Wahlgericht entscheidet gegen die Verfassung

Asunción: Fernando Lugo, Juan Afara, Nicanor Duarte Frutos und Horacio Cartes eint eine Sache. Sie kandidieren für ein Amt ohne dafür die vorgeschriebene Zeit vorher zu kündigen.

Vertreter der Parteien PDP, PLRA und Patria Querida hatten gegen die Kandidaturen der oben genannten Politiker geklagt. Wenn die Fälle in die nächste Instanz kommen, den Obersten Gerichtshof, erwartet man eine Entscheidung die verfassungskonform ist.

Die Argumentierung des Wahlgerichts (TSJE) lautet wie folgt: Die Beklagten versammeln alle Voraussetzungen um legale Kandidaten als Senator zu sein, wie im Artikel 120 der nationalen Verfassung aufegführt.

Bezogen auf den Fall Nicanor Duarte Frutos heißt es: Obwohl er schon Ehrensenator (ohne Stimmrecht) ist, was eine Würdigung darstellt nachdem er Staatspräsident war, gibt es keine Norm, die ihm verbietet zu kandidieren.

Über Cartes, der noch kein Ehrensenator ist, wird ein “Recht auf Erwartung“ ausgesprochen, was auch immer das beuten mag, womit er trotz seiner aktiven Ausübung seines Postens als Staatspräsident parallel auch als Senator kandidieren darf. Obwohl dies ausdrücklich von der Verfassung verboten ist, wird hier eine Resolution nach Maßgabe der Regierung umgesetzt. Auch im Falle von Vizepräsident Juan Afara gibt es keine ausdrücklichen Widersprüche der Verfassung, so die Richter des Wahlgerichts.

Und auch bei Ex Präsident Fernando Lugo gibt es nichts zu beanstanden, da er seine Amtszeit wegen eines Amtsenthebungsverfahrens nicht zu Ende brachte und niemals ein Ehrensenator wurde.

Wochenblatt / Abc Color

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2 Kommentare zu “Wahlgericht entscheidet gegen die Verfassung

  1. Ja, so ist das. Kommt doch jedem irgendwie bekannt vor: Wenn etwas nicht paßt, wird es so lange gebogen, bis es paßt. Das nennt sich dann Flexibiliät und Anpassungsfähigkeit. Regeln, Vorschriften, Gesetze sind immer für die anderen da.

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