Caazapá: Ein Mann der am Mord von zwei Polizisten verdächtigt wird, wurde durch Zufall in einem Krankenhaus identifiziert und verhaftet. Jetzt ordnete eine Richterin an den Haftbefehl als nichtig zu betrachten.
Pascual Benítez Miranda, einer von zwei Polizistenmördern vom 18. Februar 2016 in Fulgencio Yegros, Departement Caazapá, war seitdem auf dem Flucht. Kürzlich verunfallte er mit einem Motorrad und wurde ins Notfallkrankenhaus nach Asunción eingeliefert, wo man ihn als den identifizierte, der er ist. Anscheinend versteckte sich Benítez Miranda mit dem Ausweis seines Bruders in Itapúa.
Laut dem Schreiben Nº 79 vom 22. Juli 2018 ordnete die Richterin Lilian Beatriz Servián Melgarejo die Polizei an den Haftbefehl als nichtig anzusehen, da sich besagte Person der Justiz gestellt haben soll.
Mit dieser Anordnung wird der mutmaßliche Mörder zweier Polizisten wieder freigelassen, was nicht rechtens wäre. Auch wenn nur Glück zur Verhaftung führte, sollte diese doch bestand haben. Untersuchungshaft ist jedoch nicht von der Maßnahme betroffen, was der Staatsanwaltschaft Zeit gibt den Sachverhalt zu prüfen.
Wochenblatt / Abc Color
Christian2005
Nun all die extrem korrupten Politiker gehen ja auch alle straffrei aus?
Hans Iseli
Richtig. Man muss sich halt an seine Prinzipien halten.
Anton
Ein Haftbefehl ist die Anweisung an die Polizei eine Person zu ergreifen und der Justiz zu überantworten.
Nachdem bereits Untersuchungshaft besteht (die ja von der Maßnahme nicht betroffen ist) ist die Anweisung zur Festnahme überflüssig und aufzuheben. Oder soll das Fahndungsbuch der Polizei auf Dauer immer dicker werden?
Völliger Unsin ist die Aussage: “Mit dieser Anordnung wird der mutmaßliche Mörder zweier Polizisten wieder freigelassen”,
wenn die U-Haft doch schon besteht.
Wolfgang
Irgendwie muss man ja auf den Mann gestossen sein, aber einmal steht im Artikel, verdaechtig, dann,einer von zwei Polizistenmoerdern und unten dann wieder mutmasslich, da muss man sich schon mal festlegen. Ausserdem, auch in PY gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn dies gerne oftmals lebhaft bestritten wird.(Principio de presunción de inocencia)