Impfung von drei Kindern per Gerichtsentscheidung nach anhaltender Weigerung der Eltern

Presidente Franco: Nach mehr als drei Monaten Bemühungen und einem gerichtlichen Verfahren erhielten drei Kinder im Alter von 4 Monaten, 7 und 8 Jahren die Impfungen, die sie gemäß dem nationalen Impfplan erhalten sollten. Die Familie befolgte die Entscheidung – die drei Kinder wurden geimpft.

Die Durchführung der Impfung erfolgte, nachdem eine Richterin für Kinder- und Jugendangelegenheiten die Eltern zur Einhaltung des Impfkalenders verpflichtet hatte; diese hatten die Genehmigung der Impfungen wiederholt verweigert.

Der Fall begann, als Fachkräfte der Familiengesundheitsstelle im Viertel San Miguel in Presidente Franco feststellten, dass die Kinder nicht vollständig geimpft waren.

Trotz mehrerer Besuche und Gespräche mit der Familie blieben die Erziehungsberechtigten bei ihrer Ablehnung und hinderten das Gesundheitspersonal an der Durchführung der Maßnahmen.

Die Ablehnung der Eltern wurde auch öffentlich deutlich: Der Vater veröffentlichte Beiträge in sozialen Netzwerken, in denen er die Sicherheit von Impfstoffen anzweifelte und erklärte, keine Impfungen zuzulassen. Nach den Akten zum Fall stieß das Gesundheitspersonal bei Hausbesuchen auf massiven Widerstand – deshalb wurden weitere Einrichtungen um Unterstützung gebeten.

Daraufhin beteiligte sich die Kinder- und Jugendbehörde Codeni von Presidente Franco; der Vorgang wurde an die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche weitergeleitet.

Der Ombudsmann Emilio González beantragte eine einstweilige Maßnahme zum Schutz der Rechte der Kinder. Richterin Milta Bobadilla holte Gutachten des Regionalen Krankenhauses und der Gesundheitsregion X ein – beide bestätigten, dass der Impfkalender nicht eingehalten worden war.

Bei der Gerichtsentscheidung wurde auch die aktuelle Lage im Gemeindegebiet berücksichtigt: Dort war kürzlich ein Windpockenausbruch aufgetreten. Auf Grundlage der fachlichen Gutachten forderte das Gericht die Eltern zur Behebung des Mangels auf und wies darauf hin, dass bei Nichtbefolgung die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden könnte.

Schließlich befolgte die Familie die gerichtliche Anordnung – die drei Kinder wurden geimpft. Damit endet ein Fall, der die Frage nach dem Schutz des Rechts auf Gesundheit von Kindern trotz der Weigerung ihrer Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt hat.

Wochenblatt / Última Hora

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3 Kommentare zu “Impfung von drei Kindern per Gerichtsentscheidung nach anhaltender Weigerung der Eltern

  1. Das gerichtliche Vorgehen zeigt die Abhängigkeit der Richter von den Pharmakonzernen, die jährlich Milliardenbeträge in die Bestechung von Politik Darstellern aller Ebenen und deren Nachgeordnetem Bereich , insbesondere der Justiz investieren, damit diese die Impfung mit ihren Produkten durchsetzen. Allein der Sachverhalt, das hier seitens der Pharmaindustrie viel Geld bezahlt wird, um gratis Impfungen durchzusetzen zeigt, das diese schädlich für den Geimpften und gewinnmaximierend dank Folgeschäden für Big Pharma sind. Waere es anders, wären Impfungen teuer und schwer zu bekommen, so das sie der Oberschicht vorbehalten sind. Um das zu wissen braucht es nur gesunden Menschenverstand.

  2. Albert Rotzbremsn

    „…wurde auch die aktuelle Lage im Gemeindegebiet berücksichtigt: Dort war kürzlich ein Windpockenausbruch aufgetreten“.
    .
    Boah, EIN ganzer, kardinaler WindpockenAUSBRUCH. Das klingt wirklich dramatisch.
    Keine Ahnung wie klein dieses Gemeindebegiet ist.
    Ich schätze: 2x2m ?
    Diese Viren können nur von einem anderen Menschen stammen.
    Sie sollen mit dem Wind 2,83m locker mitsegeln zu können imstande sein.
    Von diesen drei Kindern kann dieser EINE WindpockenAUSBRUCH jedoch nicht stammen.
    Aber gut, nun werden sie gesund ähm bleiben, werden im Laufe ihres weiteren Lebens noch so einige kostenlose Präventivmedizin verabreicht erhalten. In jedem Fall gerichtlich empfohlen.

    Wenn Staatscreationen „Schutz des Rechts auf Gesundheit von Kindern“ auf diese Art und Weise auslegen. Dann ist das so. In jedem Fall sind Kinder besonders schützenswert. Die Frage ist halt vor wem oder was.

    Wenn diese Kinder (oder eines oder zwei davon) sich dieses Virus eingefangen hätten, wäre das sicher schlimm.
    Die Wahrscheinlichkeit kann ich nur Schätzen und ist nicht als Referenz zu beaugapfeln.
    Schätzung: Gegen null strebend.

    Ist halt so, wenn jemand erkrankt, folgt daraus ein enormer Kostenpunkt für die Allgemeinheit. Das wollen Staatscreationen natürlich verhindern. Nicht, dass dieser Kostenpunkt von ihrem Gehalt abgezogen wird.
    Deshalb ist kostenlose Präventivmedizin stets zu begrüssen.

    Ach herrie, jetzt bin ich gefühlt schon 200 Jahre alt. Und lebe als Reinblüter immer noch. Tja, Sachen gibt es.

  3. Tolle Rechte die der Mensch da hat…. Recht auf Gesundheitsversorgung = dubiose aufgezwungene und stark umstrittene komerzielle Impfpläne während IPS Versicherte nicht mal simpelste Mediakamente beziehen können…
    Berechtig sein eigenes Kind zu Erziehen…weil irgend ein Inzestopfer aus dem Vatikan mal meinte Stellverstreter Herr über alles und jeden sein zu wollen…
    Oh je…komplett Bescheuert das Ganze!