Fall Juliette: Untersuchungshaft bestätigt

Asunción: Am gestrigen Nachmittag pflichtete die Richterin Haydee Belinda Pereira vom Gericht von Caacupé der Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Fall Juliette bei und bestätigte die U-Haft für Mutter und Stiefvater.

Die Richterin berücksichtigte die vorhandene Fluchtgefahr, die mögliche Behinderung der Untersuchung und ausreichende Verdachtsmomente als Kriterien für die Entscheidung.

Die Mutter des vermissten Mädchens, Lilian Zapata, wird im Frauengefängnis El Buen Pastor untergebracht, während für Reiner Helmut Oberüber noch nicht feststand, in welche Justizvollzugsanstalt er eingewiesen wird.

Angeklagt wurden beide wegen Verstosses gegen Sorgfalts- und Verlassenheitspflicht, da die Staatsanwaltschaft über Beweise verfügt, die das untermauern. Die Verteidigung von Oberüber sieht ihn als reinen Lebensgefährte der Mutter als nicht strafrechtlich belastbar an.

Wochenblatt / Abc Color / Hoy

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6 Kommentare zu “Fall Juliette: Untersuchungshaft bestätigt

  1. Ja nach Tacumbu wenn bewiesen ist das er mit dem Verschwinden der Kleinen zu tuen hat in die richtige Abteilung alles Andere regelt sich dann schon ohne Gericht. Schläge und zwar ordentlich hat er schon damit verdient das er geduldet oder veranlasst hat das die Kleine wie ein 5 Rad am Wagen schlecht behandelt wurde. Sollte er frei kommen ist der letzte Umstand schon angetan ihm eine gehörige Tracht Prügel zu verabreichen,darum möge er mir nie begegnen!

    1. In der Liste derer, die einen Vorteil aus dem Verschwinden des Kindes haben steht der Lebensgefährte der Mutter fuer mich ganz unten auf der Verdaechtigenliste. Er konnte das Kind jeden Tag problemlos loswerden, indem er Mutter und Kinder wegschickt.
      Ganz oben auf der Liste stehen fuer mich die jenigen, die sein Geschäft übernehmen wollen oder glauben noch Geldansprueche gegen ihn oder die Kindesmutter zu haben.
      Dann folgen der unterhaltspflichtige Kindesvater mit Amigos, die Kindesmutter sowie die Eltern der Mutter und ggf des Kindesvaters.

  2. “2Angeklagt wurden beide wegen Verstosses gegen Sorgfalts- und Verlassenheitspflicht, …”. Naja, wenn sie im Moment gerade nichts wichtigeres im Fall zu ermitteln haben, dann hoffe ich, dass die Eltern ihre Sorgfalts- und Verlassenheitspflicht nicht verletzt haben. Viel Glück der Staatsanwaltschaft.

  3. Man sieht in der Begründung zur U-Haft die Verzweifelung der Justiz.
    Die Richterin…bestätigt die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft… Alleine hier sieht man wie brüchig alles ist. Die StA. ist niemals objektiv weil sie die ermittelnde Behörde ist. Die Anschuldigung lautet auf: Verletzung der Fürsorgepflicht u.a. Dafür U-Haft auszusprechen ist schon heftig. Außerdem müsste feststehen ob der Stiefvater überhaupt verantwortlich war d.h., hatte er Sorgerecht, wurde er als Erziehungsberechtigter anerkannt usw. Eine einfache Heirat mit der Mutter überträgt ihm noch nicht bestimmte Rechte und Pflichten.
    Wie gesagt – es ist ein Pokerspiel. Wer die besseren Nerven hat gewinnt und vielleicht kommt ja auch dabei die Wahrheit heraus.
    Aber über allem steht natürlich das traurige Schicksal der Kleinen. Wer auch immer als Schuldiger letzthin gefunden wird er kann das Kind nicht wieder lebendig machen soweit es sich um einen Todesfall handeln sollte. Alles andere wäre ein Wunder.

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