Selbstverteidigung: Staatsanwältin von Fall abgezogen

Villa Elisa: Anscheinend war nur Staatsanwältin Estela Cardozo davon überzeugt, dass Richard Darío Enrique Bernal für die Tötung eines 19-Jährigen verantwortlich gemacht werden muss. Nun wurde sie ersetzt.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihre Macht unter Beweis als sie gestern Nachmittag Estela Cardozo von dem Fall abzog. Sie klagte den Eigentümer der Pizzeria wegen der vorsätzlichen Tötung des Angreifers an, was keineswegs im Verhältnis stand, da er ein Menschenleben verteidigte und der Angreifer mit einer Pistole schoss und seine Schwägerin bedrohte.

Obwohl die Staatsanwältin für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden müsste, werden nur zwei neue Kollegen eingesetzt, der mehr Objektivität in den Fall bringen soll. Giovanni Grisetti und Irene Alvarez wurden ausgewählt.

Notwehr ist laut Definition das (straffrei bleibende) Abwehren eines Angriffs gegen die eigene oder gegen eine fremde Person (bei der dem Angreifer, der Angreiferin Schaden zugefügt wird).

Wochenblatt / Última Hora

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9 Kommentare zu “Selbstverteidigung: Staatsanwältin von Fall abgezogen

  1. Ich schrieb gestern was von Irrsinnsjustiz, aber hier muss man die Entscheidung loben. Sicher aber auch wegen der negativen Berichterstattung. Jetzt sollte man Frau Estela Cardozo aber nicht mehr solche Fälle vergeben, eher Nachbarschaftsstreiterein oder am besten gleich in ein Schiedsgericht stecken.

  2. Deutsches StGB bezugs Notwehr versus paraguayisches:
    Deutsches: “Strafgesetzbuch (StGB)
    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”.
    Paraguayisches: “StGB Py:
    Artículo 19.- Legítima defensa
    No obra antijurídicamente quien realizara una conducta descrita en el tipo legal de un
    hecho punible, cuando ella fuera necesaria y racional para rechazar o desviar una
    agresión, presente y antijurídica, a un bien jurídico propio o ajeno”.
    Das deutsche StGB beschraenkt die Notwehr impliziert auf die Person – auf die eigene Person oder die Person eines anderen. Man koennte das auch so verstehen dass man eigene Sachwerte auch unter Notwehr verteidigen kann. Rechtswidrige Angriffe koennen fast alles beinhalten und auch im deutschen Strafgesetz ist dieser Begriff sehr weitlaeufig gehalten – viel Raum fuer die Herren Juristen aber auch viel Spielraum fuer den Selbstverteidiger. Also eine klassische “win-win” Situation.
    Das paraguayische StGB ist praktisch dasselbe nur ist der Rahmen noch weiter gesteckt und mehr Bedingungen gestellt. Da wird direkt ohne Zweifel impliziert dass “jedes eigene oder eines anderen Rechtsgut das einen gegenwaertigen gesetzwiedrigen Aggression erlebt, unter Notwehr faellt wenn diese mit Notwendigkeit und Rationalitaet abgewiesen oder umgeleitet wird”. Also Sachwerte und das Leben eines anderen oder das eigene koennen unter Notwehr verteidigt werden. Die Aggression muss gesetzwiedrig sein, also im Prinzip nicht von Polizei oder Staatsgewalt ausgehen – kann aber in einem diktatorischen Regime auch bei Staatsgewalt gelten; alles was das StGB als “gesetzeswidrig klassifiziert”. Die Aggression muss GEGENWAERTIG sein. Man kann also nicht hinterherlaufen wenn der Aggressor die Flucht ergreift. Die Aggression muss Richtung Rechtsgut gerichtet sein – wird die Aggression umgeleitet auf was anderem, so hoert die Aggression auf zu existieren und auch die Notwehr. Z.B. der Aggressor schiesst nur auf den Asphaltweg in eine andere Richtung – da gibts schon keine Notwehr mehr. Man kann einer Aggressoren-Schusswaffe nicht mit einer Panzerfaust oder Stinger Rakete begegnen denn das waere nicht Notwendig wenn man eine andere Pistole zur Hand hat. Wird man mit einer Kalashnikov angegriffen, so ist z.B. ein Messer mehr als Notwendig und man kann ein Messer brauchen. Unrational waere es wenn man von einem Zwerg mit einem Messer angegriffen wird und man selber ist ein Huehne von 2 Metern und 200 Kilo geuebt im Karate – in diesem Fall darf der Huehne den Zwerg mit Messer nicht mit einer Schrotflinte begegnen sondern maximal ein anderes Messer koennte er benutzen wenn ueberhaupt. Andersrum kommt die Ueberrumpelungsgefahr ins Spiel wenn z.B. ein Zwerg von einem 200 Kg 2 Meter grossen Huehnen angegriffen wird auch wenn der Huehne keine Waffe noch Messer in der Hand hat, dann kann der Zwerg eine Pistole benutzen da die koerperliche Staerke halt unrational verschieden ist. Das ist das Prinzip der Rationalitaet wo es Notwendig wird dass der Schwaechere dem staerkeren Aggressor mit groesserer Waffengewalt begegnen darf wo dieses dann als Notwehr gilt. Ergreift der Huehne die Flucht so darf man auch dem nicht hinterherschiessen wenn sich eine notwendige Distanz zwischen beiden befindet so dass die Ueberrumpelungsgefahr nicht mehr da ist. Im Prinzip gilt fuer gleichstarke Menschen dass der Verteidiger nur dieselbe Waffe wie der Aggressor gebrauchen darf fuer die Notwehr – also Messer fuer Messer, Pistole fuer Pistole, RPG fuer RPG, usw.
    In diesem Fall im Artikel wird die Staatsanwaeltin geglaubt haben der Angegriffene ist dem Aggressor hinterhergelaufen und im auf dessen Flucht das Messer gegeben – was nicht mehr unter Notwehr faellt. Ihr ist nicht in den Sinn gekommen dass man nicht gleich tot umfaellt bei Kugel oder Messerstich sondern durchaus noch hunderte Meter fliehen kann. Die bloede Kuh – eben ein Weibsbild was null Ahnung hat von irgendwas.
    Es stimmt das weibliche Staatsanwaelte dahin tendieren dem Opfer beizustehen eben aus dem Mutterinstinkt und chronischem Sentimentalismus (zumal das Opfer in ihren Augen wohl ein unschuldiges Kleinkind war das irgendwie unartig wurde). Die ganze Gesellschaft ist feminisiert – daher vor allem in der Justiz gehoeren nur Maenner hin. Wovon all die ledigen Frauen mit Kleinkind im Justizpalast leben sollen, das frage man nicht mir.

    1. Ja wie im Video zu sehen sollte man jedem Buerger der keine Vorstrafen hat noch in Polizeiberichte vorkommt, das Recht geben eine Handfeuerwaffe zu fuehren. Man koennte das Kaliber der Fuehrungswaffe beschraenken so dass die Polizei immer noch die groessere Feuerkraft behaelt. Die Hauswaffen duerfen dann irgendwelchen Kalibers sein. Man koennte die Fuehrungswaffe bei Pistolen aufs Kaliber 380 ACP oder 9mm Luger beschraenken und bei Revolvern auf 38 SPL beschraenken. Obzwar die Polizei oft noch mit Anquitaeten wie alte rostige Revolver im Kaliber 38 S&W Long rumlaeuft.
      Das Fuehren der Waffe sollte automatisch im Waffenschein miteingeschlossen sein fuer gewisse Kaliber.
      Vor allem Frauen und Kinder muessten unbedingt eine Waffe immer mit sich fuehren duerfen.
      Man frage nicht mich wie viele hysterische Frauen in Sentimentalitaetsschuebe die Waffe ziehen wuerden bei jedem geringsten Anlass – besonders Lateiner.

    1. Ja, “Rationalitaet” ist wohl die Verdeutschisierung des spanischen Wortes “racionalidad”, welches dasselbe ist wie “Verhaeltnismaessigkeit”. Also: die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhaeltnismaessigkeit.

  3. Wäre vielleicht angebracht, wenn alle Staatsanwältinnen und -e die gleiche Lehre von Recht und Gesetz hätten genießen haben können, dann müsste man nicht andauernd Staatsanwältinnen und -e abziehen, neu besetzen und das Recht und Gesetzt wäre so für alle in etwa gleich (naja, so gleich wie die Gesetzte auch in Deutschland für alle in etwa gleich sind, Freispruch oder außergerichtliche Einigung für die Reichen und für die armen Hühnerdiebe 20 Jahre Zuchthaus).

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