Sprach- und Geschichtskenntnisse für die paraguayische Staatsbürgerschaft notwendig

Asunción: Der Senat hat letzte Woche die Regelung mehrerer Artikel der Nationalen Verfassung in Bezug auf Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft gebilligt, wonach Ausländer Prüfungen der Sprache und Geschichte Paraguays bestanden haben müssen, um die paraguayische Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Die Senatorenkammer hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Verfassungsartikel 146, 147, 148, 149, 150, 151 und 154 der Staatsangehörigkeit regelt. Dabei sind Kenntnisse der Amtssprachen Spanisch oder Guaraní und der Geschichte Paraguays notwendig, um die paraguayische Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung von Artikel 148 der Nationalen Verfassung wurde vom Senator Paraguayo Cubas eingereicht und fügt Ausländern, die die paraguayische Staatsangehörigkeit besitzen möchten, eine fünfte Anforderung hinzu.

Der Text wurde auf einer Plenarsitzung erörtert, da er von anderen Gesetzgebern als diskriminierend und verfassungswidrig eingestuft wurde.

Senator Juan Bartolomé Ramírez bezweifelte, dass Kenntnisse der Sprache Guarani von Ausländern verlangt werden müssen, um die Staatsangehörigkeit zu erlangen, weil viele Paraguayer auch kein Guarani sprechen würden. Er erwähnte, dass der Modifikation Gleichheit und Gerechtigkeit fehle.

Eusebio Ramón Ayala von der PLRA argumentierte, dass die Anforderungen bereits in der Nationalen Verfassung verankert seien, sodass die Verordnung gegen Artikel 148 verstoße.

„Dieser Artikel ist verfassungswidrig. Ich bitte darum, dass die in der Nationalen Verfassung festgelegten Anforderungen beibehalten werden”, sagte er. Er fügte hinzu, dass Kenntnisse der Sprache und Geschichte Teil der Erfordernisse für eine endgültige Entscheidung sein sollten.

Auf diese Weise wird in Artikel 9 der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung festgelegt, dass Ausländer die paraguayische Staatsangehörigkeit erhalten können, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Volljährigkeit

2. Drei Jahren im Inland wohnhaft, gerechnet ab der Erlangung der ständigen Aufenthaltserlaubnis des Betroffenen und dem tatsächlichen Wohnsitz.

3. Ausübung eines Berufes in Paraguay in den Bereichen Handel, Wissenschaft, Kunst oder Industrie.

4. Gutes Benehmen, wie im Gesetz definiert.

5. Kenntnisprüfung in einer der Amtssprachen bestanden: Spanisch oder Guarani und der Geschichte Paraguays.

Das Projekt geht nun zur Prüfung an die Abgeordnetenkammer und wird dort debattiert.

Wochenblatt / Ultima Hora

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8 Kommentare zu “Sprach- und Geschichtskenntnisse für die paraguayische Staatsbürgerschaft notwendig

  1. Nach dem Lesen Punkt 1 – 6 der Anforderungen zum Erlangen der paraguayschen Staatsangehörigkeit fällt einem auf, dass hierzulande niemand die 5 Anforderungen erfüllt (außer Punkt 2). Demnach ist daraus die Folgerung zu ziehen, dass die Einheimischen schon Paraguayer waren und mit Zudrücken eines Auges bei Punkt 4 den Pass geschenkt bekommen, um eine Weiterbildungsreise zwecks Aufbesserung von Punkt 4 in mein Herkunftsland (Westchina) antreten möchten. Da verwette ich mein Meerscheinchen darauf, dass die dort ihren Müll nur einmal abfackeln, ihnen professionell geholfen werden wird und sie dann wieder zurück kommen, geheilt Müllabfuhrgebühr bezahlen, sich dann halt dafür kein Bier, Ghettoblaster, Airconditioner, Hausanbau, SAT- und Smartphone-Abo, Play, Schrottauto, Schwudi Iglesias CD etc. mehr leisten können. Ja, so ist da im Leben, man kann nicht alles haben.

  2. Ist eigentlich vollkommen richtig, für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft nicht nur Sprachkenntnisse und Geschichtskenntnisse, sondern auch Kentnisse in der Geographie vorauszusetzen. Nur sollte man auch von den eigenen Bürgern gleichzeitig mindestens dasselbe verlangen, das man auch von den Interessenten für die paraguayischen Staatsbürgerschaft erwartet, denn sonst macht man sich unglaubwürdig. Dann müssten aber erst einmal die Voraussetzungen dafür geschaffen werden in den Schulen, und die Schulen mit fähigerem Lehrpersonal zu besetzen. Eigentlich kann ich nur um meine deutschen Landsleute urteilen, inwieweit sie die Voraussetzungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft erfüllen. Nach meinen eigenen Erfahrungen habe ich den Eindruck, daß eigentlich fast alle in Paraguay wohnenden deutsche Einwanderer ein recht gutes Spanisch sprechen, bis auf wenige Ausnahmen, so können also mangelnde Sprachkenntnisse wohl kaum ein Problem darstellen. Und die wenigen, die tatsächlliche mangelnde Sprachkenntnisse aufweisen, werden sich für die Staatsbürgerschaft wohl auch nicht bewerben. Ich habe auch selbst die Erfahrung gemacht, daß man sogar in relativ kurzer Zeit sich Sprachkenntnisse erwerben kann, die viele Paraguayer nicht haben und die meisten in den ländlichen Gegenden ohnehin nicht. Wer sich für das Land interessiert, wird schon aus eigenem Antrieb sich auch geschichtliche und staatsbürgerschaftliche Kenntnisse aneignen. Und an geographischen Kenntnissen muss wohl jeder interessiert sein, denn man sollte schon einigermaßen wissen, wo welches Bundesland liegt, teilweise auch die Hauptstädte, und welche Ruta wohin führt. Das gehört ganz einfach zur Allgemeinbildung. Nun, man sollte allerdings über den Punkt 4 hinwegsehen, denn wer in Paraguay hat denn einen erlernten Beruf, denn die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen, gibt es zwar rein theoretisch, nur in der Praxis sieht dies ganz anders aus. Eigentlich war ja als “Berufsschule” die SNPP vorgesehen, aber das hat nicht geklappt, aus Gründen, die in der Verwaltung Paraguays selbst lagen. Es gibt auch das Lehrlingssystem, wie auch in Deutschland, und es ist auch im Arbeitsgesetz verankert, aber in der Praxis nicht durchführbar. Ich habe über dieses Thema hier schon mehrmals geschrieben, und falls es gewünscht wird, werde ich meine Ausführungen wiederholen, denn zu diesem Thema passen sie auf keinen Fall. Hier geht es schliesslich um Bedingungen für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft für Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung und nicht um Berufsausbildung in Paraguay.

  3. Anscheinend soll es erschwert werden, die paraguayische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das wertet diesen enorm auf, denn den deutschen Pass bekommen die Ausländer in Deutschland ja nachgeschmissen, ohne irgendwelche Kenntnisse vorweisen zu müssen. Interessant ist der Punkt 4 bezüglich guten Benehmens. Wie wird das definiert und wer stellt das fest? Wird das an paraguayischem Benehmen ausgerichtet? Auch Punkt 3 ist eine Überraschung für mich. Wer hat hierzulande einen Beruf in diesen Sparten. Das meiste ist doch Dienstleistung und diese Sparte fehlt, oder?

  4. Liebe Edith, du hast schon sehr komische Ansichten über die Gewährung eines Reisepasses. Auch in Paraguay wird jedem Paraguayer ein Reisepass erteilt, ohne dass er irgendwelche Sprach-, Geschichts- Staatsbürgerschafts-, Geografie -Kenntnisse nachweisen müßte, und das ist auch richtig so. Wenn jemand aufgrund seiner Geburt bereits Staatsangehöriger ist, so hat er auch das Recht, einen Reisepass zu bekommen, sofern er dies beantragt. Daß die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland von jedem Zulu, der kein Wort herausbringt und lediglich seine weißen Zähne blitzen lassen kann, das ist eine Sache, mit der wir auch nicht einverstanden sind. Dagegen würde man auch in Deutschland von einem Paraguayer, der die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, u.a. auch nachgewiesene Kenntnisse in der deutschen Sprache, Geschichte, Geografie, Staatsbürgerkunde erwarten. Wo ist nun der Unterschied?? Die in Deutschland eingedrungenen “Fremden” sind anerkannt als sogenannte “Flüchtllinge”, die angeblich bei ihrer Rückkehr in ihre Heimat aus politischen oder auch anderen Gründen umgebracht werden würden usw.us.wus.w. Der schon seit Jahren in Deuschland wohnende Paraguayer allerdings ist kein Flüchtling, denn in Paraguay wird niemand aufgehängt wegen “Republikflucht”. Bei dem Punkt 4 der Bedingungen in Paraguay gibt es eigentlich nur als Nachweis die Vorlage eines paraguayischen Führungszeugnisses und eines Führungszeugnisses der Interppol, mehr kann man ihnen nicht geben. Mit Beruf ist lediglich die Fähigkeit gemeint, eine Arbeit verrichten zu können, um sich selbst und seine Familie zu ernähren. Auch in Deutschland gibt es viele, die keine Lehre gemacht haben, dafür sich aber Kenntnisse als Angelernte aneigneten. Auch diese haben dann ihren Beruf, wenn dieser auch nicht offiziell staatlich anerkannt ist durch einen Gehilfenbrief oder einen Meisterbrief, aber er hat seine Erwerbstätigkeit, und das ist wichtig. Und genau so ist es in Paraguay auch. Man kann von keinem Ausländer einen paraguayischen Meisterbrief o.ä. erwarten, wenn Paraguay dies schon gar nicht zu bieten hat, und auch keinen Gehilfenbrief. Und wenn kein Nachweis über irgendwelche erworbenen Kenntnisse vorgelegt werden kann, dan muss auch eine formlose unterschriebene Erklärung genügen. Erschwert wird jedenfalls überhaupt nichts, denn diese Anforderung für die Erwerbung der paraguayischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung gab es schon immer, das ist gar nichts neues. Aber da die öffentlichen Bediensteten in Paraguay nichts zu tun haben, müssen sie eben ab und zu mal irgend etwas schreiben, wobei sie nicht einmal darauf hinweisen müssen, daß es das schon immer gab. Ist lediglich “justificando su presencia”, wie man so schön sagt.

  5. Das Thema Migration, Staatsbürgerschaft ist mehr oder weniger schon beiläufig. Die schwachsinnigen Fachkraftdiskussionen sind hier genauso mit einzubeziehen. Auch Regelungen, dass eine Frau nur auf heiligem Boden gebären muss und das Kind ist Staatsbürger des heiligen Bodens. Das ist natürlich heilig klug wenn Frau nicht Staatsbürgerin und Vater auch nicht oder unbekannt ist oder unbegleitete Minderjährige etc. Speziell in den 1. Welt Staaten in Europa hätte man sich keine internationalen Regeln aufdrücken lassen dürfen völlig logisch aufgrund des Lohniveaus. Diese paraguayische Regelung hier ist weder komplex noch sonst etwas, aber logisch sowohl für Niederlassung als auch für Einbürgerung. Mit diesen paar Punkten hätte man sogar international alles was nötig wäre. Es gibt an sich genug Steuerzahler in der 1. Welt, die tatsächlich nicht dumm sind aber diese einfachsten Dinge waren und sind dann offenbar doch zu hoch, denn ansonsten wäre es nicht so und Jahrzehnte hätte man schon Zeit gehabt zu reagieren.

  6. “Gutes Benehmen” – was bedeutet das denn? Vor der Tür sitzen und Terere trinken, am Sonntag zähes Fett durchkauen, 12-jährige Mädchen schwängern, stinkenden Müll verbrennen, Kindergartenmusik dröhnend hören, ohne Licht durch die Gegend brettern oder Geld abzweigen in die eigene Tasche?

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