Wegen Wilderei zu 2 Jahren Haft verurteilt

Hernandarias: Ein Richtertribunal verurteilte einen brasilianischen Staatsbürger wegen Wilderei zu zwei Jahren Haft. Er war im Naturschutzgebiet Tatí Yupí, das dem binationalen Wasserkraftwerk Itaipú gehört, illegal zum Jagen unterwegs.

Sebastião Dos Santos, 52, der im Viertel Tabacalera der Stadt Hernandarias lebt, wurde am vergangenen Dienstag in einem mündlichen und öffentlichen Prozess im Justizgebäude der Hauptstadt von Alto Paraná zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Staatsanwalt Víctor Adolfo Santander, spezialisiert auf Umweltverbrechen, beschuldigte den Mann mehrerer strafbaren Handlungen, vor allem der Übertretung des Gesetzes Nr. 716/96, insbesondere der in Art. 6 (illegale Jagd) und Art. 10, Unterabschnitt b (hygienische Quarantäne) festgelegten Bestimmungen.

In dem Prozess wurde gezeigt, dass Dos Santos die ihm zugeschriebenen Verbrechen am 21. Mai 2020 gegen 13:35 Uhr begangen hatte, als er mit einem Gewehr des Kalibers 165 mm illegal das Naturschutzgebiet Tatí Yupí betrat, um dort auf die Jagd zu gehen.

„Er selbst hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus auch noch gegen die seinerzeit verhängte Gesundheitsquarantäne verstoßen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Mann wurde von Rangern überrascht, die ihn festhielten und ihn später den Polizisten in der Gegend übergaben.

Aus seinem Besitz wurde eine Waffe beschlagnahmt, die laut der Direktion für Kriegsmaterial (Dimabel) nicht registriert ist.

Angesichts dieser Situation eröffnete der Staatsanwalt Santander die Ermittlungen gegen Dos Santos und dies führte nun zu seiner Verurteilung wegen der genannten Anklagepunkte. Das Richtergremium bestand aus Evangelina Villalba, Óscar Gabriel Génez und Lourdes Morínigo.

Wochenblatt / Ultima Hora

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2 Kommentare zu “Wegen Wilderei zu 2 Jahren Haft verurteilt

  1. Kurz und bündig, das Urteil ist eine sehr gute Sache. Die armen Tiere haben eh keine Lobby in diesem Land, sie können einem alle leid tun.
    Ein Mensch der sie umbringt, damit die Gesetze verletzt, der soll bestraft werden, hart bestraft, damit er es in Zukunft nicht wieder tun wird.

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  2. Wenn einer nur aus Mordlust und Trophäenjagt wildert, ist das Urteil zu milde. Wenn einer aber aus Hunger ein Tier schießt, Betohnung liegt auf ein Tier, ist es zu hoch.Was passiert mit den Menschen, die den natürlichen Lebensraum der Tier vernichten und Wälder abholzen nur aus Profitgier? Das was dann noch steht, weil nicht zu gebrauchen, wird Brandgerodet, wobei etliche Tiere ums Leben kommen, da kräht keiner rum.

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