Digitalsteuer sorgt für Aufregung

Asunción: Die Preise für Lebensmittel steigen, Gebühren werden teurer und nun sorgt die Digitalsteuer für Aufregung.

In den sozialen Medien zeigten sich viele Menschen überrascht über die “zusätzliche“ Mehrwertsteuer von 10 % beim Kauf einer Eintrittskarte für ein Musikkonzert im Ausland. Allerdings gibt es seit 2021 ein Gesetz, das diesen Prozentsatz zugunsten des Fiskus festlegt. Netflix, Spotify, YouTube und sogar Tickets für Konzerte im Ausland?

„Es ist unglaublich, dass Banken Steuern auf die Eintrittskarte für eine Show erheben, die nicht einmal in Paraguay stattfindet“, lautete eine der Beschwerden, die Nutzer vor einigen Tagen in den sozialen Medien äußerten.

Angesichts dieser Situation erklärte Óscar Orué, Nationaler Direktor der Steuerbehörde, dass seit Januar 2021 ein Gesetz in Kraft sei, und zwar “Nr. 6.380 Einkommensteuer für Nichtansässige (INR)“, bekannt als das Gesetz über digitale Dienste.

„Wir haben die Umsetzung im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie verschoben und sie ist erst 2021 in Kraft getreten“, sagte Orué und fügte hinzu, dass im ursprünglich vorgelegten Fall eine Mehrwertsteuer von 10 % zu entrichten sei.

„Das Gesetz spricht nicht von der Tätigkeit, sondern von den Merkmalen der Dienstleistung. Wenn eine Plattform oder ein System als Vermittler beim Kauf von etwas fungiert, was auch immer es sein mag, wird Mehrwertsteuer gezahlt“, fügte Orué hinzu.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Gesetz über digitale Dienste auf jene Vorgänge angewendet wird, die von Bankunternehmen, Finanzinstituten, Wechselstuben, Genossenschaften, Zahlungsabwicklern oder ähnlichen Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs digitaler Dienste vom Staatsgebiet von Personen mit Wohnsitz oder eingetragenen Unternehmen außerhalb des Landes durchgeführt werden, wie in Artikel 4 des Dekrets Nr. 3107/2019 vorgesehen.

Als digitale Dienste für Steuerzwecke gelten für das DNIT solche, die über Anwendungen, Vermittlungsplattformen oder Inhalte in digitaler Form über das Internet oder ein anderes Netzwerk oder System bereitgestellt werden, im Wesentlichen automatisiert sind und mitunter nur ein minimales menschliches Eingreifen erfordern, vorausgesetzt, dass für die genannten Dienste eine Gebühr erhoben wird.

Digitale Dienste unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn sie im Land verwendet und genutzt werden.

Zu diesem Zweck werden die folgenden Punkte abgefragt und gespeichert:

-Die IP-Adresse des vom Kunden genutzten Endgerätes bzw. die Ländervorwahl der SIM-Karte;

-Die Rechnungsadresse des Kunden;

-Das für die Überweisung der Zahlung verwendete Bankkonto;

-Die der Bank vorliegende Rechnungsadresse des Kunden;

-Das Finanzinstitut, das die für die Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte ausgestellt hat.

Wochenblatt / Hoy

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1 Kommentare zu “Digitalsteuer sorgt für Aufregung

  1. Ja da haben wir es ja!! Alles wird gespeichert von der IP Adresse, Bankkonto, Sim Card Nummer, Kreditcard Nummer. So geht es los die Unfreiheit und die Überwachung in Echtzeit egal ob dein Handy aus oder an ist ,die Daten werden per GPS Speicher der nicht ausgestellt werden kann gespeichert und übermittelt sobald dein Handy wieder Angeschaltet wird.
    So geht Demokratie !!
    Naja es wird wieder ein paar Daumen nach unten geben von Menschen die meinen es würde Alles übertrieben sein und Faks, aber das ist mir egal weil wir auch diese dummen Schafe brauchen um Aufzuzeichnen wie Verblödet die Welt schon geworden ist.

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