Mehr Geld für die Kinder: Warum Unterhaltszahlungen ab sofort automatisch steigen

Asunción: Die Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich nicht nur auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus, sondern auch auf die gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen. Daran erinnerte die Richterin für Kinder und Jugendliche, Pili Rodríguez, die darauf hinwies, dass die für den Unterhalt von Kindern und Jugendlichen bestimmten Beträge automatisch an den neuen Wert angepasst werden müssen.

Die Richterin erklärte, dass die geltende Gesetzgebung vorsieht, dass diese Verpflichtungen auf Basis von Mindesttagessätzen für nicht näher spezifizierte Tätigkeiten berechnet werden. Dies ermöglicht es, dass die Beträge jedes Mal proportional steigen, wenn der Mindestlohn geändert wird.

„Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch der Wert des Unterhalts“, bekräftigte Rodríguez und hob hervor, dass dieser Mechanismus darauf abzielt, die Kaufkraft der für den Lebensunterhalt der Begünstigten bestimmten Mittel zu sichern.

Mit dem neuen Mindestlohn, der auf 3.044.000 Guaranies festgesetzt wurde, beträgt der Mindesttagessatz nun 117.077 Guaranies. Daher müssen all jene, deren Unterhaltszahlungen in Tagessätzen festgelegt sind, den zu zahlenden Betrag anhand dieses aktualisierten Wertes neu berechnen.

Die Richterin erinnerte zudem daran, dass die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. „Im Falle von Zahlungsverzug oder unbezahlten Raten können automatisch bis zu 50 % des Gehalts des Unterhaltsschuldners einbehalten werden“, warnte sie.

Abschließend forderte Rodríguez die Unterhaltspflichtigen auf, ihre Zahlungen an den neuen geltenden Tagessatz anzupassen, um zu gewährleisten, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten beeinträchtigt werden.

Wochenblatt / adn digital

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