“Sommerstadt“ kann ihre Angestellten nicht mehr bezahlen

Ypacaraí: San Bernardino ist als die “Sommerstadt“ im ganzen Land bekannt, weil viele Ausflügler in der warmen Jahreszeit hier verweilen. Nach dem Bürgermeisterrücktritt kann die Kommune die Gehälter ihrer Angestellten nicht mehr bezahlen.

Der aktuelle Übergangsbürgermeister der Sommerstadt San Bernardino, Dionisio Ruiz Díaz, befindet sich derzeit in einer regelrechten Zwangslage. Er war vom Stadtrat einstimmig gewählt worden, um den zurücktretenden Gemeindevorsteher Luis Aguilar zu ersetzen, der eine Wiederwahl sucht. Das Hauptproblem, das die neuen Autoritäten der Kommune beunruhigt, liegt in dem geringen Geld, das der vorherige Bürgermeister Aguilar hinterlassen hat.

Der zur Verfügung stehende Betrag beträgt 104.915.231 Guaranies, bei denen es sich um ein Bankguthaben handelt, das seit dem 8. Juli 2021 von den Banken Visión und Basa S.A. zur Auszahlung bereitgestellt wurde. „Zunächst wissen wir nicht, was wir tun sollen, weil dieser Geldbetrag reicht nicht einmal, die städtischen Angestellten zu bezahlen, dafür wären rund 800 000 000 Guaranies notwendig. Die Situation, die wir haben, ist prekär, weil wir bisher nicht wissen, woher wir das Geld bekommen sollen, um unsere Angestellten Ende des Monats zu bezahlen“, sagte Ruiz Díaz.

Der Rechtsberater der Gemeinde, Diego Fernández, fügte hinzu: „Nach der neuen Übernahme der Stadtverwaltung vom 8. Juli stehen wir vor einer dringenden Realität und praktisch ohne Geld. Im Gegenzug hat aber der zurückgetreten Bürgermeister dokumentierte Schulden in Millionenhöhe hinterlassen“.

Wochenblatt / Ultima Hora / Beitragsbild Archiv

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3 Kommentare zu ““Sommerstadt“ kann ihre Angestellten nicht mehr bezahlen

  1. Meine Güte – solche Aufregung. Wer ist denn auch nach SanBer gezogen. Selber Schuld. Im Sommer voll und im Winter tote Hose.
    Aber da Geld ja nicht verschwinden kann, wird es schon irgendwo sein – bei guten Freunden sicherlich in Form von teuren Autos, Häusern oder als Bankguthaben auf den Caimaninseln oder dergleichen.

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