Paraguay: Migrationsbehörde nimmt aktuell keine Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung an

Asunción: Obwohl die Webseite der Migrationsbehörde weiterhin informiert, welche Arten der Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden können, um in Paraguay dauerhaft Fuß zu fassen, informiert sie parallel die Öffentlichkeit, dass keine Anträge mehr angenommen werden.

In einer offiziellen Mitteilung der Migrationsbehörde heißt es nun:

In Anbetracht des in Kraft getretenen Gesetzes N°. 6984/2022 über die Einwanderung und der damit verbundenen Aufhebung des Gesetzes Nr. 978/1996 informieren wir Sie hiermit über Folgendes:

Ab diesem Zeitpunkt nimmt die Institution keine Anträge auf befristeten Aufenthalt, Daueraufenthalt und andere Anträge für den Daueraufenthalt und andere Anträge auf Verfahren nach dem Gesetz Nr. 978/1996 mehr an. Die bereits im Rahmen dieses Gesetzes eingeleiteten Verfahren werden jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens regulär weitergeführt bis zu ihrer endgültigen Fertigstellung.

Aufenthaltsanträge, die im Rahmen anderer geltender Verordnungen (Mercosur-Abkommen, Gesetz Nr. 2193/2003, Gesetz Nr. 1938/2002 Allgemeines über Flüchtlinge, usw.) können normal eingereicht werden, nach den neuen, in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Tarifen, während Anträge auf Aufenthalt und und Formalitäten, die mit dem neuen Gesetz eingeführt werden, können gemäß den dafür vorgesehenen Anforderungen und Gebühren eingereicht werden, die die in den zugelassenen institutionellen Medien gebührend bekannt gemacht werden.

Bezüglich der an den Grenz- und Flughafenkontrollstellen zu entrichtenden Gebühren für Geldstrafen für ausländische Staatsangehörige, die gegen das Gesetz verstoßen, werden nach der neuen Verordnung angepasst.

Es ist anzunehmen, dass während einer Übergangsphase diese Anträge nicht angenommen werden können, die Situation sich jedoch in den kommenden Wochen dann wieder normalisiert.

Wochenblatt / Migraciones

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10 Kommentare zu “Paraguay: Migrationsbehörde nimmt aktuell keine Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung an

  1. Das ist aber sicher nicht grund weil dann schon vor langer zeit eine änderung hätte kommen müssen oder es von beginn an einwanderungsgesetze mit hirn hätte geben müssen. Angebliche flüchtlinge können ausserdem weiter durch die welt fliegen, wie sie wollen. Wer hat anderes erwartet? Ich nicht. Auf der jetzigen und vergangenrn basis kann sowieso nur der nächste blödsinn kommen.

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    1. Gemeint ist, dass schon zu viele hier wären oder die preise zu hoch sind. Das ist im goldenen offenen westen mit wirschaft und unternehmerdum sicher kein kriterium. Wären das welche, dann hätte es nie solche gesetze geben dürfen oder zumindest schon lange verschärft. Es geht bestenfalls um noch mehr multi kulti.

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  2. Da ist wohl wieder ein Geldkoffer aus Europa mit Bestechungsgeld und einem neuen Gesetzestext eingetroffen?? Zum Glueck trifft es nur die ewigen Zoegerer, die nun eben eine längere Wartezeit, Unsicherheit und höhere Kosten als Preis fuer das Zögern zahlen. Frei nach Gorbatschow Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

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  3. Die Verbrecher in D bekommen Angst, dass die Steuerzahler abhauen, schon klar. Da machen sie Druck.
    Wem jetzt erst die Augen aufgegangen sind, der hat es eben schwerer.
    Wenn Saurons Auge wieder woanders hinblickt, wird das schon wieder. Die PYer wollen das gute Geschäft mit den Einwanderern doch nicht sausen lassen.

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  4. Es dauert nicht mehr lange, dann ist es einfacher mit der Greencard in die USA einzuwandern, als nach Paraguay. Auch Brasilien hat seine Bedingungen massiv erhöht. Dort wollte ich meinen Lebensabend verbringen. Anstatt 1250 $ benötigt man ab sofort jedoch 2000 $ nachgewiesenes monatliches Netto-Einkommen. Also auf einem ähnlich hohen Niveau, wie Thailand. Eine deutsche (Niedrig-)Rente ist im Ausland einfach nichts mehr wert. Und die Deutschen sind auch irgendwie ziemlich unbeliebt im Ausland, habe ich mittlerweile festgestellt. Das war vor 30 Jahren noch nicht so!

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  5. Die Überschrift “Paraguay: Migrationsbehörde nimmt aktuell keine Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung an” entspricht nicht den Tatsachen und lädt zu üblen Spekulationen ein. Die Migrationsbehörde ist nach meinen Informationen am 24.10. wieder geöffnet. Die Änderungen sind logisch. Man will keine Karteileichen, die nicht hier leben. Deshalb gibt es keine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis mehr. Sie ist auf 2 Jahre begrenzt. Dann kann sie um 2 Jahre verlängert werden. In diesen 4 Jahren ist die Anwesenheit in Paraguay mindestens einmal im Jahr erforderlich. Anschließend kann sie auf 10 Jahre verlängert werden. Und für alle, die an eine Spende Deutschlands glauben: Die Hinterlegung von momentan ca. 5.000 Euro gibt es nicht mehr. Wenn es nach der BRD-Botschaft ginge, würde die Summe wohl mindestens 50.000 Euro betragen 😉

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  6. Hier kann man Informationen zum neuen Gesetz nachlesen:
    In Kurzform: https://www.berke.com.py/es/entra-en-vigor-la-ley-n-6984-2022-de-migraciones/
    Ausführlicher hier bei Migraciones:
    https://www.migraciones.gov.py/index.php/noticias/la-republica-del-paraguay-ya-cuenta-con-una-nueva-y-moderna-ley-de-migraciones
    Die gute Nachricht ist: Das Gesetz gilt nicht rückwirkend, sodass sich für Inhaber der Permanente nichts ändert. Alle neuen carnets de residencia permanente müssen allerdings alle 10 Jahre verlängert werden.
    Esta disposición regirá para quienes obtengan la residencia permanente a partir de la promulgación de la Ley 6984/2022, que deberá ser renovada cada diez años, a los efectos de solicitar la renovación de la Cédula de Identidad Paraguaya.
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    Los residentes permanentes que hayan obtenido su carnet bajo el régimen de la ley 978/1996 no estarán obligados a realizar el trámite de renovación, ya que la ley no es retroactiva. No obstante, la renovación del carnet permanente también podrá ser solicitada por los extranjeros cuya información deba ser modificada y/o actualizada en lo que respecta a su estado civil, cambio de profesión, etc.

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