Asunción: Die Lohnsteuer, die 2012 in Kraft trat, erreicht 2018 all die Erwerbstätigen, die 48 Monatslöhne jährlich oder mehr verdienen. Dies sind monatlich 8.164.492 Guaranies.
Wichtig bei dieser Berechnung ist das Jahresgehalt und nicht zwingend das Monatsgehalt. Wer also mehr als 97.973.904 Guaranies im Jahr verdient muss je nach Einstufung 8 oder 10% Steuer abführen. 10% gelten für Erwerbstätige mit einem Jahresgehalt von über 120 Mindestmonatslöhnen.
Personen, die mindestens 8,1 Millionen Guaranies monatlich verdienen, haben 30 Tage um sich beim Steuersekretariat einzuschreiben. Im März 2019 wird dann das erste Mal Lohnsteuer (SET) abgeführt.
Die Lohnsteuer muss beispielsweise von Hochschullehrern, Technikern, Künstlern, Sportlern, Zollangestellten, Kommissionäre, staatliche Angestellte (Gewählt oder nicht), Gewerkschafter, Notare oder Versteigerer gezahlt werden. Zur Berechnung werden Lohn, Überstunden, Bonifikationen und andere Extrazahlungen herangezogen.
Im Jahr 2012 begann der Prozess mit den Personen, die 120 Mindestmonatslöhne als Jahreseinkünfte hatten. Im Vorjahr waren es all diese, die 60 Mindestmonatslöhne por Jahr ihr Eigen nennen konnten. In 2018 sind es 48 Mindestmonatslöhne und 2019 werden es nur noch 36 sein, was 73.480.428 Jahresgehalt entspricht. Damit wird der Prozess abgeschlossen. Personen, die weniger verdienen, sind steuerbefreit.
Wochenblatt / Última Hora
Martin
Dieses System der “persönlichen Einkommensteuer” auf Lohneinkünfte wird auf die Dauer nicht funktionieren, zumindest wird es noch eine ganze Menge Probleme geben. Genau so, wie man den Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten bei der IPS anzumelden, müsste man ihn jetzt auch verpflichten, die mindestens 4 Mindestlöhne beziehenden Arbeitnehmer beim Finanzministerium anzumelden, denn wieviele auch von den gutverdienenden Arbeitnehmer werden sich dort schon freiwillig anmelden. Dann müsste die Erhebungsform dieser Lohnsteuer nach dem Vorbild der deutschen Lohnsteuer abgeändert werden, denn in Deutschland hat sich dies bestens bewährt, schon seit dem Jahr 1913, als die Lohnsteuer durch Lohnabzug eingeführt wurde. Nach den in Paraguay herrschenden Theorien soll der Arbeitnehmer seinen Lohn ausbezahlt bekommen und erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes = Kalenderjahres eine Steuererklärung abgeben müssen. Und erst aufgrund dieser Steuererklärung wird dem Steuerpflichtigen dann in einem Bescheid mitgeteilt, wieviel an Einkommensteuer er für das ganze vergangene Jahr kurzfristig und in einem Betrag zu bezahlen haben. Da wird es wohl fast keinen dieser Arbeitnehmer geben, der in der Lage sein könnte, diesen Jahresbetrag auf einmal und kurzfristig zu entrichten, denn das Geld ist längst ausgegeben. Und da wird dann der Fisko keine Skrupel kennen, unzähligen Arbeitnehmern ganz einfach ihr Häuschen wegzunehmen. Es kann nur funktionieren durch monatlichen Steuerabzug vom Arbeitslohn, wobei dann der Arbeitgeben die einbehaltene Steuer abzuführen hat, um derartige Probleme weitgehend zu vermeiden. Aber daran hat scheinbar in Paraguay noch niemand gedacht.
Rocco
Ich dachte ein Jahr hat 12 Monate,keine 36 oder 48 Monate. Na ja, das betrifft dann ja wohl sicher auch nur die Oberen 10.000
Rebelde
Rocco, das geht um 36 Mindestgehälter, nicht um Monate. 😉
Denise Wit
Und wie steht es mit pensionierten?
Caligula
Wenn die Rente aus dem Ausland kommt, wird diese nicht besteuert.
La Profe
Rocco, es gibt Leute, die verdienen 3, 4 oder mehr Mindestlöhne im Monat, also rund 6.000.000 oder mehr. 3 Mindestlöhne x 12 Monate macht 36 Mindestlöhne im Jahr. 4 Mindestlöhne x 12 Monate macht 48 Mindestlöhne im Jahr.
Philipp
Total verwirrend! Hab es anfangs auch nicht richtig verstanden.
Irgendwie scheint hier sehr viel auf Basis des Mindestlohns errechnet zu werden, sogar Bussgelder.
Ob das Sinn macht, vermag ich nicht zu sagen.
retto
die Paraguayos werden darauf schon eine Antwort haben, i,o,e, u…no entiendo
Dictyopera
Notare (und Anwälte) zähle ich zu Selbständig-Erwerwerbende.
Als Einzelfirma muss heute schon 11% Mehrwertsteuer und 10% Gewinnsteuer abliefern, sofern man netto mehr als 100 mio Guaranies pro Jahr an Gewinn zu verzeichnen hat (das Problem lässt sich natürlich einfach damit umgehen, dass die Quittungen für Auslagen einen höheren Betrag ergeben als der Reingewinn).
Wenn man nun also als selbständige Einzelfirma über 8 mio Guaranies pro Monat Reingewinn erzielt, dann kommt man auf über 30% Steuerlast. In einem Land in welchem Straßen aus Lehm gebaut und mit Sand repariert werden.
Oder gilt diese Steuer nur für angestellte Lohnbezüger?
S.K.
“Man muss die Ganz so rupfen, dass man mit möglichst wenig Gezische möglichst viele Federn bekommt.” Jan Baptiste Colbert (Finanzminister von König Ludwig-Sonnenkönig) “Steuern sind staatlich legitimierter Raub. Man braucht das jetzt auch in Paraguay. Es ist das Papiergeldsystem was es eigentlich erfordert. Damit es noch eine Weile lebt. Ich warte, bis es untergeht, dann geht es allen Menschen wieder automatisch besser.