Asunción: Ausländer, die als Touristen nach Paraguay reisen, müssen, wie von der Regierung vorgeschrieben, eine Reisekrankenversicherung abschließen, die auch die Covid-19 Behandlung umfasst. Diese Versicherungen sind meist nicht ganz billig.
Eine Reisekrankenversicherung, die meist nicht mehr als 60 Tage Reisezeit umfasst, kostet schnell einmal 400,- Euro und hat so sicher man sich auch fühlen mag den Nachteil, dass man alle Krankenhauskosten vorstrecken muss, bevor die Versicherung zahlt. Bevor die Versicherung zahlt, was sie vorgestreckt haben, prüfen diese natürlich, ob sie zahlen müssen. Ausschlussfaktoren dabei können ein zweiter Wohnsitz oder die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung in Paraguay sein.
Demnach ist es ratsam etwas mehr Geld einzuplanen, da, selbst wenn man in Krankenhäusern aufgenommen wird und ein Bett bekommt, pro Tag ab 3.000.000 Guaranies Behandlungskosten anfallen, wenn Sauerstoff benötigt wird.
Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung für Paraguay brauchen bei der Einreise diese Krankenversicherung nicht vorweisen, da die Behandlungskosten von Covid-19 abdeckt sind.
Wochenblatt
DerEulenspiegel
Eines verstehe ich i.o. Artikel nicht. Im letzten Absatz steht: “Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung für Paraguay brauchen bei der Einreise diese (Zusatz)-Krankenversicherung nicht vorweisen, DA DIE BEHANDLUNGSKOSTEN VON COVID-19 ABGEDECKT SIND.” Liebe Redaktion, in der Vergangenheit geisterten durch die Presse diesbezüglich sehr verschiedene Aussagen. Einmal wurde mitgeteilt, daß die Patienten die kompletten Behandlungskosten bei Covid 19 selbst zu tragen hätten (nicht umsonst mußten sich ja angeblich viele Personen hoch verschulden), dann hieß es wieder nur Arzneikosten müßten selbst übernommen werden. Nun schreiben Sie oben, daß die Behandlungskosten doch übernommen werden. WAS IST NUN RICHTIG? Bei diesem paraguayischen Wirrwarr an Aussagen kommt ja nun wirklich kein Mensch mehr mit!
Redaktion
Passend dazu die letzte offizielle Verlautbarung: https://wochenblatt.cc/wp-content/uploads/2021/06/exigencias-ingreso_last.pdf
xyz
Ich kann da nicht finden, dass die Behandlungskosten für PY Aufenthaltsberechtige abgedeckt sind 🙁
Sinnig finde ich auch, das PCR Test sein muss, aber Antikörpertest nicht anerkannt werden.
Dabei sind letztere IMHO zuverlässiger… aber da verdienen wohl politicos nicht genug dran.
Hermann2
Also eine Auslandskrankenversicherung für 2 Personen kostet in D zwischen 14 und 17 € für das das ganze Jahr, mit der Einschränkung, das man sich nicht länger als 6 Wochen ununterbrochen außer Landes aufhält.