Laut Automotorregister ist eine Autorisierung zum Fahren eines Fahrzeugs Dritter nicht notwendig

Asunción: Dr. Andrés Hermosilla, juristischer Direktor des nationalen Automotoregisters (RUA) sagte, dass die Behörde keineswegs eine Autorisation, ausgestellt in einem Notariat bzw. von einem Amtsschreiber, fordert, damit Personen Fahrzeuge Dritter bewegen dürfen. Für den Fall, dass mehr als eine Person Eigentümer eines Fahrzeugs ist, können für jeden einzeln die cedula verde (kompakter Fahrzeugausweis) ausgestellt werden.

„Die zusätzlichen Cedula verdes werden für mehr als einen Eigentümer von Fahrzeugen ausgestellt. In nicht einem Gesetzestext steht geschrieben, dass eine Bevollmächtigung für Autos Dritter mitzuführen sei“, sagte Hermosilla in einer Konversation mit Radio 1 de Marzo.

Der juristische Direktor sagte, dass einem nur das Fahren von nicht autorisierten Fahrzeugen untersagt werden kann, aber keinesfalls wegen einer fehlenden Befähigung für einen Fahrer.

Diese Meinung äußerte Hermosilla nachdem die Absicht der Stadtverwaltung Asuncións war, eine Befähigung für jeden Fahrer, der nicht Eigentümer ist, zu verlangen.

Die städtische Transitpolizei erbat vor kurzem bei Kontrollen Befähigungen zum Führen eines Fahrzeuges deren Fahrer nicht gleichzeitig Eigentümer sind. Laut Artikel 170 des Strafgesetzbuches wäre das ein Verstoß. Reine Auslegungssache sagte Hermosilla.

(Wochenblatt / Abc)

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2 Kommentare zu “Laut Automotorregister ist eine Autorisierung zum Fahren eines Fahrzeugs Dritter nicht notwendig

  1. Hola Sr,Päßler

    Wo finde ich in der ABC den Originalartikel zu diesem Beitrag

    Laut Automotorregister ist eine Autorisierung zum Fahren eines Fahrzeugs Dritter nicht notwendig
    Von Jan Päßler on 19.Jan.2011 ABC

    Danke für ihre Auskunft

    Horst Eschbach

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