Die Conmebol in der Zwickmühle

Asunción: Die südamerikanische Fußballkonföderation wurde verurteilt einem Fernsehmoderator die Summe von 10 Millionen US-Dollar zu zahlen. Jetzt hat man Angst vor juristischer Unsicherheit.

Nach einem Treffen des Verbandschefs Alejandro Domínguez, dem Sportminister Víctor Peccí und dem Staatschef Horacio Cartes wurde bekannt, dass die Conembol über einen Wechsel in ein anderes Land nachdenkt, da anscheinend keine juristische Sicherheit mehr gewährleistet werden kann.

Grund für diese Gedanken ist eine Klage von Ismael Pintos Ramírez, der in Argentinien das Fernsehprogramm “El mundo de la Conmebol“ moderierte. Mit Ex Conmebol Präsident Nicolaz Léoz machte dieser eine Gage von 30% über einen kommerziellen Vertrag von 40 Millionen US-Dollar mündlich aus. Diese wurde ihm jedoch nicht gezahlt, weswegen er in Brasilien klagte. Im Nachbarland lehnte die Justiz die Klage ab und verweist auf Paraguay, weil da die Conmebol angesiedelt ist. Der Fall wurde in Paraguay verhandelt und Pintos Ramírez wurden 10 Millionen US-Dollar zugesprochen. Die Conmebol sieht sich als Opfer der Justiz, da der 40 Millionen US-Dollar Vertrag anscheinend gar nicht existiert.

Wochenblatt / Última Hora

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

2 Kommentare zu “Die Conmebol in der Zwickmühle

  1. Einen mündlichen Vertrag über einen kommerziellen Vertrag über die Gage von 30% von 40 Millionen US-Dollar, das sind, Moment, aha, Mist, kann Calc-App nicht berechnen. Jedenfalls ist ein mündlicher Vertrag sicher die das richtige Papier.

    1. es dürfte doch auch hier schon hinlänglich bekannt sein, daß mündliche,
      zusätzliche Abmachungen bei solchen Verträgen einer schriftlichen Be-
      stätigung bedürfen (wie es in unserem Amtsdeutsch heißt) und besonders
      dann, wenn es um solche Beträge geht.
      Ja, frühers da wurde beim Verkauf einer Kuh der “mündliche” Vertrag mit
      Handschlag besiegelt – und das galt DAMALS.

Kommentar hinzufügen