Tatort Gartenzaun: Österreicher nach knapp 2 Jahren Hausarrest wieder auf freiem Fuß

Caacupé: Anfang März 2019 kam es bei einer Auseinandersetzung zwischen einem Österreicher und einem Deutschen zu Schüssen, die, wie das Gericht feststellte keineswegs tödlich waren und als Selbstverteidigung mit Todesfolge eingestuft wurden.

Damals kam es zu wiederholten Auseinandersetzungen zwischen dem Österreicher Justin Maria Peter Idinger (75) und dem Schwarzwalddörfle Komplexeigentümer Herbert Josef Olbrich. Von einem vergifteten Klima kann gesprochen werden.

Der Deutsche wurde an beiden Armen und am Oberkörper getroffen und hätte, mit einem Auto ins nahe Caacupé gebracht, auch weiter leben können. Es verging jedoch wertvolle Zeit, die niemand nutzte um ihn ins Krankenhaus zu bringen. Danach trat der Tod ein. Aus diesem Grund entschied die Staatsanwaltschaft die Witwe wegen unterlassener Hilfeleistung anzuklagen. Inwiefern diese Anklage noch steht oder wieder fallengelassen wurde ist aktuell unklar. Sicher ist nur, dass die Witwe aus dem Gerichtssaal entfernt wurde.

Idinger, der sich Tage zuvor erst die Waffe zugelegt hatte und nicht schießen konnte, traf an dem Tag, als er nach einer persönlichen Attacke mit einem Spaten Distanz schaffen wollte. In der von Richterin Cinthia Paola Paez Mancuello ausgefertigten Urteilsbegründung N° 2016 vom 23.Dezember 2020 hieß es, dass Idinger zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, die er jedoch zum Großteil schon im Hausarrest absaß. Mit einer Reihe von Auflagen bis zum Ende der Zeit, darunter das Verbot das Land zu verlassen, umzuziehen, alkoholische Getränke im Exzess, ein Waffenverbot und ganz wichtig keinen Kontakt zur Familie des Opfers, ist er schon jetzt frei.

Des Weiteren musste er binnen 72 Stunden, als Reparatur für den angerichteten Schaden, diverse Spenden leisten, darunter jeweils Lebensmittel und Spielzeug im Wert von 1 Million Guaranies für die Stiftung Ko’eti, einen Gasherd mit Karaffe im Wert von 1,5 Millionen Guaranies für das Gesundheitszentrum in Atyra, jeweils ein Toner der Marken Ricoh und Samsung im Wert von 1 Million Guaranies für das Büro der Opferbetreuung der Staatsanwaltschaft von Caacupé, Reinigungsmittel im Wert von 500.000 Guaranies für das Krankenhaus in Altos, eine Stehlampe im Wert von 1 Million Guaranies für die Gerichtsmedizin in Caacupé, einen Computer im Wert von 3 Millionen Guaranies für die Administration der Filiale des Gesundheitsministeriums in Caacupé und ein Fax im Wert von 600.000 Guaranies, damit sein Hausarrest endete und er wieder frei war.

Wochenblatt / Corte Suprema de Justicia / OE24

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12 Kommentare zu “Tatort Gartenzaun: Österreicher nach knapp 2 Jahren Hausarrest wieder auf freiem Fuß

  1. Nach den letzten 9997 Bänden (3 bis 9999) der Fortsetzung von Gottfried Kellers «Die Schildpürger vom Paragauy» wäre das dann wohl Band 10.000. Herzliche Gratulation.
    Dann war der Deutsche wohl selber Schuld, dass der Krankenwagen und hiesig Kindergartenpolizeijustiz etwas verspätete eintraf und er zwischenzeitlich verstorben ist. Da kann man nix machen. Und ja, hiesig Krankenwagen und hiesig Kindergartenpolizeijustiz kann natürlich auch nix dafür, dass er bis zum Eintreffen schon verstorben ward, das muss dann wohl wieder einmal am Borkenkäfer, Waldsterben, Ozonloch, BSE, HIV, Klimawandel, Uhhh-Viru-V2.x oder fliegenden Beutelratten gelegen haben.

  2. Da hat ihm das Gericht obwohl er alles richtig gemacht hat und nur sein Leben und seine Gesundheit verteidigte statt einer Entschädigung fuer den bisherigen Hausarrest auch noch bestechungsgaben abverlangt? PFUI, PFUI

  3. Moyses Comte de Saint-Gilles

    Das mit den “milden Gaben” an oeffentliche Institutionen kommt mir auch recht sonderlich vor. Allerdings faellt das wohl unter “Soziale Dienstleistungen” oder “gerichtlich verordneter Sozialdienst”, was auch im deutschen StGB verankert ist.
    Artikel 45 des paraguayischen StGB sieht ausdruecklich vor dass der Richter gemeinnuetzige Dienstleistungen und Zahlungen verordnen kann.
    “2º El tribunal podrá imponer al condenado:
    1. reparar, dentro de un plazo determinado y de acuerdo con sus posibilidades, los daños
    causados por el hecho punible;
    2. pagar una cantidad de dinero a una entidad de beneficencia; o
    3. efectuar otras prestaciones al bien común.
    3º Cuando el condenado ofrezca otras prestaciones adecuadas y destinadas a la
    satisfacción de la víctima o de la sociedad, el tribunal aceptará la propuesta siempre que
    la promesa de su cumplimiento sea verosímil.”.
    Bakschisch is also drin… Die Zahlungen fuer leeren Toner, Sandwich, etc fallen unter Absatz 2 und 3 von Artikel 45.
    “2. pagar una cantidad de dinero a una entidad de beneficencia; o
    3. efectuar otras prestaciones al bien común.”
    Die Witwe des Olbrich scheint mir also zu unrecht verurteilt da diese wohl angst hatte in “des Maerkers” Kugelhagel zu laufen. Dadurch wurde Hilfeleistung verweigert und das Opfer starb.
    Der Paraguayer erwartet dass die kirchlich angetraute Frau des Olbrich schreiend, weinend und jammernd auf die Wallstatt dem Haudegen “zu Huelfe” eilt und da ausser sich vor trauer lauthals nach Hilfe schreit und zetert.
    Die heutigen degenerierten Germaninnen sind allerdings nicht mehr so gewickelt und zeigen eher die kalte Schulter und lassen den Haudegen da auf dem Felde verbluten. Das hat man davon dass man gewohnt ich 4+ Eheweiber im Leben zu haben was ja eigentlich nur Lebensgefaehrten sind solange es ihnen was nuetzt. Das ist eine klare Folge dass Ehescheidung und Abtreibung in Deutschland erlaubt ist – was schert das Weib der am Boden verblutende Mann. So wird die Welt wenn erst der Individualismus Einzug erhaelt.

  4. Moyses Comte de Saint-Gilles

    Zitat: “Idinger, der sich Tage zuvor erst die Waffe zugelegt hatte und nicht schießen konnte, traf an dem Tag, als er nach einer persönlichen Attacke mit einem Spaten Distanz schaffen wollte.”.
    Der alte Kaerntner wollte also Distanz schaffen. Das ganze gilt in der tat vor dem paraguayischen wie deutschen StGB (das ja praktisch dasselbe ist da die Paraguayer das deutsche StGB nur kopiert haben) als mildernder Umstand bzw als Selbstverteidigung.
    Der Richter hat im Sinne des Gesetzes gesprochen und befunden dass Olbrich selbst schuld an seinem Tod war aber den alten Knacker doch eine gewisse Mitschuld zugesprochen und ihm dazu verdonnert den “Sozialfrieden” herzustellen durch gerichtlich verordnete “freiwillige Spenden”.
    Dieser Satz im Artikel stellt die Sachlage genau dar.
    Der alte 75 Jaehrige war aelter und schwaecher als der juengere und ruestige Olbrich so dass Ueberrumpelungsgefahr bestand. In dem Fall darf der alte Knacker schiessen auch wenn der juengere nur mit einer Stichwaffe (Spaten) in den Angriff uebergeht.
    Vor allem: der Alte verstand nicht zu schiessen, traf aber als die Stunde geschlagen hatte. Das zeigt dem Richter sofort dass Olbrich nahe genug stand als dass der Kaerntner sich in Lebensgefahr waehnte darauf “den Friedensstifter” zog und losballerte. Waere Olbrich weiter ab gewesen (15 bis 30 Meter) so haette der Alte nicht getroffen. So aber war es auf so kurze Distanz dass sogar der ungeuebte Schuetze das Gegenueber traf. Das sagt dem Richter dass Olbrich praktisch ueber Idinger stand und im begriff war ihn womoeglich abzustechen.
    Gerade die Glueckstreffer zeigen dem Richter dass es Notwehr war weil Ueberrumpelungsgefahr herrscht. Trifft man gleich 3 mal ein Torso grosses Ziel dann ist es in naechster Naehe.

  5. Ich habe Herbert gekannt, habe nie verstanden, wie es so weit kommen konnte. Vor allen Dingen war Herbert in früheren Tagen ein Scharfschütze, hatte einen Schießsstand, bewaffnet bis an die Zähne, wusste perfekt mit Waffen umzugehen und hatte ein Waffenarsenal das seines gleichen sucht in PY. Wie auch immer, der *********** hatte ihn nieder gestreckt. Wie, warum, wieso, bleibt wohl für immer verborgen.

    1. Moyses Comte de Saint-Gilles

      Wie es soweit kommen konnte?
      a) Herbert unterschaetzte “den Feind” und verliess sich auf sein Waffenarsenal.
      b) Herberts Waffenarsenal war bei ihm Zuhause als er es am noetigsten brauchte. Deswegen sagt der Englaender: “better your li’ll 380 ACP in your pocket than you big 45 ACP at home als Tresorhueter”. Kein Arsenal hilft dir was wenn du’s nicht bei dir hast wenn du es brauchst.
      c) Schaut man sich den Mariam Idinger an, so kommt er als unscheinbarer alter Knacks rueber mit dem man Fussball spielen keonnte. Er gab sich schwach, so dass sein Gegenueber ihn unterschaetzte und schoss dann als sein Gegenueber nur einen Spaten in der Hand hatte mit dem er nach einem Artikel mit Erde nach ihm warf.
      d) Herbert wurde dadurch ueberrascht dass Idinger, dem er das wohl nie zugetraut hatte, bewaffnet war. Er griff daher mit der Schippe einen heimlich mit einer Schusswaffe bewaffneten an. Das ist nie eine gute Idee. Deswegen suchte er auch sofort Deckung als er seinen Irrtum erkannt und die Lage erfasste. Nur nach dem Photo im Artikel zu urteilen, bietet so ein Maschendrahtzaun keinen Schutz gegen Kugeln.
      e) Herbert wurde schlichtweg ueberrascht als er nicht damit rechnete. Die Waffenaura Herberts hat Mariam Idinger zu noch mehr Vorsicht verholfen.
      f) Grosse Naehe zum Schuetzen. Vermutlich ist wohl der Gartenzaum im Bild zwischen ihnen gewesen. Wenn das so gewesen ist dann gilt die Ueberrumpelungsgefahr fuer Idinger nicht und es war dann auch nicht Notwehr da Idinger dann fliehen muesste denn Herbert konnte ihm ja nicht leibhaft auf die Pelle ruecken wegen dem Zaun. Im Falle beim Schuss war der Zaun zwischen ihnen gilt eigentlich die Notwehr nicht mehr.
      g) Idinger hat wohl gewusst: wenn er ihn jetzt nicht totschiesst, so kommt Herbert nachher und bringt ihn um da Olbrich ja offensichtlich die Waffenhoheit hatte und auch viel juenger war. Er hatte nur 6 Patronen da bei einem Revolver die Nachladezeit viel zu lang ist. So musste er mit dem was in der Trommel war treffen – sonst waere er drann gewesen.
      f) Olbrich rechnete mit einem unbewaffneten Marjam Idinger und so sah er es nicht fuer noetig aus der Deckung heraus anzugreifen. Das freie Feld bot keine Deckung. Es sorgte nicht darum dass er allezeit Deckung hatte gegen Schusswaffen.
      g) Olbrich war offensichtlich an dem Tag nicht bewaffnet. Sonst haette er instinktiv nach der Waffe gegriffen und zurueckgeschossen, bzw noch verwundet das Haus gestuermt und Maria erschossen.
      h) In solcher vergifteten Umgebung truege ich jeden Tag eine Schussweste. Die haette Olbrich das Leben gerettet. Fuer ne 38ger Kugel wie die aus der Waffe von Maria, reicht es auch zu sich selber eine “Schussweste” aus Blech zu bauen – da dring die 38ger Kugel nicht durch. Eine torsogrosse Eisenplatte reicht zu um diese Geschosse aufzuhalten.
      Moral von der Geschicht: Unterschaetz nie einen alten Knacker denn du weisst nie womit der rumfuchtelt. Greif einen mit ner Schusswaffe bewaffneten nie mit ner Stichwaffe an wenn noch genug Distanz zwischen euch ist. Nimm immer an, der Naechste ist mit einer Schusswaffe bewaffnet – daher nie aus der Deckung herauskommen. Lass nie einen Konflikt schwelen und brich nie unnoetigerweise Zoff vom Zaun.
      Sprüche 16,18 “Stolz kommt vor dem Zusammenbruch, und Hochmut (Uebermut, Angeberei) kommt vor dem Fall.”
      Plant er einen Zwist vom Zaun zu brechen so haette er eine schusssichere Weste tragen muessen.
      Vor allem: ueberschaetz dich selber nie und unterschaetz dein Gegenueber nie.

  6. Ob Olbricht noch Waffen hätte ist fraglich, da zuvor eine hausdurchsuchung bei ihm war, weil er wohl ande elekrikern den Tod angedroht hatte wie im wb zu lesen war.
    Ich denke einfach es ist die tragische geschichte einer misslungenen geschaeftsidee.
    Das Projekt Schwarzwalddorf war niicht schlecht gedacht. Der Verkauf der Grundstuecke und nebengeschaefte wie Schießstand liefen aber schlecht so dass er versuchte das maximum aus seinen paar Kunden heraus zu pressen.

  7. Der eine zu geizig die Schaufel auszuleihen, für den anderen demasiado caro sich eine zu leisten und keine Lust den toten Hund mit dem Resthausmüll abzufackeln. Weil es stinkt und andere Nachbarn stören könnte. So ein tragischer Fall kann halt nur unter Ausländern passieren. Die Einheimischen hätten sich gerne friedlich darauf geeinigt sich ein Streichhölzl auszuleihen.

    1. Moyses Comte de Saint-Gilles

      Ich glaube kaum dass jemand wegen Spatenverleih jemand anderes erschiesst. Mariam Idinger hatte kein Recht von Olbrich zu verlangen ihm den Spaten zu leihen. Er hatte sich selber einen zu kaufen – oder gibt Olbrich das Geld dass er fuer ihn einen kauft.
      Sollte Mariam den Revolver gezogen haben nur weil Olbrich sich weigerte ihm den Spaten zu leihen, dann gehoert Marjam noch gehenkt zu werden.
      In Paraguay ist der Vermieter zu nichts verpflichtet sondern die Dinge werden “as is” vermietet. In Paraguay liegt auf dem Mieter die Hauptlast der Unterhaltskosten. Nur mal dem Vermieter anzurufen und ihm zu zwingen den Spaten zu leihen, ist in Paraguay nicht drinn. Fehlt das Haus zu streichen oder zu reparieren – der Mieter muss es machen.
      Im Falle Idinger hatte einen Mietvertrag mit Olbrich.
      Wasser und Strom abzustellen ist in Paraguay ueblich zahlt der Mieter nicht – auch da konnte Idinger sich nicht ueber beschweren.

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