Asunción: Ein Wachmann, der einen mutmaßlichen Verbrecher ins Bein geschossen haben soll, hat das rechtliche Dilemma aufgeworfen, wann eine Schusswaffe in einer Raubüberfall-Situation eingesetzt werden soll. Vorerst sitzt der Schütze noch in Haft, bis die Situation genau geklärt ist.
Wir hatten über den Fall schon vor Tagen berichtet. Staatsanwalt Adriano Rienzi gab nun weitere Einzelheiten zu der Sachlage bekannt. Er hat eine Untersuchung wegen eventueller Anklage gegen das Vorgehen des Wachmanns Ulises González (24) eingeleitet.
Der Wachmann schoss Santiago Ariel Rojas Cabrera (21) am frühen Dienstagmorgen in dem Geschäft CPH – Electrical Appliances in der Nordzone von Fernando de la Mora in den linken Knöchel, als er angeblich versuchte, einen Raubüberfall zu verhindern.
„Wenn seine Absicht war, die Flucht zu vereiteln und ihn festzunehmen, werden wir das untersuchen, aber er kehrt sofort zu seinem Wachposten zurück. Ich habe ihn verhaftet, weil er sich vom ersten Moment an in seiner Version widersprach”, sagte Staatsanwalt Rienzi.
„In dem Überwachungsvideo sehen wir, dass er ihn verfolgte (den mutmaßlichen Dieb). Er stolpert einmal, das zweite Mal erneut und das dritte Mal berührt er bereits seinen Fuß und dort glauben wir, dass er ihn bei der Verfolgung angeschossen hat“, fügte Rienzi.
Er erklärte, dass “es in Ordnung ist”, dass er ihn mit seiner Schusswaffe verfolgt habe, aber nicht ohne gegenwärtige Lebensgefahr während der Verfolgung zu schießen. „Wenn er den angeblichen Täter folgt, endet die Gefahr für das Leben und es gibt keine legitime Verteidigung mehr”, sagte Rienzi.
Er erklärte, dass der Wachmann nicht die Erlaubnis habe, Waffen zu tragen. Es werde somit auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt und man warte darauf, dass die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.
Der Wachmann González (Beitragsbild) teilte NPY mit, dass er die Überwachungskameras beobachtet habe, als er bemerkt habe, dass der Mann in die Geschäftsräume einbrechen wollte. Dann habe er die Tür geöffnet, um einen Warnschuss abzufeuern und der Täter sei weggerannt.
Er versicherte, dass er nicht versuchte habe, ihm nachzulaufen und nur geschaut habe, wohin er geflohen sei. „Ich sagte ihm: Bleib stehen und er hat den Aufruf einfach ignoriert”, sagte er.
Wochenblatt / ADN Paraguayo / Ultima Hora / NPY
Moyses Comte de Saint-Gilles sur Ludersac
Das Hinterherrennen eines Fliehenden und diesen dann zu schiessen gilt nach dem StGB nicht als Selbstverteidigung – denn die Gefahr fuer das eigene Leben hatte schon aufgehoert.
DerEulenspiegel
Stand ja bereits im Artikel.
Heinz1965
Der Staatsanwalt gehört offenbar zur Familie oder zum Freundeskreis des verletzten Raeubers? Es waere Zeit seine Verwandtschafts und bekanntschafts Verhältnisse und von wem er regelmaessig Gelder oder auch Sachleistungen erhaelt genau zu untersuchen?
So viel Einsatz zum Schutz eines kriminellen ist verdächtig?
Cabron
Auweia, was für ein Geschrei, der Täter rennt weg, er flieht, wo soll da denn noch eine Gefahr für das Leben bestehen, von Notwehr weit und breit ist da nichts zu sehen. Entschuldigung, so denke ich…..
hansguckindieluft
Deswegen, zuerst schiessen und dann erst fragen. Man hat auch vergessen diesem Wachmann beizubringen diese boesen Buben nach dem Manstop anschliessend nach Waidmannsart umdrehen und den Fangschuss von vorne zu taetigen. Noch Fragen?
Herr Roboter
Einfach nur krank diese Kindergartenpolizeijustiz im Paragau. Da muss ein Täter – der einem zuvor etwas gestohlen hat – einfach nur wegrennen. Und man muss ihn wegrennen lassen und darf ihn nicht mit der Waffe aufhalten. Muss man die Samthandschuhe suchen und ihn verfolgen, will man sein Eigentum zurück. Man weiß ja, dass die Kindergartenpolizeijustiz des Paragau ihn niemals finden kann. Nun gut, rennst hinterher mit den Samthandschuhen, dann zückt er eine Pistole, dann musst wieder zurückrennen, um deine Pistole zu holen, weil vergessen. Oh dious mius, un pocus nomasus, peros un pocus sĩ. Hat niemand den Täter gebeten. Wer andere Überfällt muss halt damit rechnen.