Fall Juliette: Wegen fehlender Mitarbeit

Asunción: Da sich die Mutter des vermissten Mädchens aus Emboscada weigerte DNA Material zur Verfügung zu stellen, um es mit den Blutresten zu vergleichen, die man auf Stoffresten am Grundstück fand, wendet man sich jetzt an den leiblichen Vater in der Schweiz.

Es gibt mehrere Blutspuren auf Stoffresten, einer Decke, einem Handtuch und einem Stein, die bisher nicht dem seit fast 6 Monaten vermissten Mädchen zugeordnet werden konnten. Da die Mutter und der Stiefvater vermutlich aus Selbstschutz jegliche Kooperation mit den Behörden ausschließen, ging ein Hilfsgesuch an die französischen Behörden, auch wenn der französische Vater in der Schweiz lebt.

Ebenso will man dem Grossvater des vermissten Mädchens DNA Proben nehmen, um das DNA-Material der Mutter zu bekommen und um es vergleichen zu können.

Parallel dazu findet die Staatsanwaltschaft keine Spuren die zum Aufenthaltsort des Mädchens führen. Max Narváez, der Verteidiger der Mutter und des deutschen Stiefvaters forderte, dass die drei Staatsanwälte wegen Befangenheit oder fehlender Objektivität ausgetauscht werden. Dieser Forderung kam die Generalstaatsanwältin nicht nach und bestätigte alle erneut für die Fall.

Der deutsche Stiefvater sitzt mittlerweile in San Juan Bautista im Regionalgefängnis von Misiones, während die Mutter noch im Kommissariat N° 17 im Stadtteil Trinidad inhaftiert ist.

Wochenblatt / Última Hora

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

3 Kommentare zu “Fall Juliette: Wegen fehlender Mitarbeit

  1. Es gibt Blutreste, die gem. Aussage der Staatsanwaltschaft nicht zur DNA von Juliette gehoeren und nun will man diese möglichst der Mutter oder zumindest jemandem anderen zuordnen?
    Bloeder koennen die Vorwaende zur DNA Entnahme kaum sein. Es ist eher an der Zeit die Staatsanwälte einzusperren wegen der Beweisunterdrueckung. Das diese so bloed sind und nicht genauestens wissen was passiert ist, wer beteiligt ist und wo Juliette bzw ihre Ueberreste sind, ist nicht glaubwürdig.

  2. An die DNA eines Delinquenten zu kommen, erst recht er einsitzt, sollte doch kein Problem sein. Die Inhaftierte wechselt doch bestimmt ab und zu ihre Wäsche. Genügend DNA sollte vorhanden sein. Das Problem, ein Untersuchungsergebnis, dass durch diese illegale Beschaffung von Proben herangezogen wird, egal ob es positiv oder negativ für die Arrestierte ausfällt, hat in einem rechtstaatlichem Gerichtsverfahren keine Beweiskraft. Wer in diesem Punkt der Justiz unlautere Methoden vorwirft, leidet entweder unter Verfolgungswahn oder ist selber tief im Sumpf mutmaßlicher Kinderpornografie mit behinderten Kindern verstrickt.

Kommentar hinzufügen