Mindestlöhne: Die neuen Beträge für Bäcker, Tischler, Schuhmacher und weitere Arbeitnehmer

Asunción: Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Soziale Sicherheit (MTESS) teilte mit, dass die Mindestlöhne und Tagesentgelte für die genannten Bereiche des paraguayischen verarbeitenden Gewerbes um 5 % angehoben wurden – gemäß der Bestimmung im Beschluss MTESS N° 670/2026.

Im vergangenen Juni hatte die Exekutive durch das Dekret N° 6225 festgelegt, dass der allgemeine Mindestlohn für verschiedene Tätigkeiten auf 3.044.000 Guaraníes festgesetzt wird. Zudem wurde bestimmt, dass das tägliche Mindestentgelt 117.077 Guaraníes beträgt; die Tagesvergütung für Arbeitnehmer mit monatlicher Abrechnung liegt bei 101.467 Guaraní, und der Wert einer Arbeitsstunde beläuft sich auf 12.683 Guaraníes.

Mindestlöhne: Die neuen Beträge im verarbeitenden Gewerbe

Der aktuelle Beschluss des Arbeitsministeriums legt die Löhne für verschiedene Arbeitnehmergruppen fest, wobei die Beträge je nach Beruf innerhalb der jeweiligen Branche variieren. Im Folgenden sind die neuen gültigen Beträge für Bereiche des verarbeitenden Gewerbes aufgeführt.

Textil- und Bekleidungsgewerbe

Im Bereich Bekleidung und Textilindustrie wurde der monatliche Mindestlohn auf 3.081.672 Guaraní festgesetzt, das tägliche Entgelt beträgt 118.526 Guaraníes.

Für Beschäftigte in Schneidereien liegt der monatliche Mindestlohn bei 3.074.451 Guaraníes und das tägliche Entgelt bei 118.248 Guaraníes.

Textilindustrie

Im Bereich Bekleidung und Textilindustrie bleibt der monatliche Mindestlohn bei 3.081.672 Guaraníes.

Schuhherstellung

In Schuhfabriken beträgt der monatliche Mindestlohn 3.089.789 Guaraníes, das tägliche Entgelt liegt bei 118.838 Guaraníes.
Schuhmacher erhalten hingegen einen monatlichen Mindestlohn von 3.416.403 Guaraníes sowie ein tägliches Entgelt von 131.400 Guaraníes – einer der höchsten Beträge unter den im Beschluss genannten Gruppen.

Schuhmacher

Schuhmacher erhalten einen monatlichen Mindestlohn von 3.416.403 Guaraníes.

Möbelherstellung und Tischlerei

Für Fachkräfte im ersten Berufsjahr liegt der monatliche Mindestlohn bei 3.357.085 Guaraníes, das tägliche Entgelt beträgt 129.119 Guaraníes.

Fachkräfte im zweiten Berufsjahr erhalten einen monatlichen Mindestlohn von 3.223.927 Guaraníes und ein tägliches Entgelt von 123.997 Guaraníes.

Für Hilfskräfte wurde festgelegt, dass der monatliche Mindestlohn 3.078.496 Guaraníes und das tägliche Entgelt 118.404 Guaraníes beträgt.

Bäckerei und Konditorei

Meisterbäcker erhalten einen monatlichen Mindestlohn von 3.613.073 Guaraníes sowie ein tägliches Entgelt von 138.964 Guaraníes – dies ist der höchste Betrag unter allen im Beschluss berücksichtigten Gruppen.

Für Obergesellen beträgt der monatliche Mindestlohn 3.144.796 Guaraníes, das tägliche Entgelt wurde auf 120.954 Guaraníes festgesetzt.

Hilfskräfte in diesem Bereich erhalten einen monatlichen Mindestlohn von 3.044.469 Guaraníes und ein tägliches Entgelt von 117.095 Guaraníes.

Geldstrafen für Arbeitgeber bei Nichteinhaltung

Das Arbeitsministerium weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Mindestlöhne für Arbeitgeber verpflichtend ist. Nach Angaben der Behörde kann die Nichteinhaltung der Vorschrift mit Geldstrafen geahndet werden – zwischen 10 und 30 Tagesmindestentgelten pro betroffenem Arbeitnehmer.

Ansprechstelle für Beschwerden

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer Anfragen stellen oder Beschwerden einreichen können über die WhatsApp-Nummer 0993-308-100, die von der Behörde zu diesem Zweck eingerichtet wurde.

Wochenblatt / Abc Color

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