Langsames Fahren soll unter Strafe gestellt werden

Asunción:Das Abgeordnetenhaus wird sich mit einem neuen Gesetzentwurf befassen, der die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen und Alleen aktualisiert. Auch das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit wird als geringfügiges Vergehen aufgenommen.

Der Gesetzesentwurf “zur Änderung der Artikel 69 und 111 des Gesetzes Nr. 5.016, Nationales Verkehrs- und Straßensicherheitsgesetz”, wurde von den Abgeordneten der Partei Hagamos, Tito Ibarrola und Carlos Rejala, Vertreter des Departements Central, vorgelegt.

Mit dem Vorschlag wird Artikel 69 dahingehend erweitert, dass die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf Autobahnen 80 km/h und in Alleen 50 km/h beträgt. In allen anderen Fällen wird darauf hingewiesen, dass der örtlichen Vollzugsbehörde Folge zu leisten ist.

Außerdem wird festgelegt, dass die Mindestgeschwindigkeit für Autos, Lieferwagen und Motorräder auf Autobahnen und Strecken in ländlichen Gebieten 60 km/h betragen muss.

Sie fügt hinzu, dass bei Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren auf jeder Seite die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eine Toleranzspanne von 10 km/h aufweisen, d. h. innerhalb dieser Spanne werden keine Sanktionen verhängt. Der Rest des Artikels bleibt unverändert.

Zu 111 fügt der Gesetzentwurf zwei weitere Paragraphen als Bagatelldelikte hinzu:

Überschreiten der festgelegten Höchstgeschwindigkeit, wenn die Überschreitung nicht mehr als 20 km/h beträgt, über die zulässige Grenze hinaus.

Fahren mit einer Geschwindigkeit, die unter dem vorgesehenen oder geduldeten Minimum liegt.

Das Gesetz sieht derzeit in den zu änderten Artikeln Folgendes vor:

Artikel 69. – Höchstgeschwindigkeit. 1°) Die Höchstgeschwindigkeit ist begrenzt:

a) In städtischen Gebieten: Die von der örtlichen Vollzugsbehörde erlassenen Vorschriften sind zu befolgen.

b) Auf Straßen und Wegen:

  1. städtisches Gebiet: 50 Km/h

  2. ländliches Gebiet: 110 Km/h

Artikel 111. – Geringfügige Vergehen. Alle Verstöße, die nicht als schwere oder sehr schwere Verstöße eingestuft werden, gelten als geringfügige Verstöße. Ebenso sind Verstöße gegen die Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und Kommunikation oder gegen kommunale Verordnungen, die sich auf die Angelegenheit beziehen, und das Führen eines Fahrzeugs in einem Zustand alkoholischer Trunkenheit von 0,001 bis 0,199 mg/L CAAL und 0,001 bis 0,399 g/L CAS geringfügig.

Wochenblatt / Hoy

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3 Kommentare zu “Langsames Fahren soll unter Strafe gestellt werden

  1. Wäre ja zu begrüßen. Nur hat die Sache einen Haken. Ich habe noch nie eine Autobahn gesehen im Paraguay. Müssens vielleicht zuerst noch eine extra bauen für dieses Gesetz. Den Rest an Holperwegen mit 80 km/h zu überwackeln wäre wohl lebensmüde. Außerdem, wie sollen die Dreiräder mit Megaphon ihre Tschulla-tschulla, Alfombras und Chicle Baberos anbietend mit 50 km/h durch die Holperwege wacklen. Da kommt ja keiner zu Fuß mach um Tschulla-tschulla, Alfombra oder Chicle Babero zu kaufen. Da können die Händler genau so gut zuhause bleiben und ihre Nachbarn mit ihrem stundenlangen “Tschulla-tschulla, Alfombras und Chicle Baberos”-120dB-Gequäcke nerven. Wie eingangs geschrieben: “Wäre ja zu begrüßen”. Aber mit 80 km/h möchte wohl doch keiner von Mama, Papa, Omi, 5 Hühnerkäfige, Einkauf vom Luisito und drei Kleinkinder auf dem Moto über die Schlaglöcher wackelnd mit ihrem Celular ihr Facebock-Profil updatend und sich mit einem Regenschirm gegen die Sonne schützend abheben. Obwohl, den Fallschirm hättens ja dabei.

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  2. Jetzt drehen die Amigos richtig am Rad. Da kaum jemand auf den Schlaglochpisten zu schnell Faehrt, sollen die Sanktionen nun fuer langsames, vorsichtige Fahren verhaengt werden, um die Brieftasche der Polizisten zu füllen und die Unfall zahlen zu steigern

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  3. @Heinz
    ich denke da an die untermotorisierten und völlig überladenen Ziegellaster, die auf der Ruta und den Überlandstraßen mit maximal 30 km/h dahinschleichen und andere Fahrer zu riskanten Überholmanövern verleiten.
    Oder an die Lastendreiräder, beladen mit Lapachobalken für einen ganze Dachstuhl oder 20 Leuten, oder………..
    Wetten, daß die auch weiterhin die Straßen benutzen und den Verkehr aufhalten dürfen?
    Aber jemand, der wegen der klaftertiefen Schlaglöcher langsam fährt, den ziehen sie raus.
    Singen wir gemeinsam:
    Bald nun ist Weihnachtszeit, Abzockerzeit, jetzt ist die Coima gar nicht mehr weit.

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