Asunción: Zum Ende der Frist für die Kfz-Zulassungssteuer 2026, die Ende Juni ablief, verzeichnete die Stadtverwaltung von Asunción insgesamt 14.965 Fahrzeugzulassungen. Davon entfallen laut Daten der Direktion für Verkehr und Transport der Hauptstadtgemeinde 1.849 auf Fahrzeuge, die zum ersten Mal in der Hauptstadt zugelassen wurden.
Diese Erstzulassungen umfassen sowohl Neufahrzeuge als auch Fahrzeuge, deren Halter ihren Wohnsitz nach Asunción verlegt haben.
Damit ein Fahrzeug als fahrtauglich und für den Straßenverkehr zugelassen gilt, muss es über einen gültigen Zulassungsausweis (Carnet de Habilitación), eine bestandene technische Fahrzeuguntersuchung (Inspección Técnica Vehicular – ITV) und eine bezahlte Kfz-Steuer verfügen, wobei der Nachweis der Jahresplakette (Precinta) gut sichtbar an der vorderen Windschutzscheibe angebracht sein muss.
Es ist hervorzuheben, dass Zulassungen, die von anderen Gemeinden an Personen mit Wohnsitz in Asunción ausgestellt wurden, für ungültig erklärt werden können. Sowohl die ausstellende Gemeindebehörde als auch der Fahrzeughalter setzen sich in diesem Fall den gesetzlich verankerten Bußgeldern aus.
Die erzielten Ergebnisse bei den Kfz-Steuern gelten auch als Zeichen des Vertrauens der Steuerzahler in den institutionellen Erholungsprozess der Stadtverwaltung. Dieser zielt darauf ab, die kommunale Verwaltung zu stärken, eine geordnetere und effizientere Verwaltung zu konsolidieren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürgern weiter aufzubauen.
Die Stadtverwaltung von Asunción dankt allen Steuerzahlern, die ihre Behördengänge innerhalb der gesetzten Frist erledigt haben, und bekräftigt ihr Versprechen, weiterhin für eine geordnetere, effizientere Stadt zu arbeiten, die bereit ist, auf die Bedürfnisse ihrer Bürger einzugehen.
Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv















