Wie werden Erbfälle von Deutschen in Paraguay geregelt?
Asunción: Bis vor kurzem galt noch, wenn der Erblasser Deutscher war galt deutsches Erbrecht. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 ist das Recht des Staates einschlägig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, also grundsätzlich paraguayisches Erbrecht.





















