Fall Juliette: Zwei neue Hausdurchsuchungen

Caacupé: Am heutigen Dienstagvormittag wurden wieder zwei Häuser von ehemaligen Geschäftspartnern des Deutschen Reiner Oberüber auf der Suche nach Anhaltspunkten zum Aufenthaltsort von Juliette durchsucht.

Juliette Le Droumaguet ist seit über 80 Tagen verschwunden. Polizisten durchsuchten heute ein Haus in Atyrá und ein weiteres im Ortsteil Cabañas von Caacupé. Laut Angaben der Polizei sollen beide Besitzer Geschäftspartner des Stiefvaters Reiner Oberüber sein, der neben der Mutter des Mädchens, der einzige ist, die in Haft sind. Angeklagt sind sie jedoch wegen unterlassener Aufsichtspflicht und Vernachlässigung.

Juliette verschwand am 15. April zusammen mit zwei Ziegen vom Grundstück Monte Pacará in Emboscada. Während die Tiere nach Tagen wieder auftauchten, bleibe Juliette weiterhin verschwunden. Die Mutter und der Stiefvater verhielten sich laut Staatsanwaltschaft verdächtig, da sie Daten auf Handys löschten und den Computer von Oberüber nicht der Staatsanwaltschaft übergaben.

Wochenblatt / Telefuturo

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2 Kommentare zu “Fall Juliette: Zwei neue Hausdurchsuchungen

  1. Das ist wieder ein Kapitel des offen ausgelebten Deutschenhass der beteiligten Paraguayer. Das Kind ist waehrend der strengen Quarantaene verschwunden. Zu der Zeit konnte sich kein Ausländer weiter als bis zum nächsten Einkaufsmarkt im nächstgelegenen Ort bewegen. Bewegungsfreiheit hatten nur die im Staatsdienst tätigen privilegierten Paraguayer und deren Familien sowie die Aermsten der Armen an denen sich selbst die Polizei nicht vergreift.
    Die Fixierung der Staatsanwaltschaft auf das Laptop von Reiner Oberüber lässt darauf schliessen, das dafür durch das BRD Regime bereits hohe Beträge geboten wurden, um Zugriff auf seine Internet Dateien und Seiten zu bekommen. (gelber Schein e.t.c.) Das auf einem Laptop garantiert nicht steht was mit dem Mädchen passiert ist dürfte auch dem Dümmsten klar sein.
    Wer der Spur des Geldes folgt stösst dabei auch auf das Mädchen und wahrscheinlich auf die Familie der Mutter sowie den leiblichen Vater…..

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