechanismen erfolgen werde.

In Bezug auf die Sorge vor Desinformation und Hassrede nahm das TSJE eine vorsichtige Haltung ein und lehnte jeden Ansatz ab, der Einschränkungen oder Kontrollen beinhalten könnte, die als Zensur ausgelegt werden könnten. Wie erläutert wurde, verfüge die Institution nicht über die Befugnis, Inhalte von Äußerungen zu bestimmen oder Meinungen einzuschränken, da diese Fragen im entsprechenden juristischen Rahmen geklärt werden müssten.

Anstelle restriktiver Maßnahmen schlägt die Behörde vor, institutionelle Informationskampagnen als Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung von Falschmeldungen zu stärken, um den Zugang zu offiziellen Daten zu fördern, ohne dabei die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Der Direktor für politische Finanzierung, Christian Ruiz Díaz, stimmte zu, dass die Empfehlungen analysiert werden müssten, bekräftigte jedoch, dass sie nicht automatisch angewendet würden. Er wies darauf hin, dass der Fokus darauf liegen werde, die Kontrollen innerhalb des lokalen normativen Rahmens zu verbessern, ohne externe Kriterien mechanisch zu übernehmen.

Seitens des TSJE wurde zudem das Verfahren der internationalen Mission bei der Veröffentlichung ihrer Schlussfolgerungen infrage gestellt. Man vertritt die Ansicht, dass Berichte vor einer öffentlichen Bekanntgabe zunächst den nationalen Behörden hätten mitgeteilt werden müssen.

Die Stellungnahme der Wahlbehörde spiegelt eine vorsichtige Haltung gegenüber internationalem Druck wider. Dies geschieht in einem Szenario, in dem die Debatte über die politische Finanzierung und die Regulierung von Inhalten in Kampagnen zwar offen bleibt, jedoch unter der Prämisse, die institutionelle Souveränität und die Grundrechte zu wahren.

Wochenblatt / El Nacional

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