Habeas Corpus für Serienvergewaltiger abgelehnt

Asunción: Ein Habeas Corpus durch einen 70-Jährigen, der als Serienvergewaltiger eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt, wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, bestehend aus den Ministern Luis María Benítez Riera, Manuel Ramírez Candia und Carolina Llanes, bestätigte die vorbeugende Inhaftierung von Luis Óscar Manuel Arrizala, der zu 15 Jahren Gefängnis plus 5 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt worden war. Insgesamt beträgt die Strafe 20 Jahre Haft, nachdem Arrizala wegen sexuellen Zwangs und Vergewaltigung für schuldig befunden wurden. Die verurteilte Person hat schon mehrere Vorstrafen für die gleichen Verbrechen.

Arrizala reichte bei der Strafkammer der höchsten Gerichtsinstanz einen Habeas Corpus ein und argumentierte, dass er 70 Jahre alt sei und an Covid-19 erkranken könne. Er bat deshalb darum, dass ihm ein Hausarrest gewährt werde, um die Ansteckung durch das Coronavirus vermeiden zu können. Dieser Antrag wurde von den Ministern des Obersten Gerichtshofs jedoch abgelehnt. Bis jetzt ist noch kein Fall von einem Häftling im Land bekannt, der an Covid-19 erkrankt ist.

Arrizala wurde 1983 zum ersten Mal wegen Vergewaltigung zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. 1998 musste er wegen eines ähnlichen Falls wiederum ins Gefängnis gehen. Im Jahr 2002 hatte er eine weitere Strafe für das gleiche Verbrechen zu verbüßen; im Mai 2004 wurde er wegen versuchten sexuellen Zwangs verurteilt. 2012 sprach ein Gericht in Lambaré erneut eine Haftstrafe wegen sexuellen Zwangs und Vergewaltigung gegen Arrizala aus, während diese jüngste Verurteilung auf eine 2017 begangene Handlung zurückzuführen ist.

Wochenblatt / La Nación

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