Rundung des Wechselgeldes immer zugunsten des Kunden

Asunción: Das Verbraucherschutzsekretariat (Sedeco) hat den Beschluss Nr. 1.670/2022 herausgegeben, mit dem es die Verpflichtung festlegt, dass die Produkte sichtbare Preise haben müssen und eine Rundung des Wechselgeldes beim Bezahlen an der Kasse immer zugunsten des Kunden erfolgen muss.

Dies ist der Beschluss, “durch den die Verpflichtung festgelegt wird, die Preise aller Produkte und Dienstleistungen, die von Anbietern für Verbraucher und Benutzer angeboten werden, in runden Zahlen mit dem Wert der Umlaufmünzen des gesetzlichen Zahlungsmittels und der aktuellen Entwertungskraft festzulegen, die für Unternehmen sowie die breite Öffentlichkeit verfügbar sind. Im Zuge dessen wird der Beschluss Nr. 347/14 vom 5. August 2014 aufgehoben“.

Die vorgenannte Verordnung sieht unter anderem vor, dass “alle Anbieter die Preise der den Verbrauchern und Nutzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen in runden Zahlen mit den für den Handel und die breite Öffentlichkeit verfügbaren Stückelungen des aktuellen nationalen Geldumlaufs festlegen müssen“.

Darüber hinaus “wird die Preisanpassung (Rundung) durch den Lieferanten in jedem Fall für den Verbraucher vorteilhaft sein, entweder nach oben oder nach unten, in der Währung Guaranies in den Einheiten 50 Guaranies, je nach Fall. Und diese Regelung wird auch auf alle offiziellen Belege angewendet, die von Unternehmen, Banken und Finanzunternehmen, Kredithäusern, Genossenschaften, öffentlichen Diensten und anderen Unternehmen ausgestellt werden, die Folgendes verwenden: Rechnungen, Quittungen, Bank- und Jahresabschlüsse jeglicher Art und alle anderen Dokumente in welche Preise an den Endverbraucher erfasst werden“.

Wochenblatt / Hoy

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1 Kommentare zu “Rundung des Wechselgeldes immer zugunsten des Kunden

  1. Schlaffer, Willy

    Die runden jetzt jeden Artikel auf 50 Guaranies. Fabelhafter Vorteil für alle Kunden. Das heißt, jeder Artikel kostet nun weniger als 1 Eurocent. Da muss ich gleich zuschlagen.

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