Hartz IV Rechtsgrundlage gekippt: Haus im Ausland erlaubt

Asunción: Eigentlich muss die Hartz IV-Grundsicherung nur dann gezahlt werden, wenn kein eigenes Vermögen mehr vorhanden ist. Ein Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschied jedoch, dass die Zahlungen dennoch getätigt werden müssen.

Ein Deutsch-thailändisches Paar kehrte nach Deutschland zurück und lebte eine Zeit lang von Rücklagen, bis sich Mietschulden anhäuften. Das Paar beantragte Hartz IV, gab jedoch auch an ein Haus in Thailand zu besitzen. Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt, da das Haus in Thailand verwertbares Vermögen sei und das Paar sich kaum um den Verkauf bemüht habe, um ihre Rücklagen aufzubessern.

Das Landessozialgericht Celle verpflichtete das Jobcenter am gestrigen Dienstag jedoch im Eilverfahren dazu, dem Paar zumindest vorläufig Hartz-IV-Leistungen zu zahlen. Wenn die Immobilie nicht sofort verfügbar sei, müsse eine Notlage vorläufig abgedeckt werden, hieß es in der Begründung des Gerichtes.

Dennoch besteht die Möglichkeit, soweit die finanziellen Mittel jemals verfügbar sind, dass die Unterstützung zurückgezahlt werden muss. Grund dafür ist der angeblich mangelnde Wille das Haus wirklich zu verkaufen. Ein zu verkaufen Schild im Garten des Hauses in einer Nebenstraße ist nicht genug, so das Gericht. Das Haus hat einen ungefähren Wert von 25.000 Euro.

Dieses Urteil ist, wie sich die Leser nun denken können, auch ein Ausweg für Rückwanderer aus Paraguay, die eventuell sich trotz Hartz IV noch etwas bis zur Rente sichern wollen. Dass solch eines Konstellation einmal möglich wird, hätte sicherlich niemand gedacht.

Wochenblatt / LTO

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8 Kommentare zu “Hartz IV Rechtsgrundlage gekippt: Haus im Ausland erlaubt

  1. Wieso soll das ein Ausweg für Rückwanderer sein?
    Wenn man das Geld zurückzahlen muss, sind die Ersparnisse trotzdem pfutsch. Ausserdem, wer wird denn freiwillig in die Bevormundung durch deutsche Beamte zurückkehren? Wer hier gescheitert ist, der geht sowieso “nackt” nach Europa zurück.

  2. Gericht: Paar bekommt Hartz IV trotz Immobilie im Ausland
    Landessozialgericht in Celle (AZ: L 11 AS 209/19 B ER, Beschluss vom 22. Mai)
    https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/1809467/gericht-paar-bekommt-hartz-iv-trotz-immobilie-im-ausland

  3. Da sind sie noch so ehrlich und geben das Haus an. Nackig können sie momentan trotzdem nicht herumlaufen in DE und was essen müssten sie schätzungsweise auch. Völlig richtiger Entscheid, vor allem das “vorübergehend”.
    Andererseits werden Milliarden in die Überwachung unschuldiger, potenziell terroristisch veranlagter Bürger und Deutschkurse für Scheinasylanten gesteckt. Die Überwachung eines Heuhaufens bringt jedoch wenig um ne Nadel zu finden: Steuergeldverschleuderung. Jedoch ist man als 51. US-Bundesstaat Sauerkraut den Weisungen von oben gebunden.
    Dabei ginge das ganz einfach: Das Haus gehört nun dem 51. US-Bundesstaat Sauerkraut, 12.000 Euro ausbezahlt dafür, kann die 51. US-Bundesstaat Sauerkraut Botschaft in Thailand verhökern. Dafür finden die Beatmeten vom Beatmetenhäuschen aber wahrscheinlich keine täglich einzuordnende Weisungen. Da wissen se auch nicht mehr weiter.

  4. Das Gericht weder das Jobcenter kennen die rechtlichen Verhältnisse in Thailand. Ein Ausländer ist da niemals mit mehr als 49% an einer Immobilie beteileigt. Das ist auf den Philippinen übrigens genau so. In diesen Ländern gehört die Immobilie immer mehrheitlich der Frau oder deren Familie.

      1. Grundstueckbesitzerin ist nur die philippinische Ehefrau… das darauf erbaute Haus kann auf den Ehemann geschrieben werden durch einen Vertrag von 25 oder 50 Jahren! Aber nur das Haus!

  5. In Deutschland wird das letzte Geld noch verteilt. Gesetze braucht man hier keine mehr beschließen oder einhalten, weil das als Welt – Sozialamt mit offenen Grenzen sowieso keinen Sinn mehr hat. Aber immerhin man hält beim Brechen der Gesetze noch die Prozessordnung ein.

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