Ayolas: Das binationale Wasserkraftwerk Yacyretá (EBY) konnte eine Klage auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von über 9 Milliarden Guaranies erfolgreich abwehren, nachdem das 20. Zivil- und Handelsgericht erster Instanz in Asunción das Verfahren eingestellt hatte.
Die Maßnahme kommt dem Wasserkraftwerk direkt zugute, da es die von den Klägern geforderte Zahlung nicht mehr leisten muss.
Die Klage wurde im April 2022 von José Luis Duarte Machuca und Mario Alberto Duarte eingereicht, die Schmezensgeld für angebliche Schäden forderten. Sie gaben an, beim Fischen im Paraná-Fluss von dem Wachspersonal des Wasserkraftwerks angegriffen worden zu sein.
Die Rechtsvertretung von Yacyretá unter der Leitung der Anwälte Alfredo González und Marcelo Codas Fontanilla – unter der Koordination von Dr. Silvino Benítez sowie dem Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Eduardo González – beantragte im Juni desselben Jahres ein Ermittlungsverfahren in dem Fall. Anschließend reichte man dann eine Antwort auf die Klage ein.
Während der Verhandlung fochten die Verteidiger die Zulassung der von den Klägern vorgelegten Beweismittel mit der Begründung an, diese seien verspätet vorgelegt worden. Das Berufungsgericht gab der Verteidigung Recht, hob das Urteil auf und gab die Akte an das Gericht zurück. Die Kläger hielten das vorgeschriebene Verfahren zur förmlichen Eingabe der Klage zur 2. Instanz nicht ein, was am 5. Mai 2025 zur Verjährungserklärung des Verfahrens führte.
Das Gericht verurteilte die Kläger außerdem zur Zahlung der Prozesskosten und das Urteil wurde rechtskräftig, womit der Fall endgültig abgeschlossen war.
Mit dieser Maßnahme konnte Yacyretá die Zahlung von 9,075 Milliarden Guaranies vermeiden und in einem über drei Jahre dauernden Verfahren erfolgreich die institutionellen Interessen verteidigen.
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Heinz1965
Was ist dort tatsächlich vorgefallen ?
TejuJagua
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