Asunción: Die Zivilrichterin Liz Carina Caballero gab einer Klage auf Schadenersatz wegen eines Justizirrtums statt und verurteilte den Staat zur Zahlung von 616 Millionen Guaraníes an Lucía Sandoval Escobar, etwa 100.000 US-Dollar. Diese war 3 Jahre, 6 Monate und 20 Tage in Haft, nachdem sie beschuldigt worden war, ihren Ehemann getötet zu haben – später wurde sie jedoch freigesprochen.
Die Klägerin hatte am 22. Juli 2019 über ihren Anwalt Jorge Bogarín González – den heutigen Präsidenten des Obersten Gerichts für Wahlangelegenheiten – eine Forderung in Höhe von insgesamt 2,95 Milliarden Guaranies gegen den paraguayischen Staat erhoben.
Dieser Betrag sollte unter anderem für direkten Schaden, entstandene Kosten, entgangenen Gewinn, verpasste Chancen sowie seelische und psychische Belastungen entschädigen. Grund dafür war der Vorwurf des vorsätzlichen Mordes an ihrem Ehemann, der zu ihrer mehrjährigen Haft führte.
Die Frau befand sich vom frühen Morgen des 7. Februar 2011 – dem Tag des Vorfalls – bis zum 27. August 2014 in Untersuchungshaft. An jenem Tag sprach das Strafgericht sie mangels hinreichender Beweise frei.
Man hatte ihr vorgeworfen, ihren Ehemann Huber Martínez Villasboa getötet zu haben – einen Mann, gegen den sie bereits mehrfach Anzeige wegen häuslicher Gewalt erstattet hatte. Obwohl es eine gerichtliche Verfügung gab, die ihm den Zutritt untersagte, kam er trotzdem zu ihrem Haus. Im Verlauf eines Streiks löste sich ein Schuss aus der Waffe, die er selbst mitgebracht hatte, und er erlag noch in derselben Nacht der Verletzung.
Durch die Inhaftierung verlor sie ihr gesamtes Eigentum, ihr Haus und ihr Auto sowie den Kontakt zu ihren Kindern. Das führte nicht nur bei ihr, sondern auch bei ihren Kindern zu schweren psychischen Folgen. Sie gibt zudem an, dass die Staatsanwaltschaft ihre Tochter dazu benutzt habe, um sie des Verbrechens anzuklagen.
In ihrer Klage schildert sie zudem, dass sie während der Haft mehrere schwere Unruhen miterleben und durchstehen musste. Die letzte dieser Ausschreitungen ereignete sich während der Verlegung einer Mitgefangenen namens Carmen Villalba, die in demselben Bereich untergebracht war. An jenem Tag wurde sie von der Bereitschaftspolizei gezwungen, auf den Hof zu gehen, wo sie sich gemeinsam mit anderen Insassinnen bei einer Temperatur von nur 5 °C in Kreisen auf die Knie niederlassen musste.
In ihrer Klage übt sie zudem scharfe Kritik am Vorgehen im gesamten Verfahren: Die zuständige Vertreterin der Staatsanwaltschaft habe ihre eigene Tochter gegen sie aussagen lassen – obwohl später durch wissenschaftliche Untersuchungen ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte. Daraufhin erfolgte schließlich der Freispruch, der sowohl vom Berufungsgericht als auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde.
Für die entstandenen Nachteile verlangte sie daher eine Entschädigung: 508 Millionen Guaraní für den direkten Schaden, 220 Millionen für entstandene Kosten, 1,350 Milliarden für entgangenen Gewinn und 900 Millionen für verpasste Lebens- und Berufschancen – insgesamt 2,95 Milliarden Guaranies, zuzüglich eines Betrags für erlittene seelische und psychische Schäden.
Antrag auf Abweisung
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik, damals unter der Leitung von Sergio Coscia, argumentierte dagegen, dass der Freispruch lediglich auf vernünftigen Zweifeln beruhe. Es sei nicht endgültig auszuschließen oder mit letzter Gewissheit nachzuweisen gewesen, ob Lucía Sandoval Escobar an der Tat beteiligt war oder diese begangen habe. Daher beantragte man die vollständige Abweisung der Klage.
Nach Auffassung der Richterin geht aus der Entscheidung des Gerichts jedoch hervor, dass der Freispruch im Einklang mit Artikel 5 der Strafprozessordnung ergangen ist. Dieser legt fest, dass im Zweifelsfall stets zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist.
„Der entscheidende Punkt ist aber: Wer nicht verurteilt wird, gilt als unschuldig. Dieses Gericht ist der Ansicht, dass durch das Ausbleiben einer Verurteilung der Grundsatz der Unschuld in vollem Umfang gilt. Eine freigesprochene Person darf nicht danach unterschieden werden, ob der Freispruch wegen bestehender Zweifel oder wegen nachgewiesener Unschuld erfolgte – eine solche Unterscheidung ist unzulässig“, erklärte die Richterin.
Auf Grundlage dieser und weiterer Argumente legte sie die Höhe der Entschädigung auf insgesamt 616 Millionen Guaraní zugunsten der Klägerin fest.
Wochenblatt / Última Hora















