Elf Städte klagen gegen SOAT

Asunción: Neben der Bitte einer außerordentlichen Sitzung im Senat um dem ungerechten Treiben ein Ende zu bereiten klagten nun auch 11 Städte gegen das Plichtversicherungsgesetz (SOAT) mit der Begründung, dass es verfassungswidrig ist.

Die besagten Städte sind Loma Plata, Asunción, Lambaré, San Lorenzo, Fernando de la Mora, Ñemby, Villa Elisa, Luque, Mariano Roque Alonso, Ypacaraí und Yaguarón.

Als Begründung geben sie an, dass die SOAT nur eine Aneignung des Geldes der Versicherten ist, da erst bezahlt werden muss und ein halbes Jahr später erst Versicherungsschutz eintritt. Des Weiteren finanziert diese Versicherung die Unfälle auf den Straßen anstatt sie präventiv zu verhindern. Außerdem verstößt das Gesetz gegen Artikel 107 der nationalen Verfassung indem eine Bildung eines Monopols untersagt ist. Mit der SOAT Pflichtversicherung trotz einer schon abgeschlossenen Versicherung hat man keine freie Wahl mehr. Man kann demnach zwei Versicherungen haben, die das gleiche abdecken. Allerdings sehen die juristischen Vertreter der Städte auch eine Beschränkung des Artikels 106 der nationalen Verfassung weil die persönliche Verantwortung eines Jeden übermäßig ausgeweitet werden.

(Wochenblatt / Abc)

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1 Kommentar zu “Elf Städte klagen gegen SOAT

  1. Auch wenn ich das Problem, dass im Endeffekt der Staat auf den Kosten der Unfallopfer hängen bleibt anerkenne, aber dass der Versicherungsschutz erst ein halbes Jahr später eintritt ist ja schon jenseits von Gut und Böse.

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