Asunción: Wenige Wochen vor Wiederbeginn der Parlamentsperiode am 1. März kündigte der Abgeordnete Hugo Ramírez an, die Studie des Projekts, das die chemische Kastration als Strafe für sexuellen Missbrauch an Kindern oder anderen Personen einführt, erneut auf den Weg zu bringen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Artikel 72.128, 130, 131 und 135 des Gesetzes Nr. 1160/97 des Strafgesetzbuchs, der darauf abzielt, die Freiheitsstrafe zu erhöhen und die Zahl der Straftaten für diejenigen zu ersetzen, die sexuellen Missbrauch oder sexuelle Handlungen an Kindern oder anderen Personen höheren Alters vorgenommen haben, wird in der Abgeordnetenkammer neu debattiert.
Im aktuellen Artikel 72 und im zweiten Absatz, Abschnitt 4, soll die chemische Kastration auf Lebenszeit bei Verbüßung der entsprechenden Freiheitsstrafe eingeführt werden.
„Damit soll die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls der Person, die den Missbrauch begeht, begrenzt werden und als Abschreckung dienen“, erklärte der Abgeordnete Ramírez in einem Interview mit dem Radiosender 780 AM.
Er ist der Ansicht, dass das Thema während der Sitzungen im Jahr 2022 ausreichend diskutiert worden sei und in diesem Jahr mit der Genehmigung des Projekts Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Artikel 128 über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sieht eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren oder mehr vor, unabhängig vom Alter des Opfers.
Die Parlamentsperiode wird am 1. März fortgesetzt. Die Abgeordnetenkammer tagt regelmäßig mittwochs und der Senat donnerstags.
Wochenblatt / Hoy
KatzenMann68
Chemische Kastration dürfte auch den Rest des Körpers angreifen und/oder zerstören.
Ich verstehe nicht, dass in vielen Staaten darüber nachgedacht wird, diese Grausamkeit durchzusetzen.
Damit stellen sich diese rachsüchtigen “gutbürgerlichen” Bestrafer auf die gleiche negative Ebene, wie die Täter.
Wenn es richtig laufen soll, dann bietet man dem Täter eine operative Kastration auf eigene Kosten sowie Entschädigungszahlungen an das Opfer zur Strafminderung an.
DerEulenspiegel
Richtig. Nebenwirkungen auf den Rest des Körpers sollten natürlich eindeutig ausgeschlossen sein. Ansonsten operative Kastration.
DerEulenspiegel
Gute Idee. Ich wäre vorbehaltlos dafür.
Heinz1965
Ein Grossteil der Politik Darsteller und ihrer Marionettenspieler sind auf der Taeter Seite zu finden. Hohe angedroht Strafen fuehren im Ergebniss zum toeten der Opfer zur Verdeckung der Tat. In der BRD laeuft der Mainstream in die entgegen gesetzte Richtung. Selbst eine Anzeige des Opfers wird dort inzwischen als schaendlich bezeichnet, da es den Taeter psychisch traumatisierten koennte.
Cabron
Eine OP wäre sinnvoller, meine ich, denn ich wäre mir nicht sicher, ob man einem chemischen Eingriff wirklich trauen kann, auch nicht, ob er noch andere Schäden verursachen könnte.
Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, das der Täter niemals wieder so etwas tun könnte………..
Gamma Ray
Na, wo sind denn die Menschenrechtler, die während der Plandemie ganz still waren, um so eine “menschenunwürdige” Bestrafung zu verhindern, nachdem der Täter selbst jemanden menschenunwürdig geschädigt hat?
Ich bin dafür, aber auch nur wenn eindeutig der Täter zweifelsfrei bestimmt worden ist.
Das ist bei diesem kaputten Justizsystem hier keinesfalls immer gewährleistet.