Dumm gelaufen

Asunción: Ein 41-Jähriger wollte auf dem 2. Polizeirevier eine Anzeige vornehmen. Jedoch wurde er kurze Zeit später verhaftet, nachdem er von der Polizeistation geflohen war, weil auf ihn ein Haftbefehl ausgestellt war.

Am Montagnachmittag kam ein Mann mit seinem Nissan auf das 2. Polizeirevier im Stadtviertel Sajonia von Asunción, um eine Anzeige vorzunehmen. Die diensthabende Polizei bat ihn um seinen Ausweis, um den Fall aufzunehmen. Als er im Zentralregister der Nationalpolizei nachschaute, erkannte der Beamte, dass auf Francisco José Orué Guillén wegen einer strafbaren Handlung ein Haftbefehl ausgestellt worden war.

Laut dem Polizeibericht wurde Guillén schnell klar, was für einen Fehler er begangen hatte und verließ schnell die Polizeistation, stieg in sein Fahrzeug und fuhr davon. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd wurde er von einem Streifenwagen an der Kreuzung der Straßen Iturbe und Azara gestellt.

Der Mann wurde zum 2. Polizeireviert zurückgebracht, wo man ihm eröffnete, dass auf ihn ein Haftbefehl für ein strafbares Verbrechen vom 5. Dezember 2018 ausgestellt sei.

Guillén verteidigte sich mit der Aussage, dass er nie über den Fall informiert worden sei, weshalb er nicht zu einer Aussage erschienen sei.

Wochenblatt / ABC Color

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4 Kommentare zu “Dumm gelaufen

    1. Christian2005, das zeigt gar nichts, siehe den Artikel, ” Frau überweist Geld an einen Unbekannten”, was fast täglich in Europa passiert. Gut mit der “Intelligenz”, hier hapert es noch mehr, als drüben. Aber, der Knackpunkt ist hier, keiner weiß oder geht davon aus, was Unrechtes getan zu haben, denn alle machen es so.

  1. Das passiert in Paraguay wirklich sehr oft, dass jemand eine Anzeige machen will und er selbst wegen eines Deliktes verhaftet wird. Das impliziert, dass sehr viele Leute frei rumlaufen, die Leichen im Keller haben. Entweder kommt die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft aufgrund der hohen Anzahl nicht in der Strafverfolgung nach und/oder aus niederen Beweggründen wird nicht viel weiter was gemacht. Letzteres ist ja in Berlin auch ganz normal.

  2. Die Meisten haben eben keine Briefkasten und die Polizei darf das Grundstück ohne richterlichen Beschluss nicht betreten. So wird die Vorladung in den Stromzählerkasten gesteckt. Aber viele haben ja auch keinen Stromzählerkasten, dafür eine Schwarzstromzählerkasten. Aber auch da ist kein Namensschild drauf.
    Wenn halt niemand zu den zwei drei überbrachten Vorladungen kommt ist man halt ausgeschrieben, wegen dem wird keine landesweite Großfahndung eingeleitet. Das ist aber auch in Europa der Fall, kommt auf das Delikt an.
    Außer in der Schweiz natürlich, die Schweizer haben ja immer eine Extrawurst. Dort kommt es aufs Wetter drauf an. Wenn also irgend so ein Penner im Park eine Kaugummipapierchen weggeworfen hat, dann muss er bei schönem Wetter höllisch aufpassen, denn dann ist die Gefahr groß, dass die Beatmeten aus dem Beatmetenhäuschen doch mal wieder einer anderen Tätigkeit nachgehen möchten als täglich Bürgerakten und Weisungen in Ordner einzureihen und klappern dann den Park bis zu hintersten Ecke ab. Ok, Penner geht liegt sich halt am Bahnhof auf eine Bank und säuft sein Schnäpschen dort, dort vermuten sie ihn nie. Die sind ja auch nicht blöd, die Obdachlosen.

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