Neuste Erkenntnisse im Justizskandal um den Korruptionsfall Kolping

Die Richterin Sandra Farías wurde heute von Frau Brigitte Fuzellier durch ihren Anwalt wegen Befangenheit abgelehnt. Die Angelegenheit ist jetzt ein Fall für das Berufungsgericht. Rechtsanwalt Olaf Freiherr von Brandenstein soll laut Anwalt von Frau Fuzellier vor Wut getobt haben, als der Antrag von der Gegenseite gestellt wurde.

Die Frage stellt sich: Reicht der Einfluss von Rechtsanwalt Olaf Freiherr von Brandenstein aus um auf die Richter im Berufungsgericht so viel Einfluss zu nehmen dass die Appellation von Frau Fuzellier in Windeseile durchgezogen und abgeschmettert wird, um dann wieder auf dem Richtertisch der Richterin Farias zu landen?

Den ganzen Prozess baut Herr von Brandenstein auf eine Strafbare Handlung auf, die bereits Herrn von Brandenstein eine Anklage wegen Verletzung des Postgeheimnisses einbrachte. Die Richterin Farias hätte jedenfalls den Fall ablehnen müssen.

Darf ein Richter über den Gesetzt stehen?

Hier geht es um ein als vertraulich gekennzeichnetes E-Mail, dass der damaligen Geschäftsführer Hans D. von der Sozial-und Entwicklungshilfe Kolping (SEK) in seinen Besitz bekam und an Herrn von Brandenstein weiter leitete.

Erstaunlich ist nur dass es in der Gerichtsakte mehre Investoren-Schreiben gibt, die sich auf diese E-Mail beziehen, in dem die Geschäftsbeziehung zu Herrn von Brandenstein auf Eis gelegt wird, noch bevor Herr von Brandenstein Kenntnis von dieser E-Mail erhielt.

Zudem sind die Investoren-Schreiben in ihrer Stilistik und Inhalt zu ca. 98 Prozent deckungsgleich. Merkwürdig ist auch dass diese Schreiben aus unterschiedlichen Ländern stammen und die Investitionssummen in Millionen Euro Höhe sich decken.

Wie erhielten seine Investoren davon Kenntnis, dann noch in unterschiedlichen Ländern?

Da stellt man sich die Frage: Haben alle seine Investoren hellseherische Fähigkeiten, sie selbst sprachliche Hürden locker nehmen? Oder, wurden die Investoren-Schreiben von Herrn von Brandenstein vielleicht selbst angefertigt um Schadensansprüche gegen Frau Fuzellier zu erwirken? Dies müsste das Gericht dringendst klären!

Frau Fuzellier spricht von massiver Verfolgung. Was denken Sie?

Wie uns Frau Fuzellier mitteilte hat sie sich an die deutsche Bundesregierung gewandt und um Aufklärung und Intervention gebeten. Herr von Brandenstein ließ bei Gericht deutlich durchblicken, dass die deutsche Bundesregierung in Paraguay erst wieder finanziell aktiv wird, sobald Frau Fuzellier rechtskräftig verurteilt und sein Ruf wieder hergestellt ist. Richterin Farias zog seine Aussage, die er unter Eid abgab, zusammen und interpretierte sie jedenfalls so.

Welche Chancen auf eine faire Verhandlung hat da Frau Fuzellier, wenn die Richterin denkt dass die deutsche Regierung wie ein Fels in der Brandung hinter Herrn von Brandenstein steht? Null, oder?

Das wäre natürlich der Oberhammer wenn die deutsche Bundesregierung die Verurteilung von Frau Fuzellier über Herrn von Brandenstein beabsichtigen würde! Das wäre dann der letzte Sargnagel im Korruptionsfall Kolping und ein Riesen Skandal in der Entwicklungspolitik.

Was meinen Sie: Ist sie Sache mit der Staatsanwältin Marlene González de Ovelar, die mit Herrn von Brandenstein freundschaftliche Bande aus alten Zeiten verbindet und dann die Einstellung des Strafverfahrens erklärte eine ganz miese Nummer? Lesen sie bitte noch einmal den letzten Artikel!

Immerhin wurde eine Whistleblower-in dadurch öffentlich fertig und unglaubwürdig gemacht. Da gab es doch mal die Verlautbarungen: „Es gab ja keine Korruption, aber wir mussten nur 241.000 EUR an das BMZ zurück zahlen.“

Wie bitte schön? Zurückzahlen an das BMZ? 241.000 EUR Entwicklungshilfe? Was meinen Sie dazu?

Wir bleiben weiter am Ball und halten Sie auf den laufenden.

CC
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5 Kommentare zu “Neuste Erkenntnisse im Justizskandal um den Korruptionsfall Kolping

  1. Herr Päßler, ich habe den anderen Artikel noch einmal gelesen. Verstehe ich das richtig? Diese Staatsanwältin Ovelar die die Korruptionsanzeige von der Frau Fuzellier bearbeitet hat, die war mit diesen Brandenstein befreundet? Neeein, ist die Sache damals so gelaufen? Das ist ja ein ganz starkes Stück!!! Da war also der Brandenstein und die Staatsanwältin die Truppe die für die Leute bei Kolping in Deutschland den Dreck weggeräumt haben? Oh mein Gott, so was kann doch nicht wahr sein. Da hat ja die arme Frau Fuzellier recht gehabt! Mein Gott was haben die über die arme Frau hergezogen.

    Momentmal, wie blöd ist den die Staatsanwältin? Die hat sich ja selber angezeigt und den Brandenstein gleich eine mit rein gegeben. Oh, oh, oh, was geht den da ab? Hoffentlich Packens den mal richtig bei die Ei….. 😉 Hi, hi, der hats echt verdient.

    Denken Sie wirklich die Deutsche Regierung könnte die Verurteilung von der Frau wollen? Die Richterin scheins ja zu glauben. Das ist ja alles Schrecklich. Da muss doch jetzt die Deutsche Botschaft oder die Bundesregierung reagieren. So was kann doch nicht sein.

    Was stand den in dieser Email drin? Da muss ja was ganz schlimmes drin gestanden haben. Schreiben Sie darüber noch mehr?

    Puh, die Sache ist ganz schön spannend. Also Herr Päßler, ich gebe ja sonst nicht meinen Senf zum besten, aber Ihr Nachrichtenblatt wird von mal zumal besser! Da kizels mir in den Finger :-). Schön daß Sie sich für die arme Frau einsetzen. Die Frau kümmert sich ja immer so lieb um die Tiere und die armen Leute.

    Also, liebe Grüße und weiterhin toi, toi, toi, für Sie
    ihre Renate

  2. Zitat :
    “Rechtsanwalt” Olaf Freiherr von Brandenstein soll laut Anwalt von Frau Fuzellier vor Wut getobt haben,

    Tja , der getretene Hund jault , , ,

    Zitat:
    Herr von Brandenstein ließ bei Gericht deutlich durchblicken, dass die deutsche Bundesregierung in Paraguay erst wieder finanziell aktiv wird, sobald Frau Fuzellier rechtskräftig verurteilt und sein Ruf wieder hergestellt ist.

    Das ist wohl keine Sache die die “Bundesregierung” zu entscheiden hat, allesfalls das BMZ !

    Man sollte Herrn Dirk Niebel, Minister des BMZ,
    öffentlich um eine Stellungnahme zur Sache bitten.
    In wieweit Herr “Rechtsanwalt” Olaf Freiherr von Brandenstein hier in Deckung mit dem BMZ aggiert ?

    1. @Kopfschüttler – Ob Bundesregierung oder BMZ bleibt sich meines Erachtens gleich. Aber darüber könnte man ja diskutieren! Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. In dieser Angelegenheit muss der Bundesminister Niebel dringlichst agieren.

      Sicherlich, das BMZ kann sich nicht in juristische Fälle der paraguayischen Justiz einmischen.

      Jedoch, wenn das BMZ davon Kenntnis hat, dass auf das BMZ Bezug genommen wird und wohl möglich freiheitliche Rechte eines Deutschen Bundesbürgers dadurch in Gefahr sind, dann muss das BMZ unverzüglich über das Auswärtige Amt reagieren.

      Zumindest müsste das paraguayische Justizministerium kontaktiert werden und um Aufklärung gebeten werden.

      Selbst diese daraus gewonnen Kenntnisse müssten seitens des BMZ mit Frau Fuzellier besprochen werden. Auf jeden Fall müsste das BMZ höchst vorsorglich ein Stellungnahme zu den Sachverhalt gegenüber den paraguayischen Justizministerium abgeben. Hier ist meines Erachtens auf Grund der Sachlage dringlichst eine Aufklärung gefordert!

      Wie aus dem letzten Artikel in dieser Angelegenheit zu entnehmen ist wurde die Deutsche Bundesregierung bereits informiert. Also ist man in Kenntnis!

      Die Richterin Farias ist partiell zu Gunsten von Herrn Rechtsanwalt Olaf von Brandenstein eingestellt und wird sicherlich entsprechend die Justizminister informieren, wenn sie gefragt wird. Wie viel Wahrheit da auf der Strecke bleibt, oder auch nicht ist schwerlich zu sagen. Ein Urteil möchte ich mir hier nicht anmaßen!

      Das Olaf von Brandenstein in der Vergangenheit nicht unerheblichen Einfluss auf die Justiz genommen haben dürfte, könnte man aus seiner Freundschaft zur Staatsanwältin Marlene González de Ovelar ziehn, die ja den Korruptionsfall Kolping seinerzeit zu den Akten legte. Alles nur Spekulativ!

      Ob und wie stark seine Einflussnahme auf den Kolpingfall war, könnte mit unter in einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwältin González de Ovelar festgestellt werden.

      Es greift immer erstrangig die Unschuldsvermutung bis letztinstanzlich beschieden wurde. Für jederman!

      So wie ich es sehe: Bliebe das BMZ in dieser Angelegenheit untätig, würden sich Objektiv die Äußerungen von Herrn Olaf von Brandenstein bestätigen, was letztendlich ein unschönes Licht auf das BMZ werfen würde.

      Bleib also nun abzuwarten wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.

  3. Postgeheimnis in Paraguay

    Zweifelsohne fällt nach paraguayischen Recht die unerlaubte Verwendung einer vertraulich gekennzeichneten E-Mails durch Dritte unter das paraguayische Strafrecht.

    Das Postgeheimnis, das betrifft auch den vertraulichen E-Mail Verkehr, ist in Paraguay und auch weitgehend International geschützt.

    In Amerika zum Beispiel darf eine E-Mail die der Täter als vertraulich gekennzeichnet hat und an seinen Bekannten verschickt hat nicht bei Gericht verwendet werden, auch wenn er darin seine Tat schriftlich erklärt hat.

    Richterin Farias müsste den Fall zurückweisen, da dieser öffentliche Fall auf ein strafbares Delikt aufbaut. Sie dürfte den Inhalt des E-Mail nicht verwenden.

    Wenn Frau Fuzellier in diesen Fall wegen Rufschädigung schuldig gesprochen werden würde, gäbe es in Paraguay einen Präzedenzfall in Sachen Postgeheimnis.

    Das würde bedeuten, Gesetz hin oder her, in Paraguay wäre das Postgeheimnis durch das Gesetz nicht mehr geschützt, weil Richter geltende Gesetze und verfassungsgeschützte Rechte ignorieren können.

    International und in der Geschäftswelt würde dieser Präzedenzfall böse aufstoßen.

    Denn dadurch bestünde die Gefahr dass ein Investor der eine vertrauliche gekennzeichnete E-Mail an seinen Geschäftspartner nach Paraguay sendet, diese mit delikaten Inhalt, wie auch immer in den Besitz der Konkurrenz gerät, er sich plötzlich vor einen paraguayischen Gericht verantworten muss.

    Genau dieses Argument habe ich heute Morgen in Bezug auf dem Fall von Frau Fuzellier, von einen amerikanischen Unternehmer, der viele Jahre in Frankfurt am Main lebte, vernehmen müssen.

    Phil meinte, dass er gedenke mit den Amerikanischen Botschafter über diese Sache zu sprechen. Er war sehr besorgt.

    Auch eine Lektion für mich! Aus dieser Sicht hatte ich die ganze Angelegenheit noch gar nicht betrachtet.

    Das zum Thema: Postgeheimnis!

    Interessant

  4. ja ich denke das Thema wird ausarten , es geht ja wirklich zu weit wie sich hier dieser Mann aufspielt und sich ueber die Gesetze hinwegsetzen will oder meinen sie nicht auch ???

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