Mehrwertsteuer für Kooperativen teilweise aufgehoben

Asunción: Nachdem eine Gruppe von 76 Kooperativen einen Einspruch beim Obersten Gerichtshof gegen die Mehrwertsteuer einreichte und eine Ausnahmegenehmigung erhielt, wollen andere nachziehen.

Die Einführung der Mehrwertsteuer auf Akte der Kooperativen war niemals überzeugend und wurde nach langen Protesten zähneknirschend akzeptiert. Trotzdem versuchten einige auf juristischem Wege befreit zu werden, was diese Woche gelang.

Allerdings sind weiterhin 400 Kooperativen nicht von der Ausnahmegenehmigung betroffen und müssen demnach weiterhin Mehrwertsteuer kassieren und abführen.

Die 76 Kooperativen mit Ausnahmegenehmigung sind keineswegs große oder bekannte Namen. Das hindert sie jedoch nicht daran alle abgeführten Beiträge zurückzufordern. Sollten die anderen Kooperativen nachziehen oder gerichtlich entschieden werden alle gleich zu befreien, muss sich das Finanzministerium auf eine Rückzahlung von rund 40 Millionen US-Dollar einstellen. EIngeführt wurde diese im Juli 2016.

Die genossenschaftlichen Akte zu besteuern war eine Idee des ehemaligen Finanzministers Santiago Peña. Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofes, gebildet aus den Ministern Miryam Peña, Antonio Fretes und Miguel Óscar Bajac, entschieden einstimmig, dass die Besteuerung der Kooperativen mit der Verfassung kollidiert, da in Artikel 113 derselben steht: Der Staat soll Kooperativen und Genossenschaften fördern.

Wochenblatt / Abc Color

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