Asunción: Das Arbeitsministerium gab in einer Erklärung heraus, welche regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen dürfen. Dabei ist ein Aids-Test nicht zulässig.
Die Bestimmungen finden sich im Arbeitsgesetzbuch Nr. 213 und deren Arbeitsschutzvorschriften wieder. In diesem Zusammenhang erinnert das Arbeitsministerium daran, dass das Erratum der allgemeinen technischen Verordnung über Sicherheit, Hygiene und Medizin, die durch das Dekret Nr. 14.390 / 92 genehmigt wurde, eine “HIV Aids Untersuchung“ aus der Liste der medizinischen Untersuchungen ausgeschlossen hat.
Daher müssen die Arbeitgeber nicht für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer die Präsentation von Ergebnisse der Analyse eines HIV-Tests verlangen. Sie werden bestraft und müssen mit Sanktionen rechnen, die im Arbeitsgesetzbuch in seinen Artikeln Nr. 278 und 282 vorgesehen sind.
Es wird auch daran erinnert, dass der tatsächliche oder mutmaßliche HIV-positive Status keinen berechtigten Grund für eine Entlassung darstellt.
Wochenblatt / ADN Paraguayo











Andreas Gross-Hardt
Und das lassen sich die Arbeitnehmer hier wirklich gefallen? Nein, nicht, dass der HIV-Test nicht mehr zulässig ist, sondern grundsätzlich, dass für Zitat: „Einstellung oder Weiterbeschäftigung“ ein ärztliches Zeugnis verlangt werden kann. Als Beamter müsste diese Regelung schon gelten, den mit Hämorriden wäre er echt ungeeignet, aber sonst schaden dem Werken eines Mecanico – Pintor – Albanil – Electrizista – Plomero die Hämorriden bei der Ausübung seiner Tätigkeit nicht.