Impfung von drei Kindern per Gerichtsentscheidung nach anhaltender Weigerung der Eltern

Presidente Franco: Nach mehr als drei Monaten Bemühungen und einem gerichtlichen Verfahren erhielten drei Kinder im Alter von 4 Monaten, 7 und 8 Jahren die Impfungen, die sie gemäß dem nationalen Impfplan erhalten sollten. Die Familie befolgte die Entscheidung – die drei Kinder wurden geimpft.

Die Durchführung der Impfung erfolgte, nachdem eine Richterin für Kinder- und Jugendangelegenheiten die Eltern zur Einhaltung des Impfkalenders verpflichtet hatte; diese hatten die Genehmigung der Impfungen wiederholt verweigert.

Der Fall begann, als Fachkräfte der Familiengesundheitsstelle im Viertel San Miguel in Presidente Franco feststellten, dass die Kinder nicht vollständig geimpft waren.

Trotz mehrerer Besuche und Gespräche mit der Familie blieben die Erziehungsberechtigten bei ihrer Ablehnung und hinderten das Gesundheitspersonal an der Durchführung der Maßnahmen.

Die Ablehnung der Eltern wurde auch öffentlich deutlich: Der Vater veröffentlichte Beiträge in sozialen Netzwerken, in denen er die Sicherheit von Impfstoffen anzweifelte und erklärte, keine Impfungen zuzulassen. Nach den Akten zum Fall stieß das Gesundheitspersonal bei Hausbesuchen auf massiven Widerstand – deshalb wurden weitere Einrichtungen um Unterstützung gebeten.

Daraufhin beteiligte sich die Kinder- und Jugendbehörde Codeni von Presidente Franco; der Vorgang wurde an die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche weitergeleitet.

Der Ombudsmann Emilio González beantragte eine einstweilige Maßnahme zum Schutz der Rechte der Kinder. Richterin Milta Bobadilla holte Gutachten des Regionalen Krankenhauses und der Gesundheitsregion X ein – beide bestätigten, dass der Impfkalender nicht eingehalten worden war.

Bei der Gerichtsentscheidung wurde auch die aktuelle Lage im Gemeindegebiet berücksichtigt: Dort war kürzlich ein Windpockenausbruch aufgetreten. Auf Grundlage der fachlichen Gutachten forderte das Gericht die Eltern zur Behebung des Mangels auf und wies darauf hin, dass bei Nichtbefolgung die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden könnte.

Schließlich befolgte die Familie die gerichtliche Anordnung – die drei Kinder wurden geimpft. Damit endet ein Fall, der die Frage nach dem Schutz des Rechts auf Gesundheit von Kindern trotz der Weigerung ihrer Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt hat.

Wochenblatt / Última Hora

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

Kommentar hinzufügen