In der letzten Sitzung vor der Aussetzung
Asunción: Das Gesetz Nr. 3984/10 sieht vor, dass die Gemeinden 80% der Gelder aus den binationalen Staudämmen, die sie erhalten, für Investitionen, 10% für Aktivitäten zur nachhaltigen Entwicklung und 10% für laufende Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionsausgaben verwenden.






















