Corona-Krise und die Grundrechte

Asunción: Die Justizministerin Cecilia Pérez erklärte, sie werde an einem neuen Projekt arbeiten, das der Staatsanwaltschaft “mehr Kraft geben” soll, um bei Verstößen gegen die Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise einzugreifen.

Die Justizministerin Cecilia Pérez erwähnte, dass sie während des Treffens mit dem Sicherheitsrat im Regierungspalast unter anderem über die Möglichkeit gesprochen habe, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um der Staatsanwaltschaft “mehr Kraft zu geben”, um in den Fällen der Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen im Kampf gegen Covid-19 besser “eingreifen“ zu können.

„Wir sprechen über Änderungen im Zusammenhang mit der Quarantäne und die Prüfung, ob Gesetzesänderungen vorgelegt werden können”, erklärte sie im Kontakt mit Radio Monumental 1080 AM.

„Wir sprachen auch über Beschränkungen und Gesundheitskontrollmechanismen”, sagte Pérez weiter und gab an, dass Senator Pedro Santa Cruz im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, der Verstöße gegen die Quarantäne im Rahmen des Gesundheitsnotstands bestraft, der sich jedoch endgültig entschieden habe, ihn zurückzuziehen.

Zu dem Punkt erklärte die Justizministerin, dass sie von diesem ursprünglichen Vorschlag ausgehen werden, um zu arbeiten und einen neuen Entwurf vorzulegen. Pérez gab an, dass die heute angewandte Maßnahme das Gesetz Nr. 716/96 über Verbrechen gegen die Umwelt sei, das die Verletzung der Quarantänebestimmungen als strafbare Handlung betrachte.

In diesem Zusammenhang war sie der Ansicht, dass rechtlich formelle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten und man dies analysiere, um das Gesetz anzupassen. „Was wir wollen, ist, einen Weg zu finden, um einige Punkte anzupassen und Strafen anzuheben, denn heute ist die Situation nicht mehr die gleiche wie im letzten Jahr, als die Covid-19-Pandemie begann”, sagte Pérez.

Zu dieser Zeit bekräftigte Víctor Martínez, Vizeminister für umfassende Gesundheitsversorgung, dass die Situation des Landes kompliziert sei und bezeichnete die in verschiedenen Teilen des Landes gemeldeten illegalen Veranstaltungen oder privaten Treffen als kriminell. Darüber hinaus hielt er “Vorschriften für notwendig, in dem das, was geschrieben steht, auch erfüllt ist (Quarantänebeschränkungen)”.

Derzeit ist die epidemiologische Situation in Paraguay am schlimmsten, da positive Fälle, Krankenhausaufenthalte und Belegungen der Intensivbetten explodieren. Dieses ganze Szenario wird durch die langsame Impfung gegen Covid-19 erschwert.

Wochenblatt / Ultima Hora

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10 Kommentare zu “Corona-Krise und die Grundrechte

        1. Allein was über Nacht von gestern schon wieder alles an Kommentaren gelöscht wurde, z. B. mehrere bei
          Covid-19: Paraguay übertrifft Brasilien
          Folge: Es wird keine Kommentare mehr von mir geben. Das hier ist der letzte Kommentar. ENDE

  1. Dann sind wir hier ja bald soweit wie in der Merkel Diktatur. Man ändert die Gesetze gerade mal so wie es einem passt. Kuscht der Bürger nicht kassiert man in ab. Panik auf der ganzen Linie. Super für was ein Virus alles her halten muss. Das nächste was kommt ist das wieder alle eingesperrt werden. Am besten die fahren dann wenn vorhanden mit Panzern durch die Strassen

    1. Leider hast Du Recht. Zuerst wird mit Strafen abgezockt, dann kommen die Wasserwerfer und wenn das nicht hilft …
      Fast 60 Mal wurde das Grundgesetz in Deutschland geändert – inzwischen scheint es bei einigen Artikeln nur noch eine leere Hülle zu sein.
      Gesetze hebeln das Grundrecht aus – jetzt vor wenigen Tagen erst das “Infektionsschutzgesetz”.
      Kein Verfassungsgericht (welche Verfassung eigentlich ?) wird sich dagegen positionieren. Was spricht eigentlich dagegen, das sich das deutsche Volk (wie es im Grundgesetz vorgesehen war) eine Verfassung gibt ?
      Das Grundgesetz soll die Bürger vor den Gesetzen der “Tagespolitik” schützen und die Grundrechte gewährleisten. Das wurde in mehreren Punkten ausser Kraft gesetzt Jetzt ist das Grundgesetz nur noch eine Farce…

  2. Deine Frage “welche Verfassung eigentlich” besteht vollkommen zu Recht. Denn es gibt in Deutschland tatsächlich keine Verfassung. Es gibt dafür ein sogenanntes Grundgesetz, das durch einen von den Allierten bunt zusammengewürfelten “Parlamentarischen Rat”, zusammengemischt von den Allierten aus Widerständlern und Hiwis, die schon zu Kriegszeiten mit den Alliierten zusammengearbeitet haben. Die Parlamentarische Rat hatte in dem sogar durch den ehemaligen Kölner Oberbürgermeister Dr. Konrad Adenauer, später durch den SPD-Minister Carlo Schmid “Alliertenkanzer” genannt, seinen von den Allierten selbst eingesetzten Vorsitzenden. Dieses Grundgesetz (GG) sollte eigentlich lediglich ein Provisorium sein, um den drei Westzonen für eine Übergangszeit eine vorläufige Ordnung zu geben, die laut dem heute noch geltenden Art. 146 ausdrücklich keine Verfassung sein sollte, und sollte seine Gültigkeit verlieren an dem Tage, an welchem das ganze Deutsche Volk (in den Grenzen von 1937) eine Verfassung beschließt. Und so wie das GG selbst bestimmt, keine Verfassung zu sein, sondern lediglich ein ein GG, so ha weder Verfassungsschutz noch irgend ein Verfassungsgericht keinerlei Existenzberichtigung. Verfassungsschutz wie auch Verfassunggericht sind weder offizielle Institutionen, und schon gar keine Institutionen, die evtl. der Judikative angehören könnten, was dadurcfh schon bewiesen ist, daß seit 2015 beide auf den Befehl der Regierungsparten hören und zu hören haben. Ihre Vertreter werden sogar durch die reGIERenden Parten ein- und abgesetzt.

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