10 Fragen an Reiner Oberüber

Asunción: In dem den Lesern bekannte Fall des verschwundene Mädchens aus Emboscada kam oft die Anklage zur Sprache und nur zu selten die Beschuldigten. In diesem exklusiven Interview gibt Reiner Oberüber auf 10 spannende Fragen, 10 interessante Antworten.

1. Sie wurden im Fall Juliette freigesprochen. Sitzen Sie nun als freier Mann vor mir?

Ja. Der Freispruch wurde auch durch die zweite Instanz, also das Berufungsgericht bestätigt, da sich sämtliche Anschuldigungen als haltlos erwiesen und meine Unschuld zweifelsfrei festgestellt wurde. Dies bedeutet aber auch, dass der wahre Täter immer noch straffrei herumläuft, da es die Behörden versäumt haben, auch in andere Richtungen zu ermitteln.

Viel Leid wurde verursacht, vor allem auch für Juliettes Mutter, die nicht nur auf tragische Weise Juliette verloren hat, sondern durch die ungerechtfertigte Inhaftierung auch noch ihre zweite Tochter Charlotte. Wenigstens konnte Charlotte zu ihrem Vater in die Schweiz gebracht werden, was ihr glücklicherweise das Erleben der medialen Berichterstattung um ihre unschuldige Mutter ersparte.

2. Wo und wie lange waren Sie beide inhaftiert?

Ich wurde genau ein Jahr und sieben Monate gefangen gehalten. Anfänglich in Asuncion, später in Misiones. Nach einer ersten Morddrohung wurde ich nach Emboscada verlegt und von dort in einer Nacht- und Nebelaktion nach Villarica und nach einiger Zeit wieder nach Emboscada. Die zulässige Zeit einer Untersuchungshaft von sechs Monaten wurde um mehr als ein Jahr überschritten.

Lilian wurde ein Jahr und zwei Monate festgehalten. Auch sie wurde ständig verlegt und musste sich verschiedener Angriffe erwehren. Zudem übte man wiederkehrend Druck auf sie aus, sie möge endlich gegen mich aussagen. In diesem Falle könne sie sofort freigelassen werden, versprach man ihr.

Die überwiegende Zeit der Gefangenschaft waren wir hunderte Kilometer voneinander und von unserem Anwalt entfernt. Eine Kommunikation war somit extrem schwierig, zumal das Ganze in Zeiten der Pandemie stattfand.

3. Sie wurden wegen Missachtung einer richterlichen Anordnung verurteilt. Warum eigentlich?

Im Oktober 2020 wurde ich eines Tages aus dem Gefängnis zu einer Audienz nach Caacupe gebracht, wo man mir mitteilte, dass man mir eine Körperprobe entnehmen wollte, angeblich um einen DNA-Test zu machen. Zunächst konnte mir niemand die Frage beantworten, welchem der drei Anklagepunkte (1. Verletzung der Aufsichtspflicht, 2. Aussetzung eines Kindes in einer Gefahrensituation oder 3. Vermutung von Kinderpornographie) die Probe zuzuordnen wäre. Dann fragte ich die Richterin, ob ich die Probe abgeben müsse. Sie sagte: Nein, es ist freiwillig.

Dann kam mein Satz, den jeder Zeuge im zurückliegenden Prozess wiedergab: „Wenn es freiwillig ist, mache ich nicht mit.“ Das war auch die Empfehlung meines Anwaltes, denn niemand ist verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen und niemand ist verpflichtet, eine Probe abzugeben, die gegen ihn verwendet werden kann. So steht es in der Verfassung von Paraguay und in der Charta der Menschenrechte.

Dennoch zeigte die Richterin mich dafür an und sorgte damit für ein weiteres Verfahren gegen mich, in dem ihre Kolleginnen mich verurteilten. Alleinige Zeugen der Anklage waren jene zwei Staatsanwälte und die Richterin, welche die Anklage erhoben hatte.

Das Urteil kann jedoch, laut meinem Anwalt, keine Rechtskraft erlangen, da es nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verlesen wurde.

4. Wie kam es zu der Anklage in Sachen Kinderpornographie? Wollen Sie darüber sprechen?

Warum nicht? Von den sichergestellten Fotos auf meinem Telefon konnte kein einziges einem kinderpornographischen Inhalt zugeordnet werden. Es sind lediglich ganz normale familiäre Bilder und Landschaftsmotive. Ich war einigermaßen überrascht, als der Staatsanwalt Maldonado vor die Presse trat, mit den Sätzen: „Wir haben ihn jetzt wegen Kinderpornographie angezeigt.“ Und: „Wir haben 80.000 Fotos auf seinem Telefon gefunden.“ Wer wird jetzt nicht gleich denken, dass es sich um 80.000 kinderpornographische Fotos handelt? Später wird die Staatsanwältin Alvarez gefragt, ob die Fotos eine pornographische Absicht erkennen lassen oder ob es sich möglicherweise um Familienfotos handelt. Hierzu wollte sie aus ermittlungstechnischen Gründen dann keine Auskünfte mehr geben. Tatsächlich geht es in der Anzeige nur um zwei Fotos. Eins, welches Juliette mit ihrer Schwester beim Baden im Fluss zeigt und eins, welches Juliette in einem Kleid zeigt, nachdem sie ihre Windel weggeworfen hat.

Als mir bei der Verlesung der Anzeige das erste Mal die Fotos gezeigt wurden (das war mehr als 4 Monate nach der Anzeige!!!), saß der Konsul der dt. Botschaft direkt hinter mir. Als ich ihm die Fotos zeigte, schüttelte er verständnislos den Kopf. Später meinte er, die Bilder kamen ihm eher wie Urlaubsfotos einer Familie vor.

Vor diesem Hintergrund rechne ich auch hier mit einem einwandfreien Freispruch. Bis dieser jedoch endlich gesprochen wird, darf ich das Land nicht verlassen und mich mit Anwaltskosten, Gerichtsterminen und weiteren Ungerechtigkeiten abmühen.

5. Lässt sich ein Ende absehen?

Schwer zu sagen. Ein Datum kann niemand vorhersagen. Es kann Jahre dauern. Klar scheint, dass die Staatsanwaltschaft jeden Prozess bis in die letzte Instanz durchstreiten will. Egal wie aussichtslos die Sache für sie ist. Denn wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ist die Sache für sie aussichtslos. An keiner einzigen Anschuldigung ist auch nur ein Hauch Wahrheit dran.

6. Erhalten Sie Unterstützung neben der Ihres Anwaltes?

Ja, glücklicherweise. Anfangs hatte ich regelmäßigen Besuch von Freunden im Gefängnis. Bis die Staatsanwaltschaft alle Bekannten in meinem Umfeld mit Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen überzogen hat. Danach traute sich niemand mehr zu mir. Meine Familie, allen voran meine Schwester und mein Schwager, standen mir jedoch von Beginn an sehr aufopferungsvoll zur Seite. Sowohl finanziell als auch mit seelischem Beistand und mit sehr hohem Zeitaufwand. Meine Schwester war es auch, die die Botschaft „mobilisiert“ hat, die mir durch ihren Einsatz ebenfalls geholfen hat. An meinen Geburtstagen überhäufte mich mein Anwalt mit Glückwünschen aus der Heimat, wo mir von allen Seiten bestätigt wurde, wie sehr man an mich glaubt und wie abwegig alle gegen mich erhobenen Vorwürfe seien.

Interessanterweise erfuhr ich auch von den meisten Mithäftlingen und Funktionären der Haftanstalten einen derartigen Zuspruch. Und nicht zu vergessen ist natürlich meine Freundin Lilian, die nie an mir gezweifelt hat, obwohl sie sich unzählige Male von den Ermittlern erzählen lassen musste, dass ich höchst verdächtig bin.

7. Wie geht Lilian mit der Situation um? Möchten Sie uns darüber etwas erzählen?

Lilian leidet von allen Betroffenen sicherlich am meisten. Sie hatte eine außergewöhnlich enge Bindung an ihre beiden Töchter. Ganz besonders zu Juliette, schon aufgrund ihrer Krankheit. Die Ärzte sagten ihr schon bei der Geburt, dass ihre Tochter niemals würde gehen können. Auch, dass sie niemals sprechen würde. Aber mit täglicher, stundenlanger Hingabe und ihrer Liebe erreichte Lilian all die „Wunder“, die die Ärzte niemals für möglich gehalten haben. Dann wurde sie auf brutale Weise von beiden Kindern getrennt. Sie kann bis heute nur schwer damit umgehen. Hinzu kommen die vielen schlimmen Kommentare in den sozialen Medien. Keiner der Kommentatoren kennt Lilian, ihre Töchter oder mich. Keiner von ihnen hat je ein Wort mit uns gesprochen. Und doch wird über uns geurteilt. Selbst Lilians Vater hat sie nicht nur im Stich gelassen, sondern sich sogar gegen sie gewendet. Er hat die höchste Haftstrafe von allen gefordert, für etwas, was Lilian nicht getan hat, und kaum als Situation ertragen konnte.

8. Glauben Sie daran, Juliette noch einmal wiederzusehen? Immerhin ist sie seit zwei Jahren verschwunden.

Ja, das glauben wir. Juliette hat ein unglaublich starkes Wesen. Sie hat in ihrem kurzen Leben schon eine Menge kämpfen dürfen. Wenn man ihr die Möglichkeit gelassen hat, die Entführung zu überleben, dann gibt es auch eine Chance, sie wiederzusehen und wieder ein gemeinsames Leben aufzubauen.

9. Was macht die ältere Schwester von Juliette, Charlotte?

Sie ist noch immer bei ihrem Vater in der Schweiz. Sie hat regelmäßigen Kontakt mit ihrer Mutter und es geht ihr den Umständen entsprechend gut.

10. Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

Eine gute Frage, die ich im Moment kaum beantworten kann. Zu meiner eigenen Situation kommt ja noch die verrückte Weltlage hinzu. Zunächst werde ich die Prozesse hinter mich bringen und als freier Mann aus dem Gericht gehen. Bei allem Unrecht, was mir bisher widerfahren ist, bin ich dennoch voll im Gottvertrauen. Am Ende wird alles gut.

Vielen Dank, Reiner Oberüber, für das Gespräch.

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9 Kommentare zu “10 Fragen an Reiner Oberüber

  1. Auch mit großer Nachsicht, dass hiesig Vollpfosten Justiz noch am Lernen und Üben ist, der Mann gehört aufgrund verschiedener Verfahrensfehler und unsinnigen Anschuldigen sofort rehabilitiert und entschädigt. Die Kosten der Verteidigung sowie die zwischenzeitlich gestohlenen Güter aufgrund Abwesenheit müssten erheblich sein. Aufgrund zu später Ermittlungsaufnahme und falschen, dilettantischen Ermittlungsmethoden müssten sie angeklagt und das Können und großer Fleiß untersucht werden und dies auch rückwirkend. Solche hocken immer noch am Arbeitsplatz, ermitteln und richten in weiteren Fällen weiter, einfach unglaublich! Schon die unhaltbaren Anschuldigungen im öffentlichen Raum gehörten geahndet und auf Verleumdung angezeigt und verfolgt. Die Ergebnisse über den Verbleib des Mädchens sind doch gleich Null. Oder nicht? Die großen Sensationsmeldungen waren wie im Falle Von Bredow sensationell und originell. Davon übrig geblieben ist mit dem Überbleibsel der alltäglich Müllabfackel der Eingeborenen vergleichbar. Eigentlich gehörten auch hiesig Vollpfosten Justiz und Vollpfosten Ermittler zur vielleichtigen Beendigung ihrer fast täglich 7 bis 11 Uhr vielleicht abgeschlossen Grundschul verdonnert. Müssens halt nehmen was da ist ist keine Entschuldigung. Ein Rechtsstaat in der Korruptionsstatistik angesiedelt bei Gongo und Sambi bezüglich Aufbauorganisation, nur mit der Ablauforganisation hapert es noch ein wenig. Traurig genug, dass sie eines Tages jeden von uns betreffen kann.

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    1. ich bin auch der Ansicht, das man diese Sache nicht auf sich beruhen lassen sollte, denn wenn es stimmte, dass selbst Besucher mit Hausdurchsuchungen überzogen worden sind, dann kann es wirklich jeden treffen.

      Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde auch im Fall des in Caagazu verhafteten Deutschen die Behauptung aufgestellt, dass dieser wegen sexueller Vergehen an Kindern in Deutschland bereits vorbestraft gewesen wäre. Die Ehefrau hat diess verneint. Wäre auch dies ein Falschvorwurf der hiesigen Justiz, so wäre das ein unerhörter Vorgang, den man aufklären und öffentlich machen sollte,

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  2. Großen Respekt für das Wochenblatt, dass dieses Interview geführt hat. Die Behandlung dieses Mannes lässt die Justiz von Paraguay in einem anderen Licht erscheinen.
    Pädophilie ist eines der schlimmsten Vergehen, das man sich zu schulden kommen lassen kann.
    Der Falschvorwurf eines solchen Straftatbestandes ist es für mich aber auch.
    Ich hoffe, dass auch andere paraguayische Medien diese Sache angemessen, fair und objektiv aufarbeiten werden.

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  3. Mit »eines Tages jeden von uns betreffen kann« meinte ich nicht, dass jeder von uns es eines Tages es wegen Kindesmisshandlung mit denen zu tun bekommen kann. Sondern dass es eines Tages jeder von uns mit hiesig Justiz und Polizei zu tun bekommen kann, auch in anderen Angelegenheiten. Die Menschen dahinter, die dann darüber zu urteilen haben und Untersuchung leiten, bleiben die selbigen.
    – In diesem Falle wurde die Kriminalabteilung erst 48 Stunden nach dem Verschwinden der Kleinen eingeschalten. Die normale Polizei – Polizia National – ist einzig mit Pistole, Stiefelchen und Uniförmchen ausgestattet. Die kann man für sowas nicht gebrauchen.
    – Es wurde mit Hilfe von Privatpersonen nach der Kleinen gesucht und die Gegend durchkämmt. Diese sind aber dafür genau so wenig geeignet wie eine Vollpfosten Polizei.
    – Hiesig Staatsanwaltschaft behauptet aller ernstes, der (inhaftierte) Angeklagte habe seine Unschuld zu beweisen, ansonsten die Schuld angenommen werden könne.
    – Sensationsmeldungen wurden am hiesig edukativen Basura-TV verbreitet, also sämtliche dilettantische, bisherige Ermittlungsergebnisse via TV bekanntgegeben und damit gegen bis heute unschuldige Opfer schwerste Verleumdungskampagnen durchgeführt sowie schwerste Ermittlungs- und Verfahrensfehler begangen (wie im Falle Von Bredow mit ihren Räubergeschichten, die dann eine ganz andere Wendung genommen hat).
    https://wochenblatt.cc/fall-juliette-kurz-vor-der-aufklaerung/
    Im Falle des ermordeten Deutschen Denis Renner wurde nach Abschluss der Bestandsaufnahme die Staatsanwaltschaft von Privatpersonen darauf aufmerksam gemacht, dass Asche und Knochen zum Bach führe. Und die Staatsanwaltschaft hat sich dafür gar öffentlich bedankt, mit dem Hinweis, dass sie sonst nie darauf gekommen wäre. Autsch.
    https://wochenblatt.cc/vermisster-deutscher-ermordet-aufgefunden/
    https://wochenblatt.cc/ermordeter-deutscher-auf-der-suche-nach-dem-motiv/
    https://wochenblatt.cc/denis-renner-weitere-knochenreste-gefunden/
    https://wochenblatt.cc/weitere-details-zum-ableben-von-denis-renner/
    Für diese Drecksgampagnen gehörten die involvierten Ermittler und Staatsanwälte in einen Ecke gestellt, wo sie am hiesig edukativen Basura-TV im 2 minütigen Video im 24-Stunden-Loop gezeigt werden, wie sie aufsagen: “Ich urteile über Menschen erst dann, wenn die Schuld bewiesen ist. Und nicht umgekehrt.”
    Im Falle des ermordeten Deutschen Von Bredow und seiner 14-jährigen Tochter schaut es nicht besser aus. Großmaulig Räubergeschichten verkündet, dass drei Deutsche die Täter seien. Tage danach zurückgekrebst, nachdem sie einen eingeborenen, dubiosen Anwalt, der das Testament des Opfers gefälscht hat und bei dem Tausende € gefunden wurden, ermittelt haben. Die drei Deutschen sitzen heute noch im Gefängnis.

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  4. Irgendjemand bezahlt Polizei und Staatsanwaltschaft. Wer für seine Tochter die Höchststrafe fordert, ist ein Tatverdächtiger. Ich hatte diesen Mann von Anfang an verdächtigt, was ich in einem Kommentar geschrieben hatte. Wer zahlt, bestellt die Musik.

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  5. Ein Verbrecherstaat beschäftigt nunmal Verbrecher-Staatsanwälte. Vor allem die des weiblichen Geschlechts sind besonders brutal. Da scheint eine Profilierungssucht vorhanden zu sein um sich in der Presse zu schmücken, das man als Frau deutsche, gerne auch aus der Luft gegriffene “pädophile”, Männer dingfest macht – Unschuldsvermutung ist hierbei ein Fremdwort.
    Ich fühle mit Herrn Oberüber und seiner Partnerin sehr mit – sie sind und gehen immer noch durch die Hölle. Als ob das Verschwinden des Mädchens nicht schon schlimm genug ist.
    Es ist ein absoluter Justizskandal – die Dreckspresse könnte sich etwas rehabilitieren, wenn sie diese katastrophale Justizarbeit mal beleuchten würde, die NAMEN der Staatsanwältinnen rauf und runter nennen könnte und vielleicht ein ehrliches Interview mit Herrn Oberüber (falls er mit der Presse überhaupt reden will) führen, um seinen Namen wieder etwas sauber zu machen.
    Ich hoffe sein Anwalt berät ihm umfänglich, den paraguayischen Staat zu verklagen oder die Staatsanwälte privat anzuklagen, falls das geht. Ihm sollte mindestens eine Entschädigung im fünfstelligen Dollar-Bereich zustehen.

    Und noch ein Wort zu den Staatsanwältinnen: Diese zeigen garantiert keine Reue, eher sind diese sauer, dass sie Herrn Oberüber nicht dauerhaft hinter Gitter bringen konnten. Für diesen Job muss man besonders sadistisch sein in Paraguay. Für mich hinter den Politikern der Berufsstand, den ich am meisten verachte.

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  6. Hätte er den freiwilligen DNA-Test gemacht, hätte er sein Unschuld damit noch mehr bekräftigen können.
    Offenbar leider wieder mal ein Querdenker.
    Erinnert mich an Auto fahren, von der Polizei um einen freiwilligen Alkoholtest gebeten zu werden und diesen dann aus Protest ablehnen, damit man dann unter Verdacht steht und auf der Wache auf den Amtsarzt warten muss.
    Ich wünsche ihm und allen Beteiligten, dass sie da möglichst schadenfrei raus kommen.
    Dann auf Schadenersatzansprüche prüfen lassen und möglichst ein paar Gs rauszuschlagen.

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    1. Oberüber hat ja begründet, warum er den DNA Test nicht zustimmt. Seine Begrpndung ist durchaus juristisch nachvollziehbar, wodurch schwer anzunehmen ist, dass Oberübers Rechtsberatung ihm davon abriet, dem DNA-Test ohne weiters zuzustimmen. Die Stattgebung der Anordnung des DNA-Tests von Amtswegen, setzen nämlich bestimmte Angaben Voraus, die nicht gegeben waren, soweit ich das in Erinnerung habe.

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