Haft für nicht bezahlte IPS Beiträge
Am Donnerstag wird sich entscheiden, ob es Haftstrafen für Arbeitgeber gibt, die Beiträge ihre Angestellten nicht korrekt an die Sozialversicherungsanstalt IPS abführen oder sie erst gar nicht angemeldet haben. Im Augenblick können auf diese Vergehen nur Geldstrafen verhängt werden.



