Richtungsweisende Entscheidung im Fall von Notwehr

Lambaré: Das Strafgericht in Lambaré, unter dem Vorsitz von Hugo Camé, musste eine richtungsweisende Entscheidung im Fall von Notwehr treffen. Zwei Motochorros wurden von Eduardo Pastor Recalde gejagt und getötet.

Am 12. Februar 2016 wurde Recalde als Fahrer eines Mitsubishis mit weiteren Insassen in Villa Elisa angegriffen. Die beiden Motorradbanditen stoppten das Fahrzeug von Recalde und stahlen ihnen Geld und Handys.

Recalde und seine Freunde beschlossen den Tätern zu folgen. Neun Straßenkreuzungen weiter wurden die Motochorros in die Enge getrieben, daraufhin zog einer der Räuber eine Pistole und wollte auf Recalde schießen. Dieser gab Gas und überfuhr die beiden Motochorros. Sie waren auf der Stelle tot.

In einer ersten Anhörung am 21. Februar 2016 war schon die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass Recalde in Notwehr gehandelt hätte. Hugo Camé, der Richter, teilte aber nicht die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Für ihn sei der Akt keine Selbstverteidigung gewesen sondern Selbstjustiz.

Der Fall wurde von der Generalstaatsanwaltschaft weiter untersucht, die entscheiden sollte, ob Recalde frei kommt. Edgar Moreno, Staatsanwalt, traf schließlich nun eine Entscheidung und argumentierte ebenfalls, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt habe um eine Aggression abzuwehren, weil er sonst selbst ein Opfer geworden wäre. Dies sei zudem begründet, weil einer der Täter eine Waffe gezogen hätte.

Richter Camé ordnete aufgrund derselben Ansicht aus der höheren Instanz der Staatsanwaltschaft die Freilassung von Recalde an.

Quelle: ABC Color

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6 Kommentare zu “Richtungsweisende Entscheidung im Fall von Notwehr

  1. Ich finde auch, dass das Notwehr war, auch wenn er die Motochorros zuvor verfolgt hatte.. Motochorros sind eine echte Gefahr für jedemann, dagegen muss man unbedingt was unternehmen. Hat vielleicht auch abschreckende Wirkung.

  2. GUT SO!

    Würde mich freuen, wenn auch die schwuchtelige EU Rechtssprechung zur Vernunft käme und diese Rechtssicht übernimmt.
    Leider ist damit vor der nächsten Revolution/Krieg eher nicht zu rechnen, da die Dekadenz bereits zu groß geworden ist.

  3. Was ist den dann Notwehr Herr Richter wenn jemand gezielt auf mich schießen will und ich nur die Chance habe mein Fahrzeug als Waffe zu nutzen um den Tod durch Erschießen zu entgehen. Zum Anderen darf ich die Banditen verfolgen und per Handy die Polizei informieren wo sie (Die Banditen ) sich zur Zeit befinden.Um die Täter durch die Polizei zu stellen um mein Eigentum zurück zu bekommen.Einen Anderen Tat Hergang sehe ich nicht gegeben auf keinen Fall wollten die Fahrzeug Insassen eigenmächtig handeln und Rache oder Vergeltung üben .

    1. “Zum Anderen darf ich die Banditen verfolgen und per Handy die Polizei informieren wo sie (Die Banditen ) sich zur Zeit befinden.Um die Täter durch die Polizei zu stellen um mein Eigentum zurück zu bekommen.Einen Anderen Tat Hergang sehe ich nicht gegeben auf keinen Fall wollten die Fahrzeug Insassen eigenmächtig handeln und Rache oder Vergeltung üben .”
      Sehr edele Motivation. Gehen Sie damit am Besten gleich zu den Motochorros. Die werden Ihnen Ihre edlen Gedanken gleich mit Blei auslöschen.

  4. Meiner Meinung nach hätte er sich erst das Recht erwerben müssen sich zu verteidigen. Dazu wäre es unabdingbar gewesen dass er sich erst erschießen lässt.
    Trotzdem hätte er dadurch seinen Tod selbst verschuldet, da er die Räuber eigenmächtig zur Strecke bringen wollte. Statt den Räubern weiterhin viel Erfolg zu wünschen kam er auf die abwegige Idee sie zu verfolgen. Dabei hätte er das Schicksal seines Eigentums vertrauensvoll in die Hände Gottes bzw. in die der Polizei legen sollen. Grundsätzlich ist es einem Beraubtem nicht gestattet, ja sogar strafbar, Diebe und Räuber zu drangsalieren, da sie nur ihrer gewohnten Arbeit nachgehen und somit das Recht auf ihrer Seite haben. Dies gilt übrigens für alle Kapitalverbrechen.

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