Paraguay: Anwalt nein, Abogado ja?

Schweinfurt: Wer jemanden in die Irre führen will spielt Wortspielchen. Dennoch, die deutsche Justiz schläft nicht. Wer kein Rechtsanwalt ist darf sich auch nicht Abogado nennen.

Wer unbefugt die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führt, macht sich laut § 132 a Strafgesetzbuch des „Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ schuldig. Dies gilt auch, wenn man den spanischsprachigen Ausdruck Abogado in einem Briefkopf führt, ganz besonders weil dieser dem Wort Advokat ähnelt. Ein mittlerweile 82-Jähriger wurde vor knapp fünf Jahren vom Amtsgericht zu 1.200 Euro Bußgeld verdonnert. Wiederholt hatte der ehemalige Jurist, dessen Titel ihm in Deutschland entzogen wurde, seine Berufsbezeichnung in Paraguay in den deutschen Briefkopf aufgeführt mit dem Zusatz der Registrierung beim „Corte Suprema“, dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn er in Paraguay noch Anwalt sei, ist er es nicht mehr in Deutschland, womit alle Hinweise darauf verschwinden sollten und nicht dem Mandanten den Eindruck vermittelt wird, er wäre auch in Deutschland Anwalt.

Das Amtsgericht berät derweil über sieben Schriftsätze, in denen er sich als Abogado ausgibt da es in Klammern mit „Rechtsanwalt“ übersetzt wurde.

„Damit habe er niemanden täuschen und nicht den Eindruck erwecken wollen, dass er in Deutschland nach wie vor als Rechtsanwalt zugelassen sei, sagt der Jurist. Er habe sich aber denen verpflichtet gefühlt, die sich mangels Sprachkenntnissen unter „Abogado“ nichts vorstellen können“, argumentierte der Mann laut einem Artikel der Main Post.

„Seine Argumentation: Ein deutscher Richter, der sich in Paraguay aufhalte und auf der Visitenkarte hinter „Richter“ die spanische Übersetzung schreibe, wolle damit ja auch nicht den Eindruck erwecken, er sei in Paraguay als Richter tätig. Auch mit dem Inhalt der Schriftsätze, so der Angeklagte, habe er nicht den Eindruck erweckt, dass er immer noch Rechtsanwalt sei. Das hätte jeder andere auch ungestraft schreiben können – „auch eine Hausfrau“, so weiter aus dem Artikel der Main Post.

Da der Mann im Oktober letzten Jahres wegen des gleichen Briefkopfes auch schon vom Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt wurde und das Amtsgericht in Schweinfurt bis vor kurzem nichts davon wusste, wurde das Verfahren erst einmal ausgesetzt, bis die Akten alle übermittelt und ausgewertet sind. Vom Landgericht wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Sollte es sich um das gleiche Delikt handeln könne der Mann kein zweites mal dafür verurteilt werden, so die Argumentation vom Amtsgericht Schweinfurt.

Wochenblatt / Main Post

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