Asunción: Die Nationale Behörde für Verkehr und Straßensicherheit erinnert alle Fahrerinnen und Fahrer daran, dass Ende des Monats die Fahrzeugzulassungen ablaufen. Sie rufen dazu auf, die Erneuerung rechtzeitig vorzunehmen, um Strafen zu vermeiden, die bis zu 1.115.020 Guaraníes betragen können.
Ende des Monats laufen die Fahrzeugzulassungen in allen Gemeinden des Landes ab. Manuel Aquino, Leiter der Abteilung für Infrastruktur- und Fahrzeugsicherheit bei der Nationalen Verkehrsbehörde, appelliert an alle Fahrer, das Dokument rechtzeitig zu erneuern – um den Betrieb des Fahrzeugs weiterhin zu ermöglichen und Strafen zu entgehen.
Der Stichtag ist der 30. Juni.
„Alle Fristen laufen Ende des Monats ab. Am besten erledigen die Bürgerinnen und Bürger die Formalitäten frühzeitig und warten nicht bis zum letzten Moment“, so Aquino.
Auf die Frage, welche Folgen es hat, wenn man mit einer abgelaufenen Zulassung unterwegs ist, erklärte Aquino: Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß, der mit einer Geldstrafe von 4 bis 10 Tageslöhnen geahndet wird – das entspricht einem Betrag zwischen 446.008 und 1.115.020 Guaraníes.
🔴 ¡Atención! A fin de mes vence plazo para renovar habilitación vehicular
👉🏼 El director de Seguridad Vial y del Automotor de la Agencia de Tránsito, Manuel Aquino, confirmó que el plazo para renovar la habilitación vehicular en todos los municipios vence a finales de junio.… pic.twitter.com/kFI2md7WFc
— Monumental AM 1080 (@AM_1080) June 15, 2026
„Zudem wird das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Strafe und der Erneuerung der Zulassung sichergestellt“, warnte er.
Verstöße im Zusammenhang mit einer abgelaufenen Zulassung können sowohl von der kommunalen Verkehrspolizei als auch von der Landstraßenstreife geahndet werden.
Aquino stellte zudem klar: Die vorgeschriebene technische Fahrzeugprüfung findet nicht in allen Gemeinden statt, sondern nur in Asunción und Ciudad del Este. Bei der Erneuerung der Zulassung handelt es sich vor allem um die Entrichtung einer entsprechenden Abgabe.
Wochenblatt / Monumental















