Frau erschießt Mann mit einem Luftgewehr: Die Täterin beruft sich auf Selbstverteidigung

Encarnación: Eine Frau wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt, nachdem sie auf einen Mann mit einem Luftgewehr geschossen hatte. Die Täterin behauptete, sie habe in Notwehr gehandelt, nachdem sie vom Opfer ständig bedroht, belästigt und ihr Sohn in Gefahr gebracht worden sei.

Der diensthabende Staatsanwalt in Encarnación, Meiji Udagawa, beantragte Hausarrest für eine Frau, die im Bezirk Jesús de Tavarangüé, im Departement Itapúa, lebt und wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt wurde.

Die Frau verursachte den Tod des 53-jährigen Narciso Morais Cabral (Beitragsbild), der mit einem Luftgewehr erschossen wurde.

Bei der Täterin handelt es sich um Claudelina Aquino, die behauptete, dass sie aus Selbstverteidigung gehandelt habe, da sie ständig von der Verstorbenen bedroht und verfolgt worden sei. Ihrer Version zufolge habe der Verstorbene von den Bewohnern des Ortes Geld gefordert und die Frauen mit Stöcken sowie Messern bedroht.

Centurión erklärte, sie habe den Mann, der sie belästigte, erschossen, um ihren zweijährigen Sohn zu schützen, da ihr Mann, von Beruf LKW-Fahrer, aufgrund seiner Tätigkeit nicht immer zu Hause sei.

Die Angeklagte gab an, dass der Mann inmitten der Gewalttätigkeit mehrere Gegenstände auf ihr Haus geworfen habe, woraufhin sie ihn mit Wasser übergossen habe, was eine noch heftigere Reaktion provoziert habe. Aus Angst, der Angreifer könnte in sein Haus eindringen, schoss Aquino Centurión aus ihrem Haus heraus und tötete den Mann.

Wochenblatt / Hoy

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5 Kommentare zu “Frau erschießt Mann mit einem Luftgewehr: Die Täterin beruft sich auf Selbstverteidigung

  1. Mit dem Tod des Stoerenfriedes ist das Leben dort wieder sicherer geworden . Gebt der Frau einen Präsent Korb als Belohnung für ihre gute Tat.

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  2. Selbstverteidigung sollte immer und überall Rechtlich abgesichert sein. Natürlich muss der Nachweis geführt werden das ein Fall von Selbstverteidigung vor liegt. In diesem Fall scheint mir dieser Fall vorzuliegen . Die Belästigung und Übergriffe dieser Person sollte gestoppt werden mit einer Luftgewehrkugel die eigentlich wenig Schaden anrichtet sondern eigentlich nur einen Schmerz auslöst der ihn zu denken geben sollte. Nun ist dieser Macho gestorben und ich trauere ihm nicht nach ,demnächst sind es vielleicht kleine Kinder an denen er sich vergriffen hätte.

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  3. Es gäbe auch Frauen, die nerven. Da klappt es aber nicht mit Notwehr. Denen darf man dann noch das Geld nachtragen oder ihnen Haus und Wohnung überlassen und natürlich kommen 100 Artikel über Frauenmord wenn dann doch mal was passiert.