Priester versuchen Anklage wegen sexuellem Missbrauch zu unterbinden

Villarrica: Zwei Priester aus Paso Yobai, Departement Guairá, stehen unter Anklage wegen sexuellem Missbrauch von Jugendlichen. Mit Geldern versucht man, einen Prozess zu vermeiden.

Gustavo Adolfo Ovelar (li. im Beitragsbild) und Francisco Javier Bareiro (re. im Beitragsbild) heißen die beiden Priester. In der vergangenen Woche sollte eine erste Gerichtsverhandlung in dieser Sache stattfinden. Sie wurde eingestellt, weil die sechs Opfer nicht erschienen.

Der Vorwurf von angeblichen sexuellem Missbrauch, der sexuellen Nötigung und versuchter sexueller Nötigung durch die beiden Geistlichen ereignete sich zwischen 2011 und 2013. Die Opfer waren damals zwischen 16 und 21 Jahre alt.

Rechtsanwalt Rodolfo Mendoza erklärte, dass seine Mandanten (Bareiro und Ovelar) den Klägern eine große Geldsumme gezahlt hätten, um die Anzeige zurückzuziehen. Jedoch “nicht um den Prozess zu umgehen, sondern um einen Ausweg aus dem Fall zu finden”. Mendoza hat den bezahlten Betrag nicht angegeben.

Er fügte hinzu, dass die Kläger in diesem Fall auch strafrechtlich verfolgt werden sollten, um Gerechtigkeit zu erlangen, weil sie einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt haben und trotzdem eine ausgemachte Vereinbarung nicht erfüllen würden.

Auf der anderen Seite erklärte der Staatsanwalt in dem Fall, Bernardo Elizaur, dass, obwohl die Ex-Priester eine Einigung mit den Opfern erzielt haben, der Prozess fortgesetzt werden könne und es zu einer mündlichen und öffentlichen Gerichtsverhandlung komme. Er argumentierte weiter, dass die Tatsachen, für die sie beschuldigt wurden, von öffentlichem Strafrecht seien, mit der Erwartung einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Wochenblatt / ABC Color

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3 Kommentare zu “Priester versuchen Anklage wegen sexuellem Missbrauch zu unterbinden

  1. Ja, und? Das ist doch legitim. Klägern eine große Geldsumme zu zahlen, um vor dem Supreme Court der USA vom Herrn Dr. Eduard Corman nach Hause geschickt zu werden, jedoch “nicht um den Prozess zu umgehen, sondern um einen Ausweg aus dem Fall zu finden“. Der Betrag dazu: 1,45 Milliarden US-Dollärli Spenden an die “Opfer der Hinterbliebenen des Holocaust”. Und den vollen Betrag durften die Netten vom Pestalozzi-Zentrum nicht einmal vollständig ausbezahlen.
    Die Kläger wie ein kleiner Wachmann und sein US-Anwalt Fegan, die in diesem Fall auch strafrechtlich verfolgt werden sollten, um Gerechtigkeit zu erlangen, weil sie einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt haben und sich nur böswillig persönlich bereichert haben (NZZ und weitere natzionale Zeitungen, wen wundert’s).
    Im Falle der Angeklagten netten Schweizer Bänkler vom Paradeplatz, Zürich, Schweiz, liegt der Fall natürlich völlig anders, denn, obwohl das Lagern von Nachrichtenlosen Judenkonten im Schredderraum verboten sei gelten sie heutzutage mehr als nette, gschaffige Nationalhelden als den als nicht ganz Gesetzeskonform handelnde Manager und deren Teige.
    Das ist ja auch Recht so, sind weder gerichtlich verurteilt, noch kann man ihnen mangelnde Spendenfreudigkeit vorwerfen.
    Und wie das so ist, war zuerst das Huhn oder das Ei, die einen netten Institutionen lernen von den andern netten Institutionen. Der Kleinbürger hat diese Wahl nicht, außer Einzel- oder Zweierzimmer in der JVA.
    Obwohl, beim Klerus kann man natürlich auch den Erdteil wählen, wohin man versetzt und und weiterarbeiten kann.

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